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   OLG Rostock, 16.02.2018 - 20 OLGAusl 37/17 - 2 Ausl 24/17   

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https://dejure.org/2018,2996
OLG Rostock, 16.02.2018 - 20 OLGAusl 37/17 - 2 Ausl 24/17 (https://dejure.org/2018,2996)
OLG Rostock, Entscheidung vom 16.02.2018 - 20 OLGAusl 37/17 - 2 Ausl 24/17 (https://dejure.org/2018,2996)
OLG Rostock, Entscheidung vom 16. Februar 2018 - 20 OLGAusl 37/17 - 2 Ausl 24/17 (https://dejure.org/2018,2996)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslieferungsverfahren: Auslieferungshindernis bei politischen Straftaten

  • rechtsportal.de

    Prüfung des Vorliegens einer politischen Straftat als Auslieferungshindernis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Brandenburg, 20.04.2021 - 1 AR 14/20
    Überwiegt der kriminelle Charakter einer Tat deren politische Zielrichtung, handelt es sich nicht um ein politisches Delikt (BVerfG, Beschluss vom 10. Juli 1989, 2 BvR 502/86, BVerfGE 80, 315; OLG Rostock, Beschluss vom 16. Februar 2018 - 20 OLGAusl 37/17, zit. n. juris, dort Rn. 16).
  • KG, 29.08.2018 - 151 AuslA 59/17

    Auslieferung an die Türkei wegen einer Versammlungsstraftat

    Die Verneinung eines sich aus Art. 3 Abs. 1 EuAlÜbk, § 6 Abs. 1 IRG ergebenden Auslieferungshindernisses käme im Übrigen nur in Betracht, wenn der allgemein-kriminelle Charakter der Tat deren politische Zielrichtung deutlich in den Hintergrund treten ließe (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 16. Februar 2018 - 20 OLGAusl 37/17 - [juris Rn. 16 mwN]).
  • OLG Karlsruhe, 25.08.2020 - Ausl 301 AR 68/18

    Auslieferungsersuchen von Südkorea: Auslieferungshindernis der politischen

    Der Senat vermag auch nicht sicher festzustellen, dass der allgemein-kriminelle Charakter der Betrugsstraftaten die politische Zielrichtung deutlich in den Hintergrund treten lässt (vgl. hierzu OLG Rostock Beschluss vom 16.02.2018, 20 OLGAusl 37/17, abgedruckt bei juris).
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