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   OLG Rostock, 12.04.2007 - I Ws 326/06   

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https://dejure.org/2007,20691
OLG Rostock, 12.04.2007 - I Ws 326/06 (https://dejure.org/2007,20691)
OLG Rostock, Entscheidung vom 12.04.2007 - I Ws 326/06 (https://dejure.org/2007,20691)
OLG Rostock, Entscheidung vom 12. April 2007 - I Ws 326/06 (https://dejure.org/2007,20691)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Öffentliche Zustellung im Strafverfahren: Zuständiges Gericht für Bewilligung der öffentlichen Zustellung und Aushang der Benachrichtigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewirkung der Zustellung durch Aushang der Benachrichtigung an der Gerichtstafel des zuständigen Gerichts; Gerichtliche Zuständigkeit für die Entscheidung über die Bewilligung der öffentlichen Zustellung; Zulässigkeit der Ausführung der öffentlichen Zustellung nicht am ...

  • Judicialis

    StPO § 40

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bewirkung der Zustellung durch Aushang der Benachrichtigung an der Gerichtstafel des zuständigen Gerichts; Gerichtliche Zuständigkeit für die Entscheidung über die Bewilligung der öffentlichen Zustellung; Zulässigkeit der Ausführung der öffentlichen Zustellung nicht am ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Stuttgart, 05.02.2007 - 4 Ws 391/06

    Strafverfahren: Fehlender Hinweis auf mögliche Rechtsnachteile in der

    Auszug aus OLG Rostock, 12.04.2007 - I Ws 326/06
    Zudem ist eine Vereinfachung des Arbeitsaufwands der Gerichte bei der Ausführung der öffentlichen Zustellung beabsichtigt (vgl. auch OLG Hamm [3. Strafsenat ] NJW 2007, 933, 934; OLG Hamm [3. Senat], Beschluss vom 21. November 2006 - 3 Ss 460/06 - [zit. nach www.burhoff.de]; OLG Stuttgart [4. Strafsenat] NJW 2007, 935, 936).

    Nach Auffassung des Senats kommt aber nur die Gerichtstafel des Prozessgerichts in Betracht (so auch OLG Hamm [3. Strafsenat] NJW 2007, 933, 935; OLG Hamm [3. Senat], Beschluss vom 21. November 2006, aaO; Stuttgart [4. Strafsenat] NJW 2007, 935, 937).

  • OLG Hamm, 21.11.2006 - 3 Ss 460/06

    öffentliche Zustellung; Aushang; zuständiges Gericht

    Auszug aus OLG Rostock, 12.04.2007 - I Ws 326/06
    Zudem ist eine Vereinfachung des Arbeitsaufwands der Gerichte bei der Ausführung der öffentlichen Zustellung beabsichtigt (vgl. auch OLG Hamm [3. Strafsenat ] NJW 2007, 933, 934; OLG Hamm [3. Senat], Beschluss vom 21. November 2006 - 3 Ss 460/06 - [zit. nach www.burhoff.de]; OLG Stuttgart [4. Strafsenat] NJW 2007, 935, 936).

    Nach Auffassung des Senats kommt aber nur die Gerichtstafel des Prozessgerichts in Betracht (so auch OLG Hamm [3. Strafsenat] NJW 2007, 933, 935; OLG Hamm [3. Senat], Beschluss vom 21. November 2006, aaO; Stuttgart [4. Strafsenat] NJW 2007, 935, 937).

  • OLG Hamm, 19.09.2006 - 3 Ws 294/06

    Öffentliche Zustellung; Wirksamkeit; Prozessgericht; Begriff

    Auszug aus OLG Rostock, 12.04.2007 - I Ws 326/06
    Zudem ist eine Vereinfachung des Arbeitsaufwands der Gerichte bei der Ausführung der öffentlichen Zustellung beabsichtigt (vgl. auch OLG Hamm [3. Strafsenat ] NJW 2007, 933, 934; OLG Hamm [3. Senat], Beschluss vom 21. November 2006 - 3 Ss 460/06 - [zit. nach www.burhoff.de]; OLG Stuttgart [4. Strafsenat] NJW 2007, 935, 936).

    Nach Auffassung des Senats kommt aber nur die Gerichtstafel des Prozessgerichts in Betracht (so auch OLG Hamm [3. Strafsenat] NJW 2007, 933, 935; OLG Hamm [3. Senat], Beschluss vom 21. November 2006, aaO; Stuttgart [4. Strafsenat] NJW 2007, 935, 937).

  • OLG Stuttgart, 11.01.2006 - 5 Ss 570/05

    Revision gegen die Verwerfung der Berufung des nicht erschienenen Angeklagten:

    Auszug aus OLG Rostock, 12.04.2007 - I Ws 326/06
    Dieses Gericht ist bei öffentlichen Zustellungen an den Beschuldigten bzw. Angeklagten im Strafverfahren als "Prozessgericht" im Sinne des § 186 Abs. 1 ZPO anzusehen (so auch OLG Hamm [3. Strafsenat] aaO; OLG Stuttgart [4. Strafsenat] aaO; vgl. auch OLG Hamm [2. Strafsenat] NStZ-RR 2006, 344 f. [obiter dictum], wonach es praktikabel wäre, wenn der Aushang immer an der Gerichtstafel desjenigen Gerichts erfolgt, das auch für die Anordnung der öffentlichen Zustellung zuständig ist; in diesem Sinne auch OLG Stuttgart [5. Strafsenat], Beschluss vom 11. Januar 2006 - 5 Ss 570/05 - [zit. nach juris]).
  • OLG Hamm, 04.05.2006 - 2 Ws 113/06

    Öffentliche Zustellung; Wirksamkeit; Gericht des ersten Rechtszuges

    Auszug aus OLG Rostock, 12.04.2007 - I Ws 326/06
    Dieses Gericht ist bei öffentlichen Zustellungen an den Beschuldigten bzw. Angeklagten im Strafverfahren als "Prozessgericht" im Sinne des § 186 Abs. 1 ZPO anzusehen (so auch OLG Hamm [3. Strafsenat] aaO; OLG Stuttgart [4. Strafsenat] aaO; vgl. auch OLG Hamm [2. Strafsenat] NStZ-RR 2006, 344 f. [obiter dictum], wonach es praktikabel wäre, wenn der Aushang immer an der Gerichtstafel desjenigen Gerichts erfolgt, das auch für die Anordnung der öffentlichen Zustellung zuständig ist; in diesem Sinne auch OLG Stuttgart [5. Strafsenat], Beschluss vom 11. Januar 2006 - 5 Ss 570/05 - [zit. nach juris]).
  • OLG Hamm, 26.01.2006 - 2 Ws 27/06

    Berufungsverwerfung; öffentliche Zustellung; Voraussetzungen; Wirksamkeit;

    Auszug aus OLG Rostock, 12.04.2007 - I Ws 326/06
    Dieses entspräche nicht den mit den Erleichterungen des § 40 Abs. 3 StPO verfolgten Gesetzeszweck, die Justiz zu entlasten und das Berufungsverfahren zu beschleunigen (vgl. auch Hans. OLG Hamburg NStZ 2000, 238, 239; OLG Hamm NStZ-RR 2006, 309, 310; Maul in: KK, aaO, § 40 Rdn. 8; Meyer-Goßner, aaO, § 40 Rdn. 5, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Hamm, 04.11.2008 - 2 Ws 328/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; öffentliche Zustellung; Aushang;

    Zum Teil wird die Auffassung vertreten, eine eindeutige gesetzliche Regelung bestehe nicht (Senatsbeschluss vom 04.05.2006, NStZ-RR 2006, 344 f.), zum anderen wird unter Bezugnahme auf die Regelungen in der ZPO die Ansicht vertreten, eine öffentliche Zustellung habe an der Gerichtstafel desjenigen Gerichtes zu erfolgen, das für die Bewilligung der öffentlichen Zustellung zuständig ist (OLG Hamm, NJW 2007, 933 ff.; OLG Stuttgart, NJW 2007, 935 ff.; OLG Rostock, NJ 2007, 517; Meyer-Goßner, a.a.O., § 40 Rn. 7).
  • KG, 30.01.2009 - 2 Ws 532/08

    Öffentliche Zustellung einer Ladung: Aushang bei richtigem Gericht trotz falscher

    15 Während das mit der Sache befaßte Gericht die öffentliche Zustellung unverändert anordnet (§§ 37 Abs. 1 StPO, 186 Abs. 1 Satz 1 ZPO), erfolgt nunmehr die Ausführung der öffentlichen Zustellung durch Benachrichtigung über die Zustellung an der Gerichtstafel des Gerichts, das die Anordnung getroffen hat (vgl. OLG Rostock NJ 2007, 517 - Ls, Beschluß vom 12. April 2007 - I Ws 326/06 - juris; OLG Hamm - 3. Strafsenat - NJW 2007, 933, 934; OLG Stuttgart NJW 2007, 935, 936; und Die Justiz 2006, 235; OLG Hamm, Beschluß vom 21. November 2006 - 3 Ss 460/06 - juris; Meyer-Goßner, § 40 StPO Rdn. 7; Larcher in Graf/Volk Beck"scher Online Kommentar, StPO, § 40 Rdn. 17).
  • OLG Hamm, 04.11.2008 - 2 Ss 464/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; öffentliche Zustellung; Aushang;

    Zum Teil wird die Auffassung vertreten, eine eindeutige gesetzliche Regelung bestehe nicht (Senatsbeschluss vom 04.05.2006, NStZ-RR 2006, 344 f.), zum anderen wird unter Bezugnahme auf die Regelungen in der ZPO die Ansicht vertreten, eine öffentliche Zustellung habe an der Gerichtstafel desjenigen Gerichtes zu erfolgen, das für die Bewilligung der öffentlichen Zustellung zuständig ist (OLG Hamm, NJW 2007, 933 ff.; OLG Stuttgart, NJW 2007, 935 ff.; OLG Rostock, NJ 2007, 517; Meyer-Goßner, a.a.O., § 40 Rn. 7).
  • KG, 30.01.2009 - 1 Ss 275/08

    Wirksamkeit einer öffentlichen Zustellung durch Aushang einer die falsche

    Während das mit der Sache befaßte Gericht die öffentliche Zustellung unverändert anordnet ( §§ 37 Abs. 1 StPO , 186 Abs. 1 Satz 1 ZPO ), erfolgt nunmehr die Ausführung der öffentlichen Zustellung durch Benachrichtigung über die Zustellung an der Gerichtstafel des Gerichts, das die Anordnung getroffen hat (vgl. OLG Rostock NJ 2007, 517 - Ls , Beschluß vom 12. April 2007 - I Ws 326/06 - [...]; OLG Hamm - 3. Strafsenat - NJW 2007, 933, 934; OLG Stuttgart NJW 2007, 935, 936; und Die Justiz 2006, 235; OLG Hamm, Beschluß vom 21. November 2006 - 3 Ss 460/06 - [...]; Meyer-Goßner, § 40 StPO Rdn. 7; Larcher in Graf/Volk Beck'scher Online Kommentar, StPO, § 40 Rdn. 17).
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