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   OLG Rostock, 18.05.2016 - 20 Ws 100/16   

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https://dejure.org/2016,11978
OLG Rostock, 18.05.2016 - 20 Ws 100/16 (https://dejure.org/2016,11978)
OLG Rostock, Entscheidung vom 18.05.2016 - 20 Ws 100/16 (https://dejure.org/2016,11978)
OLG Rostock, Entscheidung vom 18. Mai 2016 - 20 Ws 100/16 (https://dejure.org/2016,11978)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 25 StPO, § 26 Abs 2 StPO, § 26 Abs 3 StPO, § 26a StPO, § 27 Abs 1 StPO
    Richterablehnung im Strafverfahren: Zulässigkeit eines erst nach Erlass einer außerhalb einer Hauptverhandlung ergangenen Entscheidung angebrachten Befangenheitsgesuchs mit Blick auf künftige Entscheidungen desselben Spruchkörpers; Beschwerdeverfahren und ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Folgen der Auflösung einer Hilfsstrafkammer für Folgeentscheidungen nach § 126 Abs. 2 Satz 2 StPO; Zulässigkeit eines aus Anlass einer außerhalb der Hauptverhandlung ergangenen Entscheidung angebrachten Befangenheitsgesuchs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur ausnahmsweisen Zulässigkeit eines erst nach Erlass einer außerhalb einer Hauptverhandlung ergangenen Entscheidung angebrachten Befangenheitsgesuchs mit Blick auf mögliche künftige Entscheidungen desselben Spruchkörpers in gleicher Sache; Konsequenzen aus der ...

  • rechtsportal.de

    Folgen der Auflösung einer Hilfsstrafkammer für Folgeentscheidungen nach § 126 Abs. 2 Satz 2 StPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 16.12.1969 - 5 StR 468/69

    Ablehnungsgesuch wegen Befangenheit der Richter im Strafverfahren - Verwerfung

    Auszug aus OLG Rostock, 18.05.2016 - 20 Ws 100/16
    Zwar ist eine solche nach § 26 Abs. 3 StPO zwingend vorgeschrieben (vgl. BGHSt 23, 200, 203).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Beibringung der dienstlichen Äußerungen ist es jedenfalls nicht Aufgabe des Revisionsgerichts, das nachzuholen, was das Tatgericht aus Rechtsirrtum - betreffend die Frage der Unzulässigkeit der Ablehnungsgesuche - versäumt hat (BGHSt 23, 200, 203).

  • BGH, 07.06.1983 - 4 StR 9/83

    Voraussetzungen der Entwicklung einer Hilfsstrafkammer zu einer unstatthaften

    Auszug aus OLG Rostock, 18.05.2016 - 20 Ws 100/16
    Die Hilfsstrafkammern vertreten die ordentlichen Strafkammern in solchen Geschäften, die diese infolge anderweitiger Inanspruchnahme nicht selbst erledigen können (BGHSt 31, 389 m.w.N.).
  • BGH, 14.06.1967 - 2 StR 230/67
    Auszug aus OLG Rostock, 18.05.2016 - 20 Ws 100/16
    Unter dieser Annahme bedurfte die Auflösung dieser Kammer keiner ausdrücklichen Entscheidung des Präsidiums (Kissel/Meyer, GVG, 8. Aufl., § 60 Rdz. 12; BGHSt 21, 260 = NJW 1967, 1868).
  • OLG München, 22.11.2006 - 4St RR 182/06

    Rechtswidrige Verwerfung des Ablehnungsgesuchs wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus OLG Rostock, 18.05.2016 - 20 Ws 100/16
    Die Auffassung der Kammer, die erst nach ihrer Haftfortdauerentscheidung vom 08.03.2016 angebrachten und vordergründig nur darauf bezogenen Befangenheitsgesuche seien unzulässig, beruht auf keiner willkürlichen oder die Anforderungen des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkennenden Rechtsanwendung, weshalb kein Verstoß gegen den Anspruch des Angeklagten auf den gesetzlichen Richter vorliegt (BVerfG NJW 2006, 3129; NStZ-RR 2007, 275; BGH NStZ 2006, 705; BGH wistra 2014, 350; OLG München NJW 2007, 449).
  • BGH, 26.05.1970 - 1 StR 132/70

    Anforderungen der Verletzung des Verfahrensrechts und des sachlichen Rechts bei

    Auszug aus OLG Rostock, 18.05.2016 - 20 Ws 100/16
    Hierzu besteht jedenfalls dann die Möglichkeit, wenn ohne diese Äußerungen eine Entscheidung über die Befangenheitsgesuche mangels tatsächlicher Beurteilungsgrundlage nicht möglich ist und das Verfahren deshalb unter Aufhebung des angefochtenen Beschlusses an das Ausgangsgericht zurückverwiesen werden müsste (BGHSt 23, 265, 267).
  • OLG Koblenz, 20.04.1989 - 1 Ws 194/89
    Auszug aus OLG Rostock, 18.05.2016 - 20 Ws 100/16
    Denn für den Fall, dass ein mögliches Nachverfahren eröffnet werden könnte, das Verfahren weitergeführt wird oder weitere, möglicherweise sogar von Amts wegen zu treffende (Haft-) Entscheidungen nicht auszuschließen sind, die dann wieder von der 8. Strafkammer in gleicher Besetzung getroffen werden müssen (vgl. dazu unter 2), muss der Betroffene zur Gewährleistung eines rechtsstaatlichen Verfahrens die Möglichkeit haben, Richter vorausschauend abzulehnen, die auch in der Zukunft für Entscheidungen in seiner Sache erneut zuständig sind bzw. bleiben (vgl. OLG Koblenz, Beschl. v. 20.04.1989 - 1 Ws 194/89, NStE Nr. 2 zu § 25 StPO).
  • BGH, 24.07.2007 - 4 StR 236/07

    Absoluter Revisionsgrund der Abwesenheit eines notwendigen Verteidigers

    Auszug aus OLG Rostock, 18.05.2016 - 20 Ws 100/16
    Die Verteidigung hat die Ablehnungsgesuche allein mit solchen Umständen begründet (angebliche Unzuständigkeit der 8. Strafkammer, unzureichende Begründung dieser Entscheidung, Mitwirkung bereits in anderer Sache erfolgreich abgelehnter Richter der 8. Strafkammer an dieser Entscheidung), die im Tatsächlichen akten- bzw. sogar senatskundig und somit einer rechtlichen Überprüfung durch den Senat zugänglich sind, ohne dass es dafür noch auf eine dienstliche Äußerung der abgelehnten Richter, die sich ohnehin nur zu den im Ablehnungsgesuch vorgebrachten Tatsachen verhalten soll, ankäme (vgl. zur Entbehrlichkeit der dienstlichen Äußerung bei klarem Sachverhalt auch BGH, Beschluss vom 24. Juli 2007 - 4 StR 236/07 -, juris = NStZ 2008, 117).
  • BGH, 25.04.2014 - 1 StR 13/13

    "Resort Schwielowsee", Schuldspruch wegen Betruges gegen Bauherrn rechtskräftig

    Auszug aus OLG Rostock, 18.05.2016 - 20 Ws 100/16
    Die Auffassung der Kammer, die erst nach ihrer Haftfortdauerentscheidung vom 08.03.2016 angebrachten und vordergründig nur darauf bezogenen Befangenheitsgesuche seien unzulässig, beruht auf keiner willkürlichen oder die Anforderungen des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkennenden Rechtsanwendung, weshalb kein Verstoß gegen den Anspruch des Angeklagten auf den gesetzlichen Richter vorliegt (BVerfG NJW 2006, 3129; NStZ-RR 2007, 275; BGH NStZ 2006, 705; BGH wistra 2014, 350; OLG München NJW 2007, 449).
  • BVerfG, 22.02.1960 - 2 BvR 36/60

    Ausschließung von Richtern des BVerfG - Rechtsnatur der Entscheidung über

    Auszug aus OLG Rostock, 18.05.2016 - 20 Ws 100/16
    Sie ist jedoch bei Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs als unzulässig entbehrlich (vgl. BVerfGE 11, 1, 3 = MDR 61, 26), was das Landgericht in Vertretung seiner Rechtsauffassung konsequent beachtet hat.
  • BGH, 13.07.2006 - 5 StR 154/06

    Gesetzlicher Richter (Ablehnungsverfahren; Richter in eigener Sache; Besorgnis

    Auszug aus OLG Rostock, 18.05.2016 - 20 Ws 100/16
    Die Auffassung der Kammer, die erst nach ihrer Haftfortdauerentscheidung vom 08.03.2016 angebrachten und vordergründig nur darauf bezogenen Befangenheitsgesuche seien unzulässig, beruht auf keiner willkürlichen oder die Anforderungen des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkennenden Rechtsanwendung, weshalb kein Verstoß gegen den Anspruch des Angeklagten auf den gesetzlichen Richter vorliegt (BVerfG NJW 2006, 3129; NStZ-RR 2007, 275; BGH NStZ 2006, 705; BGH wistra 2014, 350; OLG München NJW 2007, 449).
  • BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66

    Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche

  • BVerfG, 24.02.2006 - 2 BvR 836/04

    Recht auf den gesetzlichen Richter (Gewährleistung des unbefangenen Richters;

  • BVerfG, 27.04.2007 - 2 BvR 1674/06

    Verfassungsrechtliche Grenzen der Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs als

  • BGH, 12.12.1962 - 2 StR 495/62

    Voraussetzungen des Vorliegens eines unbedingten Revisionsgrundes im Sinne von §

  • OLG Hamburg, 09.03.1998 - 2 Ws 23/98
  • OLG Hamm, 24.10.2017 - 3 Ws 424/17

    Ablehnung; Richter; Befangenheit; Überprüfungsverfahren; Unterbringungsfortdauer;

    bb) Auf Entscheidungen, die außerhalb einer Hauptverhandlung getroffen werden, ist § 25 StPO nicht anwendbar, so dass keine zeitliche Beschränkung besteht (OLG Rostock, Beschluss vom 18. Mai 2016 - 20 Ws 100/16, juris; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl., § 25, Rdnr. 11 m.w.N.).

    Das gilt nicht nur bei Überprüfung durch das - insoweit ohnehin nach Beschwerdegrundsätzen prüfende - Revisionsgericht (BGH, Urteil vom 12. Dezember 1962 - 2 StR 495/62, juris), sondern gemäß § 309 Abs. 2 StPO für jedes Beschwerdeverfahren (Hamburgisches OLG, Beschluss vom 9. März 1989 - 2 Ws 23/98, juris, Rdnr. 13; OLG Rostock, Beschluss vom 18. Mai 2016 - 20 Ws 100/16, juris, Rdnr. 17, 18).

    Die Beibringung einer dienstlichen Äußerung des abgelehnten Richters im Beschwerdeverfahren war ausnahmsweise entbehrlich, weil der Verurteilte das Ablehnungsgesuch allein mit Umständen begründet hat, die im Tatsächlichen aktenkundig und somit einer rechtlichen Überprüfung für den Senat zugänglich sind, ohne dass es dafür noch auf eine dienstliche Äußerung ankäme (OLG Rostock, Beschluss vom 18. Mai 2016 - 20 Ws 100/16, juris, Rdnr. 19 m.w.N.; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl., § 26, Rdnr. 14).

    Die Auffassung der Kammer, das erst kurz vor dem Anhörungstermin angebrachte Befangenheitsgesuch sei unzulässig, weil die vorgetragenen Umstände nicht neu seien, beruht auf keiner willkürlichen oder die Anforderungen des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkennenden Rechtsanwendung, weshalb kein Verstoß gegen den Anspruch des Untergebrachten auf den gesetzlichen Richter vorliegt (BVerfG, Beschluss vom 24. Februar 2006 - 2 BvR 836/03, NJW 2006, 3129 und Beschluss vom 27. April 2007 - 2 BvR 1674/06, NStZ-RR 2007, 275; BGH, Beschluss vom 13. Juli 2006 - 5 StR 154/06, NStZ 2006, 705; BGH, Beschluss vom 25. April 2014 - 1 StR 13/13, juris, Rdnr. 34; OLG Rostock, Beschluss vom 18. Mai 2016 - 20 Ws 100/16, juris, Rdnr. 20).

  • FG Hamburg, 28.11.2016 - 3 K 24/16

    Prozessrecht: Keine Befangenheit durch Justiz-Kontakte

    c) auch bei strafrechtlicher Vorbefassung (Beschlüsse BGH vom 10.02.2016 2 StR 533/14, Juris; vom 03.12.2015 1 StR 169/15, NStZ 2016, 357; vom 07.08.2012 1 StR 2112/12, NStZ-RR 2012, 350; vom 10.01.2012 3 StR 400/11, NStZ 2012, 519; OLG Rostock vom 18.05.2016 20 Ws 100/16, Juris Rz. 26).
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