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   OLG Rostock, 19.12.2018 - 20 Ws 252/18   

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https://dejure.org/2018,45135
OLG Rostock, 19.12.2018 - 20 Ws 252/18 (https://dejure.org/2018,45135)
OLG Rostock, Entscheidung vom 19.12.2018 - 20 Ws 252/18 (https://dejure.org/2018,45135)
OLG Rostock, Entscheidung vom 19. Dezember 2018 - 20 Ws 252/18 (https://dejure.org/2018,45135)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Dresden, 06.09.2007 - 2 Ws 423/07

    Auflage; Therapie; Alkohol

    Auszug aus OLG Rostock, 19.12.2018 - 20 Ws 252/18
    Sowohl die zeitliche Anordnung "monatlich mindestens einmal" als auch die allgemein gehaltene Formulierung "bei einer örtlichen Suchtberatungsstelle" genügt dem Bestimmtheitsgebot nicht (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 19.11.2007 - 1 AR 1287/07, 2 Ws 581/07 - OLG Dresden, Beschluss vom 06.09.2007 - 2 Ws 423/07 -).
  • KG, 19.11.2007 - 2 Ws 581/07

    Führungsaufsicht: Anforderungen an die Bestimmtheit einer Weisung

    Auszug aus OLG Rostock, 19.12.2018 - 20 Ws 252/18
    Sowohl die zeitliche Anordnung "monatlich mindestens einmal" als auch die allgemein gehaltene Formulierung "bei einer örtlichen Suchtberatungsstelle" genügt dem Bestimmtheitsgebot nicht (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 19.11.2007 - 1 AR 1287/07, 2 Ws 581/07 - OLG Dresden, Beschluss vom 06.09.2007 - 2 Ws 423/07 -).
  • OLG Bamberg, 06.11.2012 - 1 Ws 678/12

    Weisung im Rahmen der Führungsaufsicht: Pflicht zur Mitteilung eines intimen

    Auszug aus OLG Rostock, 19.12.2018 - 20 Ws 252/18
    Eine Überprüfung der Zweckmäßigkeit der Anordnung findet im Beschwerdeverfahren hingegen nicht statt (OLG Bamberg, Beschluss vom 06.11.2012 - 1 Ws 678/12 -).
  • OLG Hamm, 27.02.2018 - 5 Ws 35/18

    Abstinenzweisung i.S.d. § 68 b Abs. 1 S. 1 Nr. 10 StGB ; Anforderungen des

    Auszug aus OLG Rostock, 19.12.2018 - 20 Ws 252/18
    Eine Abstinenzweisung nach § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 10 StGB kann ergehen, wenn bestimmte Tatsachen die Annahme begründen, dass ein Alkohol- bzw. Rauschmittelkonsum zur Gefahr der Begehung weiterer Straftaten beitragen könnte (OLG Hamm, Beschluss vom 27.02.2018 - III-5 Ws 35-37/18 -).
  • OLG Rostock, 22.02.2011 - I Ws 39/11

    Führungsaufsicht: Rechtsmittel gegen die Feststellung des Bestehens der

    Auszug aus OLG Rostock, 19.12.2018 - 20 Ws 252/18
    Nichts davon kann dem Bewährungshelfer oder der Führungsaufsichtsstelle überlassen werden (vgl. Senatsbeschluss vom 22.02.2011 - I Ws 39/11 -).
  • OLG Frankfurt, 11.01.2024 - 7 Ws 244/23

    Ausgestaltung der Führungsaufsicht

    Im Hinblick auf die Strafbewehrung sind Weisungen gem. § 68b Abs. 1 StGB hinreichend genau zu formulieren, was auch § 68b Abs. 1 S. 2 StGB ausdrücklich klarstellt, wenn es hier heißt, dass das Gericht das verbotene und verlangte Verhalten genau zu bestimmen hat (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 19. Dezember 2018 - 20 Ws 252/18 = BeckRS 2018, 34303 Rn 10).

    Um diesen Anforderungen zu genügen, muss bei der Anordnung von Alkohol- und Drogenkontrollen i.S.v. § 68b Abs. 1 S. 1 Nr. 10 StGB die Stelle, bei welcher die Kontrollen durchgeführt werden soll, durch die Strafvollstreckungskammer bezeichnet werden (ständige Rechtsprechung des OLG Frankfurt am Main, vgl. z.B. Beschluss vom 13. Dezember 2018 - 3 Ws 996/18; OLG Rostock, Beschluss vom 19. Dezember 2018 - 20 Ws 252/18 = BeckRS 2018, 34303 Rn 10).

  • OLG Frankfurt, 23.11.2023 - 7 Ws 218/23

    Ausgestaltung der Führungsaufsicht

    Im Hinblick auf die Strafbewehrung sind Weisungen gemäß § 68b Abs. 1 S. 1 StGB hinreichend genau zu bestimmen, was in § 68b Abs. 1 S. 2 StGB, wonach das Gericht das verbotene und verlangte Verhalten genau zu bestimmen hat, ausdrücklich klargestellt wird (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 19. Dezember 2018 - 20 Ws 252/18 = BeckRS 2018, 34303 Rn 10).

    Um diesen Anforderungen zu genügen, muss bei der Anordnung von Alkohol- und Drogenkontrollen im Sinne von § 68b Abs. 1 S. 1 Nr. 10 StGB die Stelle, bei welcher die Kontrollen durchgeführt werden soll, durch die Strafvollstreckungskammer bezeichnet werden (ständige Rechtsprechung des OLG Frankfurt am Main, vgl. z.B. Beschluss vom 13. Dezember 2018 - 3 Ws 996/18; OLG Rostock, Beschluss vom 19. Dezember 2018 - 20 Ws 252/18 = BeckRS 2018, 34303 Rn 10).

  • OLG Saarbrücken, 06.03.2023 - 1 Ws 31/23

    Beschwerde gegen die Anordnung von Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht

    (1) Die als strafbewehrte Weisung auf § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 StGB gestützte Weisung Ziff. II.5.) a), sich in bestimmten Abständen bei der "Psychosozialen Beratungs- und Behandlungsstelle der Caritas Saarbrücken" vorzustellen, kann bereits deshalb keinen Bestand haben, weil § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 StGB nur die Weisung zur Vorstellung bei einem (konkret zu bestimmenden) Arzt oder Psychotherapeuten oder bei einer forensischen Ambulanz ermöglicht, nicht jedoch bei einer Suchtberatungseinrichtung (OLG Rostock, Beschluss vom 19. Dezember 2018 - 20 Ws 252/18 -, juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 26. Oktober 2020 - 2 Ws 170/20 -, juris; Beschluss des 4. Strafsenats vom 19. Dezember 2022 - 4 Ws 365/22 -).
  • OLG Stuttgart, 09.03.2023 - 4 Ws 57/23

    Bestimmtheitsgebot bei Melde-, Kontroll- oder Vorstellungsweisungen im Rahmen der

    Bereits die zeitlichen Anordnungen "mindestens für die Dauer von einem Jahr" und "monatlich mindestens einmal" genügen dem Bestimmtheitsgebot nicht (OLG Rostock, Beschluss vom 19. Dezember 2018 - 20 Ws 252/18, juris Rn. 17).
  • KG, 11.12.2019 - 5 Ws 211/19

    Anforderungen an Abstinenz- und Kontrollweisungen sowie Vorstellungs- und

    Dies genügt dem Bestimmtheitsgebot nicht (vgl. OLG Frankfurt, a. a. O.; ebenso für die bloße Bestimmung einer Mindestzahl an monatlichen Terminen OLG Rostock, Beschluss vom 19. Dezember 2018 - 20 Ws 252/18 -, juris Rn. 17; OLG Dresden, a. a. O.).
  • KG, 29.07.2021 - 5 Ws 116/21

    Abstinenz- und Vorstellungsweisungen bei langjährig suchtkranken Betroffenen

    Eine von der Staatsanwaltschaft für sinnvoll erachtete Weisung zum Zwecke der regelmäßigen Anbindung des Verurteilten an eine Drogenberatungsstelle könnte jedoch grundsätzlich auf § 68b Abs. 2 Satz 2 StGB gestützt werden (vgl. KG, Beschluss vom 6. August 2010 - 2 Ws 434/10 - OLG Rostock, Beschluss vom 19. Dezember 2018 - 20 Ws 252/18 - juris Rn. 18).
  • OLG Stuttgart, 09.02.2023 - 4 Ws 57/23

    Bestimmtheitsgebot einer Kontrollweisung; Inhaltliche Bestimmtheit einer

    Bereits die zeitlichen Anordnungen "mindestens für die Dauer von einem Jahr" und "monatlich mindestens einmal" genügen dem Bestimmtheitsgebot nicht (OLG Rostock, Beschluss vom 19. Dezember 2018 - 20 Ws 252/18, juris Rn. 17).
  • OLG Brandenburg, 26.10.2020 - 2 Ws 170/20
    Abgesehen davon, dass die hinsichtlich der Örtlichkeit der Beratungsstelle nicht näher konkretisierte Anordnung dem Bestimmtheitsgebot nicht gerecht wird (§ 68 b Abs. 1 Satz 1 StGB), ist eine strafbewehrte Weisung einer Vorstellungsverpflichtung gemäß § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 StGB nur bei einem (jeweils zu bestimmenden) Arzt, einem Psychotherapeuten oder einer forensischen Ambulanz zulässig, nicht jedoch bei einer - hier auch nicht näher bestimmten - Suchtberatungseinrichtung (vgl. OLG Rostock, Beschl. v. 19. Dezember 2018 - 20 Ws 252/18; OLG Dresden, Beschl. v. 6. September 2007 - 2 Ws 423/07; jeweils zit. nach Juris).
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