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   OLG Rostock, 12.11.2012 - I Ws 321/12   

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https://dejure.org/2012,39507
OLG Rostock, 12.11.2012 - I Ws 321/12 (https://dejure.org/2012,39507)
OLG Rostock, Entscheidung vom 12.11.2012 - I Ws 321/12 (https://dejure.org/2012,39507)
OLG Rostock, Entscheidung vom 12. November 2012 - I Ws 321/12 (https://dejure.org/2012,39507)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    Art 267 AEUV, Art 4 Abs 3 EGV 2988/95, § 262 Abs 2 StPO, § 305 S 1 StPO
    Vorlage an den EuGH zur Vorabentscheidung: Anfechtbarkeit einer ein Strafverfahren aussetzenden Zwischenentscheidung; Voraussetzungen der Aussetzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit zur Aussetzung eines Verfahrens analog § 262 Abs. 2 StPO bei Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aussetzung analog § 262 Abs. 2 StPO bei Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 16.12.2008 - C-210/06

    Cartesio - Ein Mitgliedstaat kann die Verlegung des Sitzes einer nach seinem

    Auszug aus OLG Rostock, 12.11.2012 - I Ws 321/12
    Der EuGH hat bereits mehrfach judiziert, dass gegen die Entscheidung, mit der ein nationales Gericht den Gerichtshof um eine Vorabentscheidung ersucht, "die normalen Rechtsmittel des innerstaatlichen Rechts gegeben sind" (EuGH, Rs 146/73, Rheinmühlen, Slg. 1974, 139 Rdn. 3; EuGH, Rs C-210/06, Cartesio, Slg. 2008, I-9641, Rdnr. 93).

    Allerdings darf dieser Rechtsbehelf das Vorlageermessen des vorlegenden Gerichts nicht einschränken, weshalb allein das vorlegende Gericht zur Änderung oder Aufhebung seines Vorabentscheidungsersuchens berechtigt ist (EuGH, Rs. C-210/06, Cartesio, Slg. 2008, I-9641 Rdnr. 93 ff.).

  • OLG Düsseldorf, 04.09.1997 - 1 Ws 694/97
    Auszug aus OLG Rostock, 12.11.2012 - I Ws 321/12
    Nachdem die Beschwerde der Staatsanwaltschaft weder zugunsten noch zuungunsten des Angeschuldigten eingelegt worden ist, sondern allein in Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Aufgabe, die angefochtene Gerichtsentscheidung ohne Rücksicht darauf, welche Wirkung damit für den Angeschuldigten verbunden ist, mit dem Gesetz in Einklang zu bringen, fallen die Kosten des Rechtsmittels und die dadurch entstandenen notwendigen Auslagen des Angeschuldigten der Staatskasse zur Last (vgl. BGHSt 18, 268; OLG Düsseldorf NStZ-RR 1998, 159; 2000, 223).
  • EuGH, 14.01.1982 - 65/81

    Reina / Landeskreditbank Baden-Württemberg

    Auszug aus OLG Rostock, 12.11.2012 - I Ws 321/12
    Der EuGH ist deshalb an die Vorlageentscheidung nur gebunden, soweit diese nicht "aufgrund eines im nationalen Recht eventuell vorgesehenen Rechtsbehelfs aufgehoben worden ist" (EuGH, Rs. 65/81, Reina, Slg. 1982, 33 Rdnr. 7 = DVBl. 1982, 254; ebenso EuGH, Rs. 127/73, BRT, Slg. 1974, 51 Rdnr. 7/9 = EuR 1974, 345; vgl. auch Dauses, Vorabentscheidungsverfahren, S. 83 f.).
  • OLG Frankfurt, 24.01.1966 - 3 Ws 663/65
    Auszug aus OLG Rostock, 12.11.2012 - I Ws 321/12
    a) Der das strafrechtliche Zwischenverfahren aussetzende Teil des Beschlusses ist mit dem Rechtsmittel der Beschwerde anfechtbar, wenn die tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen des § 262 Abs. 2 StPO nicht gegeben sind (vgl. zur Statthaftigkeit der Beschwerde bei dieser Konstellation OLG Frankfurt NJW 1954, 1012; 1966, 992; OLG Köln wistra 1991, 74; OLG Düsseldorf MDR 1992, 989, Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl., § 263 Rdz. 16; SK-Schlüchtern/Velten, StPO, 4. Aufl., § 262 Rdz. 27; widersprüchlich oder zumindest missverständlich insoweit LK-Gollwitzer, StPO, 25. Aufl, § 262 Rdz. 67 einerseits und Rdz. 70 andererseits) und die Aussetzung deshalb allein verfahrensverzögernd wirkt (unter diesen Voraussetzungen ein Beschwerderecht auch im Zivilprozess bejahend Pfeiffer, NJW 1994, 1996 ff. m.w.N.), weil dann das in Strafsachen allgemein geltende Beschleunigungsgebot verletzt wird (vgl. nur Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK; Meyer-Goßner a.a.O. Einl. Rdz. 160 m.w.N.).
  • OLG Köln, 13.02.1990 - 2 Ws 648/89

    Aussetzung eines Strafverfahrens zwecks Abwartens einer rechtskräftigen

    Auszug aus OLG Rostock, 12.11.2012 - I Ws 321/12
    a) Der das strafrechtliche Zwischenverfahren aussetzende Teil des Beschlusses ist mit dem Rechtsmittel der Beschwerde anfechtbar, wenn die tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen des § 262 Abs. 2 StPO nicht gegeben sind (vgl. zur Statthaftigkeit der Beschwerde bei dieser Konstellation OLG Frankfurt NJW 1954, 1012; 1966, 992; OLG Köln wistra 1991, 74; OLG Düsseldorf MDR 1992, 989, Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl., § 263 Rdz. 16; SK-Schlüchtern/Velten, StPO, 4. Aufl., § 262 Rdz. 27; widersprüchlich oder zumindest missverständlich insoweit LK-Gollwitzer, StPO, 25. Aufl, § 262 Rdz. 67 einerseits und Rdz. 70 andererseits) und die Aussetzung deshalb allein verfahrensverzögernd wirkt (unter diesen Voraussetzungen ein Beschwerderecht auch im Zivilprozess bejahend Pfeiffer, NJW 1994, 1996 ff. m.w.N.), weil dann das in Strafsachen allgemein geltende Beschleunigungsgebot verletzt wird (vgl. nur Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK; Meyer-Goßner a.a.O. Einl. Rdz. 160 m.w.N.).
  • BGH, 20.02.1963 - 4 StR 497/62

    Verfassungsmäßigkeit des § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) - Entscheidung über

    Auszug aus OLG Rostock, 12.11.2012 - I Ws 321/12
    Nachdem die Beschwerde der Staatsanwaltschaft weder zugunsten noch zuungunsten des Angeschuldigten eingelegt worden ist, sondern allein in Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Aufgabe, die angefochtene Gerichtsentscheidung ohne Rücksicht darauf, welche Wirkung damit für den Angeschuldigten verbunden ist, mit dem Gesetz in Einklang zu bringen, fallen die Kosten des Rechtsmittels und die dadurch entstandenen notwendigen Auslagen des Angeschuldigten der Staatskasse zur Last (vgl. BGHSt 18, 268; OLG Düsseldorf NStZ-RR 1998, 159; 2000, 223).
  • EuGH, 11.12.2012 - C-384/12

    Lökkevik - Streichung

    Auszug aus OLG Rostock, 12.11.2012 - I Ws 321/12
    Das Vorabentscheidungsverfahren ist dort unter Nr. C-384/12 registriert.
  • EuGH, 12.02.1974 - 146/73

    Rheinmühlen Düsseldorf / Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide und Futtermittel

    Auszug aus OLG Rostock, 12.11.2012 - I Ws 321/12
    Der EuGH hat bereits mehrfach judiziert, dass gegen die Entscheidung, mit der ein nationales Gericht den Gerichtshof um eine Vorabentscheidung ersucht, "die normalen Rechtsmittel des innerstaatlichen Rechts gegeben sind" (EuGH, Rs 146/73, Rheinmühlen, Slg. 1974, 139 Rdn. 3; EuGH, Rs C-210/06, Cartesio, Slg. 2008, I-9641, Rdnr. 93).
  • OLG Düsseldorf, 06.05.1992 - 2 Ws 108/92
    Auszug aus OLG Rostock, 12.11.2012 - I Ws 321/12
    a) Der das strafrechtliche Zwischenverfahren aussetzende Teil des Beschlusses ist mit dem Rechtsmittel der Beschwerde anfechtbar, wenn die tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen des § 262 Abs. 2 StPO nicht gegeben sind (vgl. zur Statthaftigkeit der Beschwerde bei dieser Konstellation OLG Frankfurt NJW 1954, 1012; 1966, 992; OLG Köln wistra 1991, 74; OLG Düsseldorf MDR 1992, 989, Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl., § 263 Rdz. 16; SK-Schlüchtern/Velten, StPO, 4. Aufl., § 262 Rdz. 27; widersprüchlich oder zumindest missverständlich insoweit LK-Gollwitzer, StPO, 25. Aufl, § 262 Rdz. 67 einerseits und Rdz. 70 andererseits) und die Aussetzung deshalb allein verfahrensverzögernd wirkt (unter diesen Voraussetzungen ein Beschwerderecht auch im Zivilprozess bejahend Pfeiffer, NJW 1994, 1996 ff. m.w.N.), weil dann das in Strafsachen allgemein geltende Beschleunigungsgebot verletzt wird (vgl. nur Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK; Meyer-Goßner a.a.O. Einl. Rdz. 160 m.w.N.).
  • EuGH, 30.01.1974 - 127/73

    BRT / SABAM

    Auszug aus OLG Rostock, 12.11.2012 - I Ws 321/12
    Der EuGH ist deshalb an die Vorlageentscheidung nur gebunden, soweit diese nicht "aufgrund eines im nationalen Recht eventuell vorgesehenen Rechtsbehelfs aufgehoben worden ist" (EuGH, Rs. 65/81, Reina, Slg. 1982, 33 Rdnr. 7 = DVBl. 1982, 254; ebenso EuGH, Rs. 127/73, BRT, Slg. 1974, 51 Rdnr. 7/9 = EuR 1974, 345; vgl. auch Dauses, Vorabentscheidungsverfahren, S. 83 f.).
  • BGH, 22.10.1975 - 1 StE 1/74

    Verhandeln gegen einen seine Verhandlungsunfähigkeit herbeigeführt habenden

  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

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