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   OLG Rostock, 14.01.2013 - 2 Ss (OWi) 254/12 I 276/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,1898
OLG Rostock, 14.01.2013 - 2 Ss (OWi) 254/12 I 276/12 (https://dejure.org/2013,1898)
OLG Rostock, Entscheidung vom 14.01.2013 - 2 Ss (OWi) 254/12 I 276/12 (https://dejure.org/2013,1898)
OLG Rostock, Entscheidung vom 14. Januar 2013 - 2 Ss (OWi) 254/12 I 276/12 (https://dejure.org/2013,1898)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 9 Abs 1 OWiG, § 30 Abs 1 OWiG, § 30 Abs 4 OWiG, § 130 Abs 1 OWiG, § 69 Abs 2 Nr 1 NatSchG MV 2
    Bußgeldverfahren gegen eine eingetragene Genossenschaft wegen Umwandlung von Dauergrünland in eine andere Nutzungsart: Verantwortlichkeit für ordnungswidriges Handeln eines Organs einer juristischen Person; notwendige Urteilsfeststellungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erforderliche Tatsachenfeststellungen bei Annahme des ordnungswidrigen Handelns eines Organs einer juristischen Person

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erforderliche Tatsachenfeststellungen bei Annahme des ordnungswidrigen Handelns eines Organs einer juristischen Person

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Jena, 02.11.2005 - 1 Ss 242/05

    Allg Owi

    Auszug aus OLG Rostock, 14.01.2013 - 2 Ss OWi 254/12
    Voraussetzung dafür ist aber die Feststellung einer von ihrem Organ begangenen Ordnungswidrigkeit, durch die Pflichten, welche die e. G. treffen, verletzt worden sind oder durch die die e. G. bereichert ist oder werden sollte (vgl. OLG Jena, Beschl. v. 02.11.2005 - 1 Ss 242/05, NStZ 2006, 533).
  • OLG Karlsruhe, 08.10.2015 - 2 (7) SsBs 467/15

    Bußgeldverfahren: Nachweis der rechtsgeschäftlichen Zustellungsvollmacht des

    Deshalb zählt zu dem im Bußgeldbescheid konkret zu schildernden Lebenssachverhalt die Angabe, welche natürliche Person in welcher Funktion welche Handlung oder Unterlassung begangen hat (OLG Rostock, Beschluss vom 14.01.2013 - 2 Ss [OWi] 254/12 -, juris; OLG Jena NStZ 2006, 533; OLG Hamburg NStZ-RR 1998, 370; KK-Rogall, OWiG, a.a.O. § 30 Rn. 88; Göhler/Gürtler, a.a.O., § 30 Rn. 8).

    Demzufolge sollten entsprechende Feststellungen getroffen werden (OLG Rostock, Beschluss vom 14.01.2013 - 2 Ss [OWi] 254/12 -, juris; OLG Koblenz NZV 2013, 254; OLG Thüringen, Beschluss vom 01.12.2006 - 1 Ss 199/06; OLG Dresden NStZ 1997, 348).

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