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   OLG Rostock, 14.03.2017 - 4 U 69/12   

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https://dejure.org/2017,9856
OLG Rostock, 14.03.2017 - 4 U 69/12 (https://dejure.org/2017,9856)
OLG Rostock, Entscheidung vom 14.03.2017 - 4 U 69/12 (https://dejure.org/2017,9856)
OLG Rostock, Entscheidung vom 14. März 2017 - 4 U 69/12 (https://dejure.org/2017,9856)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    Bauvertrag mit einem öffentlichen Auftraggeber: Entschädigungsanspruch wegen vorvertraglich entstandener Vorhaltekosten des Bestbieters bei verzögertem Vergabeverfahren

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verzögerte Zuschlagserteilung: Auftraggeber muss Vorhaltekosten vor Zuschlag ersetzen! (IBR 2017, 303)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Rostock, 14.03.2017 - 4 U 155/12

    VOB-Vertrag: Vergütungsanspruch für nicht erbrachte Leistung bei Anordnung einer

    Auszug aus OLG Rostock, 14.03.2017 - 4 U 69/12
    Dieser ist Gegenstand des Parallelverfahrens 4 U 155/12.

    Eine Abhängigkeit (Ausschluss oder Kompensation) zwischen dem hier geltend gemachten Entschädigungsanspruch wegen verzögerter Vergabe und dem im Parallelverfahren 4 U 155/12 verfolgten Anspruch wegen des auf Weisung der Beklagten vorzeitig erfolgten Abbaus der Stahlgleitwand besteht ebenfalls nicht.

    Werden diese Leistungen später gekündigt (siehe Parallelverfahren 4 U 155/12), führt dies grundsätzlich nicht zum Wegfall der Vergütung.

  • LG Schwerin, 29.03.2012 - 4 O 233/11
    Auszug aus OLG Rostock, 14.03.2017 - 4 U 69/12
    Auf die Berufung der Klägerin wird unter Zurückweisung ihres weitergehenden Rechtsmittels das Urteil des Landgerichts Schwerin vom 29.03.2012 - 4 O 233/11 - wie folgt geändert:.
  • BGH, 09.06.2011 - X ZR 143/10

    Rettungsdienstleistungen II

    Auszug aus OLG Rostock, 14.03.2017 - 4 U 69/12
    Ob aufgrund der Entscheidung des EuGH vom 30. September 2010 (C - 314/09 - juris) der öffentliche Auftraggeber bei Verstößen gegen bieterschützende Normen des Vergaberechts verschuldensunabhängig haftet, hat der BGH in seiner Entscheidung vom 09. Juli 2011 (X ZR 143/10 - juris Rn. 13) offengelassen.
  • BGH, 18.12.2014 - VII ZR 60/14

    Baukonzessionsvertrag. Mehrvergütungsanspruch gegen den öffentlichen Auftraggeber

    Auszug aus OLG Rostock, 14.03.2017 - 4 U 69/12
    So steht dem Auftragnehmer in Anlehnung an § 2 Nr. 5 VOB/B dann ein Mehrvergütungsanspruch zu, wenn infolge einer verzögerten Vergabe sich Bauzeit/Ausführungsfristen, mithin Leistungspflichten des Auftragnehmers ändern und dadurch Mehrkosten entstehen (so u.a. BGH, Urteil vom 11. Mai 2009 - VII ZR 11/08 - BGH, Urteil vom 18. Dezember 2014 - VII ZR 60/14 -).
  • BGH, 06.10.1988 - VII ZR 367/87

    Fälligkeit und Verjährungsbeginn bei einer Forderung wegen der Gestellung von

    Auszug aus OLG Rostock, 14.03.2017 - 4 U 69/12
    a) Angesichts der vereinbarten Geltung der VOB/B und der zunächst als Nachtrag angemeldeten Forderung ist davon auszugehen, dass die Parteien stillschweigend eine Vereinbarung dahingehend getroffen haben, dass sie die Erstellung einer Schlussrechnung als Voraussetzung für die Fälligkeit der Forderung angesehen haben (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 06. Oktober 1988 - VII ZR 367/87 -, juris Rn. 18).
  • BGH, 11.05.2009 - VII ZR 11/08

    Anspruch auf Mehrvergütung nach einem verzögerten Vergabeverfahren

    Auszug aus OLG Rostock, 14.03.2017 - 4 U 69/12
    So steht dem Auftragnehmer in Anlehnung an § 2 Nr. 5 VOB/B dann ein Mehrvergütungsanspruch zu, wenn infolge einer verzögerten Vergabe sich Bauzeit/Ausführungsfristen, mithin Leistungspflichten des Auftragnehmers ändern und dadurch Mehrkosten entstehen (so u.a. BGH, Urteil vom 11. Mai 2009 - VII ZR 11/08 - BGH, Urteil vom 18. Dezember 2014 - VII ZR 60/14 -).
  • BGH, 21.10.1999 - VII ZR 185/98

    Schadensersatz wegen Behinderung durch verspätet fertiggestellte Vorgewerke

    Auszug aus OLG Rostock, 14.03.2017 - 4 U 69/12
    Die Positionen Wagnis und Gewinn berücksichtigt sie im Hinblick auf die Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 21. Oktober 1999 - VII ZR 185/98 - juris Rn. 26) nicht.
  • BGH, 22.07.2010 - VII ZR 213/08

    Auslegung des Zuschlags nach einem verzögerten Vergabeverfahren

    Auszug aus OLG Rostock, 14.03.2017 - 4 U 69/12
    Dass Mehrvergütungsansprüche des Bieters infolge eines verzögerten Vergabeverfahrens auf verschiedenen Sachverhalten beruhen und unterschiedliche Streitgegenstände sein können, hat der BGH in seiner Entscheidung vom 22. Juli 2010 (VII ZR 213/08 - juris Rdn. 46) angedeutet, ohne indes die den Anspruch begründenden Voraussetzungen zu klären.
  • EuGH, 30.09.2010 - C-314/09

    Strabag u.a. - Richtlinie 89/665/EWG - Öffentliche Aufträge -

    Auszug aus OLG Rostock, 14.03.2017 - 4 U 69/12
    Ob aufgrund der Entscheidung des EuGH vom 30. September 2010 (C - 314/09 - juris) der öffentliche Auftraggeber bei Verstößen gegen bieterschützende Normen des Vergaberechts verschuldensunabhängig haftet, hat der BGH in seiner Entscheidung vom 09. Juli 2011 (X ZR 143/10 - juris Rn. 13) offengelassen.
  • BGH, 26.04.2018 - VII ZR 81/17

    Bauvertrag mit öffentlichem Auftraggeber: Anspruch auf Ersatz von nach

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des 4. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Rostock vom 14. März 2017 - 4 U 69/12 - im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als zum Nachteil der Beklagten erkannt worden ist.
  • OLG Rostock, 14.03.2017 - 4 U 155/12
    Dieser Nachtrag ist Gegenstand des Parallelverfahrens 4 U 69/12.
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