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   OLG Rostock, 11.11.2021 - 17 Verg 4/21   

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OLG Rostock, 11.11.2021 - 17 Verg 4/21 (https://dejure.org/2021,45388)
OLG Rostock, Entscheidung vom 11.11.2021 - 17 Verg 4/21 (https://dejure.org/2021,45388)
OLG Rostock, Entscheidung vom 11. November 2021 - 17 Verg 4/21 (https://dejure.org/2021,45388)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Luca II

  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    LUCA-App II

    § 14 Abs 4 Nr 2 Buchst b VgV, § 14 Abs 4 Nr 3 VgV, § 135 Abs 1 Nr 2 GWB
    Voraussetzungen für eine Notvergabe und Dringlichkeitsvergabe hinsichtlich einer Kontaktnachverfolgung - LUCA-App II

  • kanzlei.biz

    Direktvergabe der Luca-App durch das Land Mecklenburg-Vorpommern ist rechtswidrig

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Direktvergabe der Luca-App durch das Land Mecklenburg-Vorpommern vergaberechtswidrig und Vertrag unwirksam

  • lto.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbsverstoß: Direktvergabe der Luca-App unwirksam

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Direktvergabe der Luca-App durch das Land MV ist vergaberechtswidrig und damit unwirksam erfolgt - Direktvergabe stellt Wettbewerbsverstoß dar

Besprechungen u.ä. (3)

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Luca

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Auch bei Dringlichkeit muss der Auftraggeber einen "Wettbewerb light" durchführen! (VPR 2022, 29)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Auch bei Dringlichkeit: Zumindest "Wettbewerb light" muss sein! (IBR 2022, 195)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2022, 50

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Rostock, 09.12.2020 - 17 Verg 4/20

    Corona-Tests - Vergaberechtliche Wirksamkeit eines direkt vergebenen Auftrags zur

    Auszug aus OLG Rostock, 11.11.2021 - 17 Verg 4/21
    Der solchermaßen ermessensfehlerhaft ohne jeden Wettbewerb dem einzig angesprochenen Bieter erteilte Direktauftrag ist gemäß § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB unwirksam (Festhaltung an dem Senatsbeschluss vom 9. Dezember 2020 - 17 Verg 4/20).

    Hierzu sind in der Regel mehrere Angebote einzuholen (Senat, Beschluss vom 09.12.2020 - 17 Verg 4/20, VergabeR 2021, 325 = NZBau 2021, 484 [Juris; Tz. 78 i.V.m. Tz. 85], m.w.N.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 04.12.2020 - 15 Verg 8/20 [Juris; Tz. 40]).

    Der Senat hält insoweit an seiner Einschätzung aus dem Beschluss vom 09.12.2020 (Az.: 17 Verg 4/20) fest.

    Mit Rücksicht darauf, dass der Antragsgegner den nunmehr für unwirksam erklärten Zuschlag auf die Zeit bis zum 31.12.2021 beschränkt und damit zugleich den Beschaffungsbedarf zeitlich limitiert - in Anbetracht der pandemischen Umstände auch nicht etwa "verschiebbar", sondern in Bezug auf Anfangs- und Endzeitpunkt "einmalig" bzw. "fix" - definiert hat (vgl. Senat, Beschluss vom 09.12.2020 - 17 Verg 4/20, VergabeR 2021, 325 = NZBau 2021, 484 [Juris; Tz. 67]), kann sich eine erneute Vergabe freilich, soweit es Gegenstand der vorliegenden Entscheidung ist, nur auf das verbleibende Zeitfenster von 1 ½ Monaten bis zum Jahreswechsel beziehen.

    Der teilweise Misserfolg der Beschwerde (§ 71 Satz 2 GWB) in Bezug auf den weiteren Feststellungsantrag - Antrag zu Ziffer 3 - fällt unter Berücksichtigung des Rechtsgedankens von § 92 Abs. 2 Nr. 1 ZPO (vgl. Senat, Beschluss vom 09.12.2020 - 17 Verg 4/20, VergabeR 2021, 325 = NZBau 2021, 484 [Juris; Tz. 90]) nicht ins Gewicht.

  • OLG Rostock, 11.08.2021 - 17 Verg 2/21

    LUCA-App I - Vergaberechtliches Nachprüfungsverfahren über die Beschaffung der so

    Auszug aus OLG Rostock, 11.11.2021 - 17 Verg 4/21
    Die Antragstellerin macht die Verletzung in bieterschützenden Rechten durch eine unzulässige Direktvergabe geltend und es ist nach dem für die Zulässigkeitsprüfung geltenden Maßstab (zu Einzelheiten vgl. Senat, Beschluss vom 01.09.2021 "Luca I" - 17 Verg 2/21 [Juris; Tz. 37]) nicht von vornherein ausgeschlossen, ihr Produkt sei zuschlagsfähig und ihr drohe deshalb ein Schaden (§ 160 Abs. 2 GWB).

    Der Senat hat dies in einer früheren Entscheidung (Beschluss vom 01.09.2021 "Luca I" - 17 Verg 2/21, Juris) nach dem Horizont eines verständigen Bieters dahin verstanden (§§ 133, 157 BGB), dass eine Schnittstelle zu SORMAS vorhanden sein muss, und diese zwingende Anforderung als vergaberechtlich zulässig angesehen.

  • OLG Düsseldorf, 15.06.2010 - Verg 10/10

    Rechtsfolgen einer produktorientierten Ausschreibung

    Auszug aus OLG Rostock, 11.11.2021 - 17 Verg 4/21
    d) Auf den Wettbewerbsverstoß kann sich die Antragstellerin nur dann nicht berufen, wenn ihr Produkt die zulässig gestellten Mindestanforderungen tatsächlich zweifelsfrei nicht erfüllte und hierauf deshalb der Zuschlag nicht erteilt werden konnte (vgl. Senat, Beschluss vom 11.11.2021 - 17 Verg 6/21; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.06.2010 - VII-Verg 10/10 [Juris; Tz. 21]; Blöcker, in: Röwekamp/Kus/Portz/Prieß, GWB, 05. Aufl. 2020, § 168 Rn. 7, m. w. N.).
  • OLG Rostock, 11.11.2021 - 17 Verg 6/21

    LUCA-App III - Berufung auf Vergaberechtswidrigkeit bei Notwendigkeit

    Auszug aus OLG Rostock, 11.11.2021 - 17 Verg 4/21
    d) Auf den Wettbewerbsverstoß kann sich die Antragstellerin nur dann nicht berufen, wenn ihr Produkt die zulässig gestellten Mindestanforderungen tatsächlich zweifelsfrei nicht erfüllte und hierauf deshalb der Zuschlag nicht erteilt werden konnte (vgl. Senat, Beschluss vom 11.11.2021 - 17 Verg 6/21; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.06.2010 - VII-Verg 10/10 [Juris; Tz. 21]; Blöcker, in: Röwekamp/Kus/Portz/Prieß, GWB, 05. Aufl. 2020, § 168 Rn. 7, m. w. N.).
  • OLG Rostock, 05.02.2020 - 17 Verg 4/19

    Jugendbeherbergung - Begründung einer Vereinsmitgliedschaft kein vergaberechtlich

    Auszug aus OLG Rostock, 11.11.2021 - 17 Verg 4/21
    Die Notwendigerklärung hinsichtlich der anwaltlichen Vertretung auf Antragstellerseite beruht für das Verfahren vor der Vergabekammer auf § 182 Abs. 4 Satz 4 GWB i.V.m. § 80 Abs. 2 VwVfG M-V. Die Erstattungsfähigkeit der antragstellerischen Rechtsanwaltskosten für den Beschwerderechtszug bedurfte keiner Tenorierung; sie folgt unmittelbar kraft Gesetzes aus § 175 Abs. 1 Satz 1 GWB (Senat, Beschluss vom 05.02.2020 - 17 Verg 4/19, VergabeR 2020, 611 [Juris; Tz. 127]).
  • OLG Rostock, 25.11.2020 - 17 Verg 1/20

    Jobcenter-Software - Nachprüfungsverfahren für die Vergabe von

    Auszug aus OLG Rostock, 11.11.2021 - 17 Verg 4/21
    Ob es zur Vermeidung von Manipulationsmöglichkeiten auf die objektive Unmöglichkeit der Deckung des Beschaffungsbedarfs durch andere Unternehmen ankommt (so Senat, Beschluss vom 25.11.2020 - 17 Verg 1/20 [Juris; Tz. 69]) oder die nach hinreichender Markterkundung gebildete subjektive Einschätzung des öffentlichen Auftraggebers genügt, kann der Senat an dieser Stelle offen lassen.
  • OLG Karlsruhe, 04.12.2020 - 15 Verg 8/20

    Busverkehrsnotbetrieb

    Auszug aus OLG Rostock, 11.11.2021 - 17 Verg 4/21
    Hierzu sind in der Regel mehrere Angebote einzuholen (Senat, Beschluss vom 09.12.2020 - 17 Verg 4/20, VergabeR 2021, 325 = NZBau 2021, 484 [Juris; Tz. 78 i.V.m. Tz. 85], m.w.N.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 04.12.2020 - 15 Verg 8/20 [Juris; Tz. 40]).
  • VK Berlin, 18.01.2022 - VK-B1-52/21

    Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nicht nur mit einem Bieter!

    Die Durchführung des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb gem § 14 Abs. 3 VgV erfordert eine Ermessensentscheidung, die sich am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit messen lassen muss (OLG Rostock, Beschluss vom 11.11.2021, 17 Verg 4/21).

    Daraus folgt insbesondere die Durchführung eines angemessenen Bieterwettbewerbs, um dem Wettbewerbsprinzip gem. § 97 Abs. 1 S. 1 GWB Rechnung zu tragen (OLG Karlsruhe, B. v. 04.12.2020, 15 Verg 8/20; OLG Rostock 17 Verg 4/21; OLG Rostock 17 Verg 4/20; vgl. Dieckmann in Dieckmann/Scharf/Wagner-Cardenal, VgV/VgVO, § 14 VgV Rn. 77; Willweber in juris PK-Vergaberecht, § 14 VgV Rn. 138).

  • BayObLG, 20.01.2022 - Verg 7/21

    Dringlichkeit der Vergabe bezüglich des Ankaufs von Antigen-Schnelltests zur

    Er hat zudem eine Verletzung seiner Rechte nach § 97 Abs. 6 GWB i. V. m. § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV behauptet, indem er beanstandet, zu Unrecht nicht zur Angebotsabgabe aufgefordert worden zu sein (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 11. November 2021, 17 Verg 4/21 - Luca II, NZBau 2022, 50 Rn. 16 [juris Rn. 24]; Kling in Immenga/Mestmäcker, Wettbewerbsrecht, 6. Aufl. 2021, GWB § 135 Rn. 45).
  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 05.01.2022 - 1 VK 6/21

    Voraussetzungen einer sog. Dringlichkeitsvergabe?

    Insbesondere die Gefahr krisenhafter Entwicklungen muss die Möglichkeit zu schneller Reaktion lassen, das ist im Sinne der Regelung, die der Gesetzgeber zur Dringlichkeitsvergabe getroffen hat (im Sinne eines Abstellens auf die jeweils aktuelle Lage auch OLG Rostock, Beschluss vom 09.12.2020 - 17 Verg 4/20, und Beschluss vom 11.11.2021 - 17 Verg 4/21).

    Dies betrifft insbesondere auch Umfang und Laufzeit des Auftrags (OLG Rostock, Beschluss vom 11.11.2021 - 17 Verg 4/21).

  • BayObLG, 29.07.2022 - Verg 13/21

    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer Durchführung eines

    Die damit als verletzt gerügten Normen § 97 Abs. 1 und 2 GWB , § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV sind bieterschützende Vorschriften im Sinne des § 97 Abs. 6 GWB (zu § 97 Abs. 1 und 2 GWB : Dörr in Burgi/Dreher/Opitz, Beck'scher Vergaberechtskommentar, Band 1, GWB § 97 Rn. 24; zu § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV : BayObLG, Beschl. v. 20. Januar 2022, Verg 7/21, juris Rn. 58; OLG Rostock, Beschl. v. 11. November 2021, 17 Verg 4/21 - LUCA-App II, juris Rn. 24; Dieckmann in Dieckmann/Scharf/Wagner-Cardenal, VgV , UVgO, 3. Aufl. 2022, VgV § 14 Rn. 92).
  • BayObLG, 29.07.2022 - Verg 13.21

    Zulässigkeit der Vergabe der Beschaffung der "LucaApp"

    Die damit als verletzt gerügten Normen § 97 Abs. 1 und 2 GWB, § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV sind bieterschützende Vorschriften im Sinne des § 97 Abs. 6 GWB (zu § 97 Abs. 1 und 2 GWB: Dörr in Burgi/Dreher/Opitz, Beck´scher Vergaberechtskommentar, Band 1, GWB § 97 Rn. 24; zu § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV: BayObLG, Beschluss vom 20. Januar 2022, Verg 7/21, juris Rn. 58; OLG Rostock, Beschluss vom 11. November 2021, 17 Verg 4/21 - LUCA-App II, juris Rn. 24; Dieckmann in Dieckmann/Scharf/Wagner-Cardenal, VgV, UVgO, 3. Aufl. 2022, VgV § 14 Rn. 92).
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