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   OLG Rostock, 11.12.2014 - 3 W 138/13, 3 W 138/13   

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https://dejure.org/2014,50878
OLG Rostock, 11.12.2014 - 3 W 138/13, 3 W 138/13 (https://dejure.org/2014,50878)
OLG Rostock, Entscheidung vom 11.12.2014 - 3 W 138/13, 3 W 138/13 (https://dejure.org/2014,50878)
OLG Rostock, Entscheidung vom 11. Dezember 2014 - 3 W 138/13, 3 W 138/13 (https://dejure.org/2014,50878)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwirkung der Pflichtteilsstrafklausel bei Abstandnahme von der Verfolgung von Pflichtteilsansprüchen nach Kenntnis von der Klausel

  • ra.de
  • erbrechtsiegen.de

    Verwirkung einer testamentarischen Pflichtteilsstrafklausel

  • rechtsportal.de

    BGB § 2353 ; BGB § 2359
    Verwirkung der Pflichtteilsstrafklausel bei Abstandnahme von der Verfolgung von Pflichtteilsansprüchen nach Kenntnis von der Klausel

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Testamentarische Pflichtteilsstrafklausel - und die "tätige Reue" des Pflichtteilsberechtigten

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verwirken einer testamentarisch verfügten Pflichtteilsstrafklausel

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Pflichtteilsstrafklausel im Testament - Wann fordert ein Kind seinen Pflichtteil und verliert damit seinen Erbteil?

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verwirken einer testamentarisch verfügten Pflichtteilsstrafklausel

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Bei Abstandsnahme vom Pflichtteilsanspruch nach erstmaliger Kenntnis einer sog. Pflichtteilsstrafklausel ist das Erbrecht nicht verwirkt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Geltendmachung eines Pflichtteils in Unkenntnis der testamentarischen Pflichtteilsstrafklausel führt nicht zur Anwendung der Klausel - Abkömmling nicht auf Pflichtteil beschränkt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 2353; BGB § 2359
    Verwirkung einer testamentarischen Pflichtteilsstrafklausel

Besprechungen u.ä. (2)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Voraussetzungen für die Verwirkung einer Pflichtteilsstrafklausel

  • erbrecht-papenmeier.de (Entscheidungsbesprechung)

    Pflichtteilsstrafklausel muss bewusst verletzt werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2015, 776
  • FamRZ 2015, 1425
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 23.10.1990 - BReg. 1a Z 50/90

    Beschwerde gegen die Erteilung eines Erbscheins; Zulässigkeit eines Vorbescheids

    Auszug aus OLG Rostock, 11.12.2014 - 3 W 138/13
    Die Pflichtteilsstrafklausel verfolgt allgemein das Ziel, dem überlebenden Ehegatten den Nachlass möglichst ungeschmälert zu erhalten (BayObLG, Beschl. v. 23.10.1990, BReg 1 a Z 50/90, …
  • OLG Hamm, 13.02.2013 - 15 W 421/12

    Rechtsfolgen des Ausscheidens eines Gesellschafters aus einer zweigliedrigen KG

    Auszug aus OLG Rostock, 11.12.2014 - 3 W 138/13
    Die Pflichtteilsstrafklausel wird durch das bewusste Geltendmachen des Pflichtteils in Kenntnis der Klausel ausgelöst (Palandt/Weidlich, aaO., § 2269 Rn. 14; OLG Düsseldorf, aaO.; OLG München, aaO.; OLG Hamm, Beschl. v.13.02.2013, 15 W 421/12, FamRZ 2014, 420 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 18.07.2011 - 3 Wx 124/11

    Voraussetzungen der Verwirkung einer Pflichtteilstrafklausel

    Auszug aus OLG Rostock, 11.12.2014 - 3 W 138/13
    Der Erblasser will in der Regel mit der Sanktionsklausel seinen überlebenden Ehegatten nicht nur vor einer vorzeitigen Schmälerung der als Einheit gesehenen Erbmasse oder Gefahr einer solchen schützen, sondern ihm auch und gerade die persönlichen Belastungen ersparen, die mit einer Auseinandersetzung mit dem (angeblich) Pflichtteilsberechtigten regelmäßig verbunden sind (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 18.07.2011, 3 Wx 124/11, FamRZ 2012, 331; OLG München, Beschl. v. 29.01.2008, 31 Wx 68/07, FamRZ 2008, 1118 = NJW-RR 2008, 1034 ).
  • OLG München, 29.01.2008 - 31 Wx 68/07

    Pflichtteilsstrafklausel im gemeinschaftlichen Testament: Vorliegen eines

    Auszug aus OLG Rostock, 11.12.2014 - 3 W 138/13
    Der Erblasser will in der Regel mit der Sanktionsklausel seinen überlebenden Ehegatten nicht nur vor einer vorzeitigen Schmälerung der als Einheit gesehenen Erbmasse oder Gefahr einer solchen schützen, sondern ihm auch und gerade die persönlichen Belastungen ersparen, die mit einer Auseinandersetzung mit dem (angeblich) Pflichtteilsberechtigten regelmäßig verbunden sind (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 18.07.2011, 3 Wx 124/11, FamRZ 2012, 331; OLG München, Beschl. v. 29.01.2008, 31 Wx 68/07, FamRZ 2008, 1118 = NJW-RR 2008, 1034 ).
  • OLG Frankfurt, 01.02.2022 - 21 W 182/21

    Verwirkung einer Pflichtteilsstrafklausel

    Der in der Klausel verwandte Begriff des "Forderns" des Pflichtteils ist mit den ebenfalls häufig benutzten Begriffen des Verlangens oder Geltendmachens gleichbedeutend (vgl. auch OLG Rostock NJW-RR 2015, 776).

    Dabei wird ein Verlangen bzw. Fordern immer dann angenommen, wenn der Pflichtteilsberechtigte gegenüber dem Überlebenden ausdrücklich und ernsthaft deutlich macht, dass er seinen Pflichtteil geltend machen will (vgl. OLG Rostock NJW-RR 2015, 776).

    1a Z 19/90|OLG Düsseldorf; 02.11.1990; 3 Wx 391/90">MDR 1991, 252; Sarres ZEV 2004, 407; Palandt/Weidlich, BGB, 2021, § 2069 Rn. 14; zurückhaltend OLG Rostock NJW-RR 2015, 776).

  • OLG Hamburg, 05.10.2018 - 2 W 104/16

    Auslegung der Formulierung "Verlangen des Pflichtteils" in einer

    (OLG Rostock, Beschluss vom 11. Dezember 2014 - 3 W 138/13 -, juris Rz. 20; OLG München, Beschl. v. 29.01.2008, 31 Wx 68/07, juris Rz. 22, 23; OLG Hamm, Beschluss vom 13. Februar 2013 - I-15 W 421/12 -, juris Rz. 4. jeweils m.w.N.).

    Zweck einer solchen Pflichtteilsstrafklausel ist in der Regel, zum einen den überlebenden Ehegatten vor der vorzeitigen Schmälerung der als Einheit gesehenen Erbmasse zu schützen und ihm zum anderen die persönlichen Belastungen zu ersparen, die mit einer Auseinandersetzung mit Pflichtteilsberechtigten regelmäßig verbunden sind (OLG Rostock, Beschluss vom 11. Dezember 2014 - 3 W 138/13 -, juris Rz. 18; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 18.07.2011, 3 Wx 124/11, juris Rz. 30; OLG München, Beschl. v. 29.01.2008, 31 Wx 68/07, juris Rz. 20, jeweils m.w.N.).

  • OLG Hamm, 29.03.2022 - 10 W 91/20

    Auslegung einer Pflichtteilsstrafklausel; Auslösung einer

    Ob der Pflichtteilsberechtigte zu erkennen gibt, den Pflichtteil ernsthaft geltend machen zu wollen, ist dabei aus der Sicht des Erben unter Zugrundelegung des objektiven Empfängerhorizonts zu beurteilen (OLG Rostock, Beschluss vom 11. Dezember 2014 - 3 W 138/13 -, juris).

    In einem solchen Fall hat das OLG Rostock die Pflichtteilsstrafklausel als nicht verwirkt angesehen (OLG Rostock, Beschluss vom 11. Dezember 2014 - 3 W 138/13 -, juris).

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