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   OLG Rostock, 20.05.2003 - 2 Ss (OWi) 15/03 I 72/03   

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https://dejure.org/2003,10734
OLG Rostock, 20.05.2003 - 2 Ss (OWi) 15/03 I 72/03 (https://dejure.org/2003,10734)
OLG Rostock, Entscheidung vom 20.05.2003 - 2 Ss (OWi) 15/03 I 72/03 (https://dejure.org/2003,10734)
OLG Rostock, Entscheidung vom 20. Mai 2003 - 2 Ss (OWi) 15/03 I 72/03 (https://dejure.org/2003,10734)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StPO § 145a Abs. 1, 2; OWiG § 53 Abs. 3 S. 1
    Verhältnis von gesetzlich fingierter und rechtsgeschäftlich erteilter Zustellungsvollmacht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2003, 336
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • OLG Braunschweig, 26.02.2009 - Ss OWi 16/09

    Unterbrechung der Verjährung bei Verkehrsordnungswidrigkeiten; Zustellung des

    Dabei handelt es sich um eine gesetzliche Fiktion, die für den Betroffenen nachteilige Wirkungen haben kann und die deshalb nicht großzügig zu dessen Nachteil ausgelegt werden darf (vgl. OLG Rostock NStZ-RR 2003, 336; OLG Hamm NZV 2005, 386).
  • OLG Düsseldorf, 21.12.2007 - 2 Ss OWi 83/07

    Fahrpersonalgesetz - Keine "Lücke" bei Verstößen vor dem 11.4.07

    Durch die Regelung des § 145a Abs. 1 StPO wird die Möglichkeit einer rechtsgeschäftlichen Zustellungsvollmacht nicht ausgeschlossen (vgl. BGH NStZ 1997, 293; OLG Rostock NStZ-RR 2003, 336; BayObLG NJW 2004, 1263; OLG Hamm NZV 2005, 386).
  • KG, 17.06.2016 - 3 Ws (B) 217/16

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Zustellung des Bußgeldbescheides an den Verteidiger

    Die mit dieser Fiktion für den Betroffenen verbundene Wirkung führt dazu, dass diese Vorschrift nicht geeignet erscheint, großzügig - auch durch konkludentes Verhalten - ausgelegt zu werden (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 20. Mai 2003 - 2 Ss (OWi) 15/03 I 72/03 -, juris Rn. 6ff).
  • OLG Köln, 04.01.2013 - 1 RBs 334/12

    Unwirksamkeit der Zustellung an den Verteidiger bei Fehlen der Vollmachtsurkunde

    Es liegt auch kein Fall vor, in dem der Betroffene dem Verteidiger zwar keine Verteidigervollmacht, aber eine ausdrückliche Zustellungsvollmacht erteilt hat, die von der gesetzlichen Fiktion der Zustellungsvollmacht gem. § 51 Abs. 3 S. 1 OwiG, § 145 a Abs. 1 StPO zu unterscheiden ist und formlos nachgewiesen werden kann (OLG Rostock NStZ-RR 2003, 336).
  • OLG Düsseldorf, 17.04.2008 - 2 Ss OWi 191/07

    Wirksamkeit der Zustellung eines Bußgeldbescheids an einen trotz lediglich

    rechtsgeschäftlich ermächtigt, "Zustellungen und sonstige Mitteilungen aller Art ... mit rechtlicher Wirkung in Empfang zu nehmen." Durch die Regelung des § 51 Abs. 3 Satz 1 OWiG wird die Möglichkeit einer rechtsgeschäftlichen Zustellungsvollmacht nicht ausgeschlossen (vgl. BGH NStZ 1997, 293; OLG Rostock NStZ-RR 2003, 336; BayObLG NJW 2004, 1263; OLG Hamm NZV 2005, 386).
  • OLG Hamm, 05.10.2004 - 4 Ss OWi 524/04

    Verjährung; Unterbrechung; Zustellungsvollmacht; Verteidigervollmacht; Entbindung

    (vgl. OLG Rostock NStZ-RR 2003, 336).

    Eine rechtsgeschäftliche Zustellungsvollmacht kann formlos und auch noch nach erfolgter Zustellung nachgewiesen werden (BGH NStZ 1997, 293; OLG Rostock, NStZ-RR 2003, 336).

  • OLG Rostock, 20.04.2004 - 2 Ss OWi 102/04

    Wirksame Zustellung an Verteidiger aufgrund rechtsgeschäftlicher Vollmacht -

    Die gesetzliche Fiktion der Zustellungsvollmacht des § 51 Abs. 3 OWiG, der der Vorschrift des § 145 a Abs. 1 StPO nachgebildet ist, schließt die Erteilung einer rechtsgeschäftlichen Zustellungsvollmacht nicht aus (vgl. Senatsbeschluss vom 20.05.2003 - 2 Ss [OWi] 15/03 I 72/03 = NStZ-RR 2003, 336; BGH NStZ 1997, 293; OLG Stuttgart OLGSt StPO § 145 a Nr. 3; BayObLG NJW 04, 1263, Meyer-Goßner, StPO, 46. Aufl., § 145 a Rdnr. 2; Schnarr NStZ 1997, 15 [16]).
  • KG, 15.06.2020 - 4 Ss 59/20

    Rechtsgeschäftliche Zustellungsvollmacht

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass eine wirksame Zustellung nicht nur über die Fiktion aus § 145a Abs. 1 StPO, sondern auch auf der Grundlage einer rechtsgeschäftlichen Zustellungsvollmacht erfolgen kann (vgl. BGH StraFo 2010, 339; KG aaO mwN), die im Gesetz weitestgehend nicht geregelt und deren Erteilung an keine besondere Form gebunden ist (vgl. OLG Rostock NStZ-RR 2003, 336; OLG Brandenburg VRS 117, 305, 307).
  • OLG Bamberg, 27.01.2009 - 2 Ss OWi 1613/08

    Bußgeldverfahren: Aufklärungs- bzw. Fürsorgepflicht des Richters vor einer

    Selbst wenn die Vollmacht vom 23.06.2007 nicht als Verteidigervollmacht anzusehen wäre, hätte, zulässigerweise nachträglich belegt durch die letztlich am 30.10.2008 eingereichte, ebenfalls vom 23.06.2007 datierende Verteidigungs- und Vertretungsvollmacht, zum Zeitpunkt der Zustellung des Bußgeldbescheids jedenfalls eine rechtsgeschäftliche Vollmacht vorgelegen, so dass die Zustellung auch unter diesem Aspekt als wirksam anzusehen wäre (vgl. OLG Rostock NStZ-RR 2003, 336; OLG Hamm NZV 2005, 386).
  • OLG Dresden, 19.08.2009 - Ss OWi 489/09

    Voraussetzungen für die Wirksamkeit der Zustellung an den Verteidiger

    Eine rechtsgeschäftliche Zustellvollmacht, welche auch noch nach Zustellung des Bußgeldbescheides zu den Akten gereicht werden könnte (OLG Rostock, NStZ-RR 2003, 336 ), besaß der Verteidiger vorliegend nicht.
  • KG, 15.06.2020 - 161 Ss 55/20

    Strafverteidigung: Anforderungen an die - erneute - Strafprozessvollmacht nach

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