Rechtsprechung
OLG Rostock, 17.10.2007 - 6 U 36/07 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Rüge der nicht geschäftsplanmäßigen Besetzung: Zulässigkeit der sechsmonatigen vorübergehenden Vertretung eines in die Elternzeit eingetretenen vorsitzenden Richters am Oberlandesgericht bei Einleitung eines Stellenbesetzungsverfahrens; Entscheidungszuständigkeit des für ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erfordernis einer Entscheidung über die Besetzungsrüge zur nicht geschäftsplanmäßigen Besetzung durch den zur Sachentscheidung berufenen Spruchkörper; Verhinderung eines Richters als dauerhafte Verhinderung i. S. von § 21f Abs. 2 S. 1 Gerichtsverfassungsgericht (GVG) bei ...
- Judicialis
ZPO § 42; ; ZPO § 48; ; GVG § 21e Abs. 3; ; GVG § 21f Abs. 2 Satz 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Entscheidung über die Besetzungsrüge der nicht geschäftsplanmäßigen Besetzung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Rostock, 02.02.2007 - 9 O 319/05
- OLG Rostock, 17.10.2007 - 6 U 36/07
- BGH, 13.11.2008 - IX ZB 231/07
Wird zitiert von ...
- BGH, 12.03.2015 - VII ZR 173/13
Absoluter Revisionsgrund vorschriftswidriger Besetzung des Gerichts: …
Während eine Wiederbesetzung durch die Justizverwaltung in aller Regel mit einer Ausschreibung der Stelle, dem Treffen der Auswahlentscheidung, der Mitteilung der Entscheidung an die unterlegenen Bewerber unter Einräumung einer ausreichenden Rechtsschutzfrist und unter Umständen der Beteiligung von Mitwirkungsgremien wie Richterwahlausschüssen und Präsidialräten verbunden ist und damit mehrere Monate oder länger in Anspruch nehmen kann, besteht für die Neuverteilung der Geschäfte durch das Gerichtspräsidium eine schnellere Handlungsmöglichkeit und Handlungspflicht (BVerwG, NJW 2001, 3493; OLG Rostock, OLGR 2008, 254, 256).