Rechtsprechung
OLG Rostock, 19.05.2004 - 1 U 75/02 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 358 Abs. 3; VerbrKrG § 9 Abs. 2
Verbundenes Geschäft bei Kreditfinanziertem Bauherrenmodell - Judicialis
RBerG § 1; ; RBerG § 1 Abs. 1; ; RBerG § 3 Nr. 2; ; RBerG § 6; ; RBerG § 6 Abs. 1 Nr. 2; ; BGB § ... 123; ; BGB § 123 Abs. 1; ; BGB § 123 Abs. 2; ; BGB § 134; ; BGB § 278; ; BGB § 358 Abs. 3 Satz 3; ; BGB § 812 Abs. 2; ; ZPO § 531 Abs. 2; ; ZPO § 767; ; VerbrKrG § 3; ; VerbrKrG § 3 Abs. 2 Nr. 2; ; VerbrKrG § 9; ; VerbrKrG § 18 Satz 2; ; AGBG § 9; ; HWiG § 1 Abs. 1; ; HWiG § 5 Abs. 2; ; PAngV § 4 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zwangsvollstreckung aus Grundschuldbestellungsurkunde - Einwand der arglistigen Täuschung durch Kauf- und Kreditvermittler über Wert und Rentabilität der erworbenen Immobilie
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wirksamkeit des Bauträger- und des finanzierenden Kreditvertrages
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Gegenstand einer Vollstreckungsabwehrklage; Unwirksamkeit einer abstrakten Unterwerfungserklärung bei nichtiger Vollmacht; Widerrufsrecht eines Realkreditnehmers; Beginn der Anfechtungsfrist wegen arglistiger Täuschung; Aufklärungspflicht über die Unangemessenheit eines ...
Verfahrensgang
- LG Schwerin, 07.03.2002 - 7 O 558/99
- OLG Rostock, 19.05.2004 - 1 U 75/02
Papierfundstellen
- BauR 2005, 444 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Düsseldorf, 21.12.2007 - 16 U 227/06
Zulässige Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung mit …
Soweit die Kläger mit ihrer Klage auch geltend machen, dass sie gegenüber der Beklagten nicht verpflichtet gewesen seien, die persönliche Haftung zu übernehmen und sich der Zwangsvollstreckung in ihr gesamtes Vermögen zu unterwerfen, weshalb die Beklagte das Sicherungsmittel rechtsgrundlos erlangt habe und es ihr deshalb verwehrt sei, aus der notariellen Grundschuldurkunde im Hinblick auf die dort vorgesehene Übernahme der persönlichen Haftung zu vollstrecken, handelt es sich allerdings um einen materiell-rechtlichen Einwand, der nur Gegenstand einer Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 Abs. 1 ZPO sein kann (vgl. auch OLG Saarbrücken, OLGR 2004, 113; OLG Rostock, v. 19.05.2004 - 1 U 75/02, juris Rdnr. 28, BauR 2005, 444; OLG Düsseldorf [17. ZS], v. 02.05.2007 - I-17 W 61/06; OLG Hamm, WM 2007, 1839).Die Unterwerfungserklärung kann auch durch einen Bevollmächtigten abgegeben werden (§ 85 Abs. 1 Satz 1 ZPO; vgl. OLG Rostock, v. 19.05.2004 - 1 U 75/02, juris Rdnr. 20, BauR 2005, 444;… Zöller/Stöber, ZPO, 26. Aufl., , § 794 Rdnr. 29a; vgl. a. BGH, WM 2003, 64, 66), und zwar auch durch den vom Schuldner bevollmächtigten Gläubiger (…vgl. Zöller/Stöber, a.a.O., § 794 Rdnr. 29a).
Der erkennende Senat hat bereits entschieden (v. 14.02.2007 - I-16 W 63/06 und I-16 W 81/06), dass die einer Notariatsangestellten erteilte Vollmacht, die Käufer bei der Auflassung zu vertreten, Eintragungsbewilligungen und Identitätserklärungen zum Grundbuch für sie abzugeben, Eintragungsanträge zu stellen und alle Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, die mit diesem Vertrag im Zusammenhang stehen, die Käufer bei der Bestellung der notwendigen Grundpfandrechte auch in vollstreckbarer Form zu vertreten und der sofortigen Zwangsvollstreckung in den Vertragsgegenstand gemäß § 800 ZPO zu unterwerfen und den Käufer dabei auch persönlich zu verpflichten, insbesondere ihn der sofortigen Zwangsvollstreckung zu unterwerfen - einschließlich der Abgabe aller gegenüber dem Grundbuchamt notwendigen Erklärungen und Anträge sowie mit der Auflassungsvormerkung im Range hinter Finanzierungsgrundpfandrechte zurückzutreten und die Löschung der Auflassungsvormerkung im Namen des Käufers zu bewilligen und für den Verkäufer zu beantragen, falls der Vertrag wirksam aufgehoben ist, nicht wegen Verstoßes gegen Art. 1 § 1 Abs. 1 RBerG unwirksam ist (vgl. hierzu auch OLG Rostock, v. 19.05.2004 - 1 U 75/02, juris Rdnr. 21 f., BauR 2005, 444; KG, v. 22.08.2006 - 24 W 247/06; OLG Oldenburg, v. 14.11.2006 - 15 W 34/06; OLG Schleswig, v. 23.11.2006 - 5 W 72/06; OLG Hamm, v. 21.08.2006 - 5 W 69/06).
Diese Erwägungen greifen vorliegend jedoch nicht Platz und sind auch nicht verallgemeinerungsfähig (Senat, v. 14.02.2007 - I-16 W 63/06 und I-16 W 81/06; ebenso OLG Rostock, v. 19.05.2004 - 1 U 75/02, juris Rdnr. 25 ff., BauR 2005, 444; KG, v. 22.08.2006 - 24 W 247/06; OLG Hamm, v. 21.08.2006 - 5 W 69/06; OLG Schleswig, v. 23.11.2006 - 5 W 72/06).
- AG Stralsund, 20.05.2005 - 8 II 718/04 Solche Regelungen verstoßen nicht gegen § 1 des Rechtsberatungsgesetzes ( OLG Rostock, Urteil vom 19.05.2004, Aktenzeichen 1 U 75/02 ).