Rechtsprechung
OLG Rostock, 11.11.2021 - 17 Verg 6/21 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Mecklenburg-Vorpommern
LUCA-App III
§ 133 BGB, § 157 BGB, § 28a Abs 1 Nr 17 IfSG, § 28a Abs 4 S 1 IfSG, § 14 Abs 4 Nr 2 Buchst b VgV
Berufung auf Vergaberechtswidrigkeit bei Notwendigkeit programmtechnischer Eingriffe - LUCA-App III - heuking.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Luca III
- rechtsportal.de
Luca III
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Dringlichkeit und Risikobegrenzung als Grund für eine Direktvergabe?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Luca-App und die vermeintliche Vergaberechtswidrigkeit
- heuking.de (Kurzinformation)
Berufung auf Vergaberechtsverstöße wenn Produkt zwingende Anforderungen nicht erfüllt
Besprechungen u.ä. (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Dringlichkeit und Risikobegrenzung als Grund für eine Direktvergabe? (VPR 2022, 30)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Dringlichkeit und Risikobegrenzung als Grund für eine Direktvergabe?
Verfahrensgang
- VK Mecklenburg-Vorpommern, 17.08.2021 - 3 VK 5/21
- OLG Rostock, 11.11.2021 - 17 Verg 6/21
Papierfundstellen
- MMR 2022, 307
Corona: Rechtsprechungsübersichten
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- VK Mecklenburg-Vorpommern, 17.08.2021 - 3 VK 5/21
Auszug aus OLG Rostock, 11.11.2021 - 17 Verg 6/21
Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer vom 17.08.2021 - 3 VK 5/21 - wird zurückgewiesen.die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer vom 17.08.2021, Az.: 3 VK 5/21, zurückzuweisen;.
- OLG Düsseldorf, 15.06.2010 - Verg 10/10
Rechtsfolgen einer produktorientierten Ausschreibung
Auszug aus OLG Rostock, 11.11.2021 - 17 Verg 6/21
Deshalb muss - auch wenn die Antragsbefugnis als "Grobfilter" bejaht wird - ein Nachprüfungsantrag letztlich ohne Erfolg bleiben, wenn sich im Rahmen einer eingehenden Prüfung auf Begründetheitsebene ergibt, dass der Antragsteller auf sein konkretes beziehungsweise potentielles Angebot einen Zuschlag zweifelsfrei gar nicht erhalten könnte (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15. Juni 2010 - VII-Verg 10/10 -, Rn. 21, juris;… Blöcker in: Röwekamp/Kus/Portz/Prieß, GWB, 5. Aufl., § 168 Rn. 7 mwNachw.). - OLG Rostock, 11.08.2021 - 17 Verg 2/21
LUCA-App I - Vergaberechtliches Nachprüfungsverfahren über die Beschaffung der so …
Auszug aus OLG Rostock, 11.11.2021 - 17 Verg 6/21
Die Antragstellerin macht die Verletzung in bieterschützenden Rechten durch eine unzulässige Direktvergabe geltend und es ist nach dem für die Zulässigkeitsprüfung geltenden Maßstab (zu Einzelheiten vgl. Senat, Beschluss vom 01. September 2021 - 17 Verg 2/21 -, Rn. 37, juris - Luca I) nicht von vornherein ausgeschlossen, ihr Produkt sei zuschlagsfähig und ihr drohe deshalb ein Schaden (§ 160 Abs. 2 GWB).
- OLG Rostock, 11.11.2021 - 17 Verg 4/21
Direktvergabe der Luca-App durch das Land Mecklenburg-Vorpommern …
d) Auf den Wettbewerbsverstoß kann sich die Antragstellerin nur dann nicht berufen, wenn ihr Produkt die zulässig gestellten Mindestanforderungen tatsächlich zweifelsfrei nicht erfüllte und hierauf deshalb der Zuschlag nicht erteilt werden konnte (vgl. Senat, Beschluss vom 11.11.2021 - 17 Verg 6/21; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.06.2010 - VII-Verg 10/10 [Juris; Tz. 21];… Blöcker, in: Röwekamp/Kus/Portz/Prieß, GWB, 05. Aufl. 2020, § 168 Rn. 7, m. w. N.). - OLG Rostock, 01.09.2022 - 17 Verg 2/22
Arbeitshefte
Der durch ein Vergabenachprüfungs- und anschließendes Beschwerdeverfahren an sich üblicherweise eintretende Zeitverlust rechtfertigt dann regelmäßig kein besonderes Eilbedürfnis für den Abschluss der Beschaffung (vgl. auch OLG Rostock, Beschluss vom 16.09.2021, Az.: 17 Verg 6/21, und Beschluss vom 01.11.2021, Az.: 17 Verg 8/21, zu §§ 169 Abs. 1 Satz 6, 176 Abs. 1 Satz 1 GWB). - OLG Rostock, 14.12.2022 - 17 Verg 3/22
Vergabeverfahren: Antrag auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der …
Der durch ein Vergabenachprüfungs- und anschließendes Beschwerdeverfahren an sich üblicherweise eintretende Zeitverlust rechtfertigt regelmäßig kein besonderes Eilbedürfnis für den Abschluss der Beschaffung (vgl. auch Senat, Beschlüsse vom 16.09.2021, Az.: 17 Verg 6/21, Rn. 15 ff., …und vom 01.11.2021, Az.: 17 Verg 8/21, Rn. 6, jeweils zitiert nach juris, zu §§ 169 Abs. 1 Satz 6, 176 Abs. 1 Satz 1 GWB).