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   OLG Rostock, 17.03.2003 - 3 U 107/02   

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OLG Rostock, 17.03.2003 - 3 U 107/02 (https://dejure.org/2003,3756)
OLG Rostock, Entscheidung vom 17.03.2003 - 3 U 107/02 (https://dejure.org/2003,3756)
OLG Rostock, Entscheidung vom 17. März 2003 - 3 U 107/02 (https://dejure.org/2003,3756)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 13, 14, 310 Abs. 3, 507; AGBG § 24a
    Der Existenzgründer ist nicht Verbraucher.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vertragsstrafe aus Automatenaufstellvertrag; Verbrauchereigenschaft eines Existenzgründers; Inhaltskontrolle nach dem AGBG (alter Fassung); Unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners des Verwenders; Höhe und Verwirkung einer Vertragsstrafe

  • zvi-online.de

    BGB § 13
    Existenzgründer kein Verbraucher

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 03.04.1998 - V ZR 6/97

    Wirksamkeit einer formularmäßigen Vereinbarung einer Vertragsstrafe in einem

    Auszug aus OLG Rostock, 17.03.2003 - 3 U 107/02
    Dabei ist ein genereller Prüfungsmaßstab, eine von den Besonderheiten des Einzelfalles losgelöste, typisierende Betrachtungsweise, zu Grunde zu legen (vgl. BGH, ZIP 1998, 1049 ff. m. w. N.; MünchKomm/Basedow, a.a.O., § 11 AGBG Rdn. 6).

    Das kommt in Betracht, weil nach der gesetzlichen Regelung (§ 339 BGB) die Verwirkung einer Vertragsstrafe an ein Verschulden des Verpflichteten geknüpft ist (vgl. BGH, ZIP 1998, 1049 ff.; BGH WM 1973, 388 f.; OLG Celle, NJW-RR 1988, 946 [947]); siehe auch MünchKomm/Basedow, a.a.O., § 11 AGBG Rdn. 8; Wolf, a.a.O., § 11 AGBG Rdn. 26).

    Von einer unangemessen hoch angesetzten Strafe, die die Unwirksamkeit zur Folge hat, ist auszugehen, wenn die Sanktion außer Verhältnis zum Gewicht des Vertragsverstoßes und zu dessen Folgen für den Vertragspartner steht (vgl. BGH, ZIP 1998, 1049 ff.; ZIP 1997, 1240 ff.; BB 1990, 1323 ff.).

  • EuGH, 03.07.1997 - C-269/95

    Benincasa

    Auszug aus OLG Rostock, 17.03.2003 - 3 U 107/02
    Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes über die Verbrauchereigenschaft eines zukünftigen Franchise-Nehmers sei zwar entschieden worden, der Zweck eines Vertragsschlusses sei auch dann ein gewerblicher, wenn der Betrieb des Gewerbes erst ein künftiger ist, weil das Gewerbe erst durch den Vertrag in die Lage versetzt werde, seinen Betrieb aufzunehmen (EuGH, Urteil vom 03.07.1997; Rs. C-269/95).

    Die Klägerin ist der Ansicht, für die Annahme, der Zweck eines Vertragsschlusses sei auch dann ein gewerblicher, wenn der Betrieb des Gewerbes erst ein künftiger ist, spreche die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH Urteil vom 03.07.1997, Rs. C-269/95 Benincasa vs. Dentalkit, JZ 1998, 896 ff.).

    Dieser hatte in seinem Urteil vom 03.07.1997 (JZ 1998, 896 f.) über die Frage zu entscheiden, ob die Art. 13 Abs. 1 und 14 Abs. 1 EuGVÜ so auszulegen sind, dass ein Kläger, der einen Vertrag zum Zwecke der Ausübung einer nicht gegenwärtigen, sondern zukünftigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit abgeschlossen hat, als Verbraucher angesehen werden kann.

  • BGH, 07.05.1997 - VIII ZR 349/96

    Formularmäßige Vereinbarung einer nach oben nicht begrenzten Vertragsstrafe in

    Auszug aus OLG Rostock, 17.03.2003 - 3 U 107/02
    Von einer unangemessen hoch angesetzten Strafe, die die Unwirksamkeit zur Folge hat, ist auszugehen, wenn die Sanktion außer Verhältnis zum Gewicht des Vertragsverstoßes und zu dessen Folgen für den Vertragspartner steht (vgl. BGH, ZIP 1998, 1049 ff.; ZIP 1997, 1240 ff.; BB 1990, 1323 ff.).

    Dann liegt die unangemesse Benachteiligung des Vertragsstrafenschuldners vor allem in der Gefahr, dass die ständig wachsende Vertragsstrafe seine eigenen Vertragsansprüche aufzehren, außer Verhältnis zum möglichen Schaden des Vertragsstrafengläubigers geraten und diesem sogar eine von seinem Sachinteresse nicht mehr gedeckte Vermögensquelle eröffnen kann (vgl. BGHZ 85, 305 [312 - 314] m.w.N.; BGH WM 1989, 449; BGH, ZIP 1997, 1240 ff.).

  • BGH, 21.03.1990 - VIII ZR 196/89

    Formularmäßige Vereinbarung pauschalierten Schadensersatzes unter einer

    Auszug aus OLG Rostock, 17.03.2003 - 3 U 107/02
    Nach § 9 Abs. 1 AGBG a.F. sind - und zwar auch zwischen Unternehmern (vgl. BGH, NJW 1985, 57; NJW-RR 1988, 39 [41]; NJW-RR 1990, 1076; NJW 1993, 64 [66]) - Vertragsstrafenklauseln unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen.

    Unwirksam wäre die vereinbarte Vertragsstrafenklausel nur, wenn die darin festgesetzte Pauschale - 500, 00 DM Vertragsstrafe pro nicht erfülltem Vertragsjahr bei Geld- oder Warenspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit, bzw. 300, 00 DM pro Vertragsjahr bei sonstigen Automatenarten - den in den geregelten Fällen nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden übersteigen würde (vgl. BGH, DB 1990, 1323 f.).

  • OLG Celle, 25.09.1987 - 2 U 267/86

    Verschuldensunabhängige Vertragsstrafe, kundenfeindlichste Auslegung

    Auszug aus OLG Rostock, 17.03.2003 - 3 U 107/02
    Das kommt in Betracht, weil nach der gesetzlichen Regelung (§ 339 BGB) die Verwirkung einer Vertragsstrafe an ein Verschulden des Verpflichteten geknüpft ist (vgl. BGH, ZIP 1998, 1049 ff.; BGH WM 1973, 388 f.; OLG Celle, NJW-RR 1988, 946 [947]); siehe auch MünchKomm/Basedow, a.a.O., § 11 AGBG Rdn. 8; Wolf, a.a.O., § 11 AGBG Rdn. 26).

    Zwar weisen sie zutreffend darauf hin, dass nach der Rechtsprechung ein Verschulden des Kunden eines Automaten-Aufstellvertrages nicht schon darin zu erkennen ist, dass das Mietverhältnis für das Objekt aus Gründen aufgelöst wird, die zwar in den Risikobereich des Kunden eines Automatenaufstellvertrages fallen, den er jedoch nicht zu vertreten hat (vgl. BGH WM 1973, 388; OLG Celle NJW-RR 1988, 946).

  • OLG Oldenburg, 12.11.2001 - 9 SchH 12/01

    Wirksamkeit formularmäßiger Schiedsvereinbarungen gegenüber Kaufleuten;

    Auszug aus OLG Rostock, 17.03.2003 - 3 U 107/02
    Umgekehrt finden sich - außer in der obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Oldenburg, NJW-RR 1989, 1081; NJW-RR 2002, 641f.) - vor allem in der Kommentar- und sonstigen Literatur Stimmen, die gegen eine Aufnahme des Existenzgründers in den Verbraucherbegriff (Staudinger/Schlosser, 12. Aufl., 1998, Einleitung zum AGB-Gesetz; §§ 1 - 30 AGB-Gesetz, § 24 a AGBG, Rdn. 31 a.E.; MünchKomm/Basedow, §§ 1 - 240 BGB; AGB-Gesetz, 4. Aufl., § 24 a AGB-Gesetz, Rdn. 31; Ulmer/Brandner/Hensen, § 24 AGBG Rn. 15; Erdmann, BB 1992, 795 [796]; Ekkenga, Die Inhaltskontrolle von Franchiseverträgen, 1990, S. 43f.).

    Angesichts der Ausstrahlungswirkungen zur Ausdehnung des europäischen Gemeinschaftsrechts auf die nationalen Rechtsordnungen (vgl. zu diesen Wirkungen auch BGH, NJW 1994, 2759 ff. bei der Auslegung von § 6 HausTWG a.F.) kommt dieser Entscheidung starke Bedeutung auch für die Behandlung des Verbraucherbegriffs nach der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland zu (so wohl auch Mankowski, Anmerk. zum EuGH JZ 1998, 898 [899]; OLG Oldenburg, NJW-RR 2002, 641 [642]).

  • BGH, 04.05.1994 - XII ZR 24/93

    Haustürwiderrufsgesetz - Erwerbstätigkeit

    Auszug aus OLG Rostock, 17.03.2003 - 3 U 107/02
    Angesichts der Ausstrahlungswirkungen zur Ausdehnung des europäischen Gemeinschaftsrechts auf die nationalen Rechtsordnungen (vgl. zu diesen Wirkungen auch BGH, NJW 1994, 2759 ff. bei der Auslegung von § 6 HausTWG a.F.) kommt dieser Entscheidung starke Bedeutung auch für die Behandlung des Verbraucherbegriffs nach der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland zu (so wohl auch Mankowski, Anmerk. zum EuGH JZ 1998, 898 [899]; OLG Oldenburg, NJW-RR 2002, 641 [642]).

    Mit dieser Entscheidung vom 04.05.1994 (NJW 1994, 2759 ff.) hat der Bundesgerichtshof befunden, dass die Vorschriften des HausTWG keine Anwendung auf Verträge finden, die in Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit abgeschlossen werden (§ 6 Nr. 1 1. Alt. HausTWG).

  • BGH, 24.01.1973 - VIII ZR 147/71

    Sittenwidrigkeit eines Automatenaufstellvertrags - Keine Entbindung von der

    Auszug aus OLG Rostock, 17.03.2003 - 3 U 107/02
    Das kommt in Betracht, weil nach der gesetzlichen Regelung (§ 339 BGB) die Verwirkung einer Vertragsstrafe an ein Verschulden des Verpflichteten geknüpft ist (vgl. BGH, ZIP 1998, 1049 ff.; BGH WM 1973, 388 f.; OLG Celle, NJW-RR 1988, 946 [947]); siehe auch MünchKomm/Basedow, a.a.O., § 11 AGBG Rdn. 8; Wolf, a.a.O., § 11 AGBG Rdn. 26).

    Zwar weisen sie zutreffend darauf hin, dass nach der Rechtsprechung ein Verschulden des Kunden eines Automaten-Aufstellvertrages nicht schon darin zu erkennen ist, dass das Mietverhältnis für das Objekt aus Gründen aufgelöst wird, die zwar in den Risikobereich des Kunden eines Automatenaufstellvertrages fallen, den er jedoch nicht zu vertreten hat (vgl. BGH WM 1973, 388; OLG Celle NJW-RR 1988, 946).

  • OLG Oldenburg, 27.04.1989 - 1 U 256/88

    Allgemeine Geschäftsbedingungen; Verwendung im kaufmännischen Verkehr;

    Auszug aus OLG Rostock, 17.03.2003 - 3 U 107/02
    Gegen die Anwendung des § 24 AGBG auf Existenzgründer hätten sich das OLG Koblenz (NJW 1987, 74) sowie das OLG Düsseldorf (MDR 1996, 465) ausgesprochen, für die Anwendung hingegen das OLG Oldenburg {NJW-RR 1989, 1081}.

    Umgekehrt finden sich - außer in der obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Oldenburg, NJW-RR 1989, 1081; NJW-RR 2002, 641f.) - vor allem in der Kommentar- und sonstigen Literatur Stimmen, die gegen eine Aufnahme des Existenzgründers in den Verbraucherbegriff (Staudinger/Schlosser, 12. Aufl., 1998, Einleitung zum AGB-Gesetz; §§ 1 - 30 AGB-Gesetz, § 24 a AGBG, Rdn. 31 a.E.; MünchKomm/Basedow, §§ 1 - 240 BGB; AGB-Gesetz, 4. Aufl., § 24 a AGB-Gesetz, Rdn. 31; Ulmer/Brandner/Hensen, § 24 AGBG Rn. 15; Erdmann, BB 1992, 795 [796]; Ekkenga, Die Inhaltskontrolle von Franchiseverträgen, 1990, S. 43f.).

  • OLG Koblenz, 24.07.1986 - 6 U 677/85

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer ungerechtfertigten Bereicherung;

    Auszug aus OLG Rostock, 17.03.2003 - 3 U 107/02
    Gegen die Anwendung des § 24 AGBG auf Existenzgründer hätten sich das OLG Koblenz (NJW 1987, 74) sowie das OLG Düsseldorf (MDR 1996, 465) ausgesprochen, für die Anwendung hingegen das OLG Oldenburg {NJW-RR 1989, 1081}.

    Für die Behandlung als Verbraucher (so OLG Koblenz, NJW 1987, 74; OLG Düsseldorf, MDR 1996, 465 m.Anm. Eckert in EWiR 1996, 97 f.; MünchKommMicklitz, a.a.O., § 13 BGB Rn. 38ff.; Wolf/Horn/Lindacher, AGBG, 4. Aufl., § 24 AGBG Rn. 7; Soergel/Stein, BGB, 12. Aufl., § 24 AGBG Rn. 4; Ermann/Werner, BGB, 10. Aufl., § 24 AGBG Rn. 5) wird - neben den bereits im Urteil des Landgerichts genannten Gründen - vor allem angeführt, dass es darum gehe, den rechtsunkundigen und geschäftsunerfahrenen Vertragspartner des Verwenders von AGB vor einer unangemessenen Benachteiligung zu schützen.

  • OLG Düsseldorf, 23.11.1995 - 10 U 29/95
  • BGH, 27.11.1974 - VIII ZR 9/73

    Geltendmachung von Schadensersatz wegen entgangenen Gewinns; Anforderungen an die

  • BGH, 14.12.1994 - VIII ZR 46/94

    Anwendung des VerbrKrG auf den Bezug von Waren im Rahmen eines Franchisevertrages

  • BGH, 18.11.1982 - VII ZR 305/81

    Vorbehalt der Vertragsstrafe

  • BGH, 18.04.1984 - VIII ZR 50/83

    Unwirksamkeit eines Vertragsstrafeversprechens in einem Pachtvertrag

  • BGH, 30.09.1992 - VIII ZR 196/91

    Widerruf nach Abzahlungsgesetz bei Bierlieferungsvertrag

  • BGH, 19.01.1989 - VII ZR 348/87

    Wirksamkeit einer formularmäßigen Vertragsstrafe-Vereinbarung; Vereinbarung einer

  • OLG Hamm, 28.07.1992 - 19 U 193/92

    Anwendung des Verbraucherkreditgesetzes auf Existenzgründungskredite

  • OLG Bremen, 07.10.1986 - 1 U 151/85

    AGB - Vertragsstrafen bei Zwischenfristüberschreitungen am Bau

  • BGH, 24.02.2005 - III ZB 36/04

    Wirksamkeit einer Schiedsvereinbarung; Aufnahme einer gewerblichen oder

    b) Unternehmer- (§ 14 BGB) und nicht Verbraucherhandeln (§ 1031 Abs. 5 Satz 1 ZPO i.V.m. § 13 BGB) liegt schon dann vor, wenn das Geschäft, das Gegenstand der Streitigkeit ist, im Zuge der Aufnahme einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit (sogenannte Existenzgründung) geschlossen wird (h.M.: OLG Rostock OLGR 2003, 505, 506 ff ; OLG Oldenburg NJW-RR 2002, 641 f ; s. auch BGH, Urteil vom 4. Mai 1994 - XII ZR 24/93 - NJW 1994, 2759 f ; Staudinger/Weick, BGB Neubearb.
  • OLG Düsseldorf, 08.05.2006 - 1 U 176/05

    Verbrauchereigenschaft bei Schuldbeitritt zu einem Geschäftsdarlehen einer GmbH

    Daraus ergibt sich im Umkehrschluss, dass der Gesetzgeber den Existenzgründer grundsätzlich nicht als Verbraucher ansieht (BGH a.a.O. mit Hinweis auf Soergel/Pfeifer, BGB, 13. Aufl., § 13, Rdnr. 35 unter Hinweis auf die Materialien zur Schuldrechtsreform 2001 Bundestags-Drucksache 14/6857 S. 32 f. - Stellungnahme des Bundesrates - und S. 64 f. - Gegenäußerung der Bundesregierung - Erman/Saenger § 13, Rdnr. 16 und § 14, Rdnr. 14; OLG Rostock, OLGR 2003, 505, 507 f.; BGHZ 128, 156, 163 zu § 1 Abs. 1 VerbrKG einerseits, § 6 Nr. 1 1. Alternative 1 HWiG andererseits; Anwalts Kommentar-BGB-Reiff, 2001, § 507, Rdnr. 1 f.).
  • BGH, 24.02.2005 - III ZR 36/04
    b) Unternehmer- (§ 14 BGB) und nicht Verbraucherhandeln (§ 1031 Abs. 5 Satz 1 ZPO i.V.m. § 13 BGB) liegt schon dann vor, wen das Geschäft, das Gegenstand der Streitigkeit ist, im Zuge der Aufnahme einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit (sog. Existenzgründung) geschlossen wird (h.M.: OLG Rostock OLGR 2003, 505, 506ff. ; OLG Oldenburg NJW-RR 2002, 641 f. ; s. auch BGH, Urt. v. 4.5.1994 - XII ZR 24/93 - NJW 1994, 2759 f. ; Staudinger/Weick, BGB Neubearb.
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