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   OLG Rostock, 16.08.2013 - 1 Ss 57/13 (62/13)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,20663
OLG Rostock, 16.08.2013 - 1 Ss 57/13 (62/13) (https://dejure.org/2013,20663)
OLG Rostock, Entscheidung vom 16.08.2013 - 1 Ss 57/13 (62/13) (https://dejure.org/2013,20663)
OLG Rostock, Entscheidung vom 16. August 2013 - 1 Ss 57/13 (62/13) (https://dejure.org/2013,20663)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 262 Abs 1 StPO, § 7 Abs 1 BPrsWahlG, § 9 Abs 5 BPrsWahlG, Art 46 Abs 2 GG
    Immunität eines Mitglieds der Bundesversammlung: Zeitpunkt des Wegfalls der Immunität; Befangenheit eines Revisionsrichters bei Vorsitzführung der Ehefrau in erster Instanz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an eine Fortdauer der Immunität von Mitgliedern der Bundesversammlung trotz Anhängigkeit eines Verfahrens zur Rechtmäßigkeit der Wahl vor dem BVerfG; Mögliche Befangenheit eines Richters des Revisionsgerichts bei Überprüfung einer Berufungsentscheidung ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Fortdauer der Immunität der Mitglieder der Bundesversammlung trotz Anhängigkeit eines Verfahrens zur Rechtmäßigkeit der Wahl vor dem Bundesverfassungsgericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • focus.de (Pressebericht, 21.08.2013)

    NPD-Bundesvize Pastörs scheitert mit Revision gegen Verurteilung

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    NPD-Vize Pastörs kann sich nicht um Strafe wegen "Hetzrede" drücken

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 04.10.1978 - 3 StR 232/78

    Verurteilung wegen unerlaubtem Handeltreiben mit Haschisch - Anforderungen für

    Auszug aus OLG Rostock, 16.08.2013 - 1 Ss 57/13
    Das konnte ungeachtet der Verwerfung der Revision als unbegründet durch das Rechtsmittelgericht erfolgen (BGH NJW 79, 1259; 86, 1116, 1117).
  • BGH, 28.10.2008 - 3 StR 431/08

    Recht auf ein faires Verfahren (Gesamtbetrachtung; Deal; Absprache; unzulässiger

    Auszug aus OLG Rostock, 16.08.2013 - 1 Ss 57/13
    Danach konnte er seine unzulässig angebrachten Verfahrensrügen ohnehin nicht mehr durch Nachschieben von Vortrag zu ihrer Begründung nachbessern (BGH, Beschl. v. 28.10.2008 - 3 StR 431/08; KK-Kuckein, StPO, 6. Aufl., § 344 Rdn. 66).
  • BGH, 26.05.2011 - 5 StR 165/11

    Unvoreingenommenheit des Richters (frühere Sitzungsvertretung durch einen

    Auszug aus OLG Rostock, 16.08.2013 - 1 Ss 57/13
    Die von der Verteidigung allein zum Anlass ihres gegen Herrn RiOLG ... gerichteten Ablehnungsantrags genommene Tatsache, dass dieser mit der in diesem Verfahren erstinstanzlich tätig gewesenen Richterin verheiratet ist, ist deshalb unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt geeignet, die Besorgnis der Befangenheit ihres nur mit der revisionsrechtlichen Überprüfung des Berufungsurteils befassten Ehemanns zu begründen (vgl. zum rechtlich ähnlich gelagerten Fall des Auftretens der Tochter eines Revisionsrichters als Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft in der Vorinstanz BGH, Beschl. v. 26.05.2011 - 5 StR 165/11 = StRR 2012, 22).
  • BVerfG, 16.12.2014 - 2 BvE 2/12

    Organstreitverfahren im Zusammenhang mit der Wahl von Joachim Gauck zum

    Auszug aus OLG Rostock, 16.08.2013 - 1 Ss 57/13
    Mit einem Antrag vom 28.03.2012 hat sich der Angeklagte als (ehemaliges) Mitglied der 15. Bundesversammlung im Wege des Organstreitverfahrens mit dem Ziel an das Bundesverfassungsgericht gewandt, festzustellen, dass die Erklärung des Präsidenten des Deutschen Bundestages über die Beendigung der 15. Bundesversammlung unwirksam ist, weil das Verfahren über die Wahl von Joachim Gauck zum Bundespräsidenten fehlerbehaftet und die Wahl somit ungültig sei (2 BvE 2/12).
  • BGH, 22.08.1985 - 4 StR 447/85

    Klassifizierung der Tat im Urteilstenor - Anführung der Tat in der entsprechenden

    Auszug aus OLG Rostock, 16.08.2013 - 1 Ss 57/13
    Das konnte ungeachtet der Verwerfung der Revision als unbegründet durch das Rechtsmittelgericht erfolgen (BGH NJW 79, 1259; 86, 1116, 1117).
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