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   OLG Rostock, 12.08.2019 - 1 Ss 26/19   

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https://dejure.org/2019,27565
OLG Rostock, 12.08.2019 - 1 Ss 26/19 (https://dejure.org/2019,27565)
OLG Rostock, Entscheidung vom 12.08.2019 - 1 Ss 26/19 (https://dejure.org/2019,27565)
OLG Rostock, Entscheidung vom 12. August 2019 - 1 Ss 26/19 (https://dejure.org/2019,27565)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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  • rechtsportal.de

    StPO § 244 Abs. 5 S. 1; StPO § 344 Abs. 2 S. 2
    Inhalt der Hauptverhandlung als Entscheidungsgrundlage bei Urteil

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 14.12.2011 - 1 StR 501/11

    Beweiswürdigung in der Konstellation Aussage gegen Aussage (Grenzen der

    Auszug aus OLG Rostock, 12.08.2019 - 1 Ss 26/19
    Das ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen die Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr. vgl. BGH, Urteil vom 20.11.2018, Az. 1 StR 420/18; BGH, Urteil vom 11.02.2016, Az. 3 StR 436/15; BGH, Urteil vom 14.12.2011, Az. 1 StR 501/11, jeweils zitiert nach Juris).
  • BGH, 11.02.2016 - 3 StR 436/15

    Anforderungen an die Begründung des freisprechenden Urteils; sachlich-rechtliche

    Auszug aus OLG Rostock, 12.08.2019 - 1 Ss 26/19
    Das ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen die Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr. vgl. BGH, Urteil vom 20.11.2018, Az. 1 StR 420/18; BGH, Urteil vom 11.02.2016, Az. 3 StR 436/15; BGH, Urteil vom 14.12.2011, Az. 1 StR 501/11, jeweils zitiert nach Juris).
  • BGH, 11.05.1993 - 5 StR 242/93

    Rücktritt vom Versuch einer Tötung - Rücktritt vom unbeendeten Versuch -

    Auszug aus OLG Rostock, 12.08.2019 - 1 Ss 26/19
    Der Senat hat zu dieser Rechtslage in seinem Hinweis vom 24.05.2019 u. a. wie folgt ausgeführt: "Nach der Rechtsprechung liegt eine natürliche Handlungseinheit vor, wenn zwischen einer Mehrheit gleichartiger strafrechtlich erheblicher Verhaltensweisen ein derart unmittelbarer räumlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht, dass das gesamte Handeln des Täters objektiv auch für einen Dritten als ein einheitliches zusammengehöriges Tun erscheint, und wenn die einzelnen Betätigungsakte auch durch ein gemeinsames subjektives Element miteinander verbunden sind (vgl. BGH, Urteil vom 30.11.1995, Az. 5 StR 465/95; BGH, Beschluss vom 11.05.1993, Az. 5 StR 242/93, jeweils zitiert nach Juris).
  • BGH, 13.01.2011 - 3 StR 337/10

    Beweiswürdigung (Freispruch); Verfahrensrüge wegen Ablehnung eines Beweisantrags

    Auszug aus OLG Rostock, 12.08.2019 - 1 Ss 26/19
    In zulässiger Form ist die Aufklärungsrüge nur erhoben, wenn die Revision neben der Tatsache, die das Gericht zu ermitteln unterlassen hat, und dem Beweismittel, dessen sich der Tatrichter hätte bedienen sollen, auch bestimmt behauptet und konkret angibt, welche Umstände das Gericht zu weiteren Ermittlungen hätten drängen müssen (vgl. BGH, Urteil vom 13.01.2011, Az. 3 StR 337/10, zitiert nach Juris; Schmitt in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO , 61. Aufl., § 244 Rdn. 102 m.w.N.).
  • BGH, 30.11.1995 - 5 StR 465/95

    Begriff der Tat bei sukzessiver Ausführung (hier: Erpressung; Fall Dagobert)

    Auszug aus OLG Rostock, 12.08.2019 - 1 Ss 26/19
    Der Senat hat zu dieser Rechtslage in seinem Hinweis vom 24.05.2019 u. a. wie folgt ausgeführt: "Nach der Rechtsprechung liegt eine natürliche Handlungseinheit vor, wenn zwischen einer Mehrheit gleichartiger strafrechtlich erheblicher Verhaltensweisen ein derart unmittelbarer räumlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht, dass das gesamte Handeln des Täters objektiv auch für einen Dritten als ein einheitliches zusammengehöriges Tun erscheint, und wenn die einzelnen Betätigungsakte auch durch ein gemeinsames subjektives Element miteinander verbunden sind (vgl. BGH, Urteil vom 30.11.1995, Az. 5 StR 465/95; BGH, Beschluss vom 11.05.1993, Az. 5 StR 242/93, jeweils zitiert nach Juris).
  • BGH, 20.11.2018 - 1 StR 420/18

    Einziehung von Tatmitteln (subjektive Voraussetzungen); Unterlassen der Erklärung

    Auszug aus OLG Rostock, 12.08.2019 - 1 Ss 26/19
    Das ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen die Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr. vgl. BGH, Urteil vom 20.11.2018, Az. 1 StR 420/18; BGH, Urteil vom 11.02.2016, Az. 3 StR 436/15; BGH, Urteil vom 14.12.2011, Az. 1 StR 501/11, jeweils zitiert nach Juris).
  • BGH, 13.02.2013 - 2 StR 556/12

    Beweiswürdigung (Beweisaufnahme außerhalb der Hauptverhandlung; Inbegriffsrüge;

    Auszug aus OLG Rostock, 12.08.2019 - 1 Ss 26/19
    Eine Ausnahme kann gelten bei gerichtskundigen Tatsachen, wenn sie zuvor, auch in ihrer Wertung als "gerichtskundig", zum Gegenstand der Hauptverhandlung gemacht worden sind (BGH, Beschluss vom 13.02.2013 - 2 StR 556/12 -, Rn. 7, juris).
  • BGH, 19.11.2009 - 3 StR 87/09

    Sexuelle Nötigung (sexualbezogener Körperkontakt zwischen Täter oder Drittem

    Auszug aus OLG Rostock, 12.08.2019 - 1 Ss 26/19
    Eine getrennte Beurteilung der Tatakte würde gekünstelt erscheinen (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 19.11.2009, Az. 3 StR 87/09, zitiert nach Juris).".
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