Rechtsprechung
OLG Rostock, 21.04.2004 - 6 U 171/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatz wegen entgangener Beihilfeleistungen der EU; Organhaftung wegen zurechenbaren Verhaltens; Sorgfaltspflichten des Geschäftsführers einer GmbH; Beweislastumkehr bei der Organhaftung im Aktienrecht und Genossenschaftsrecht
- Judicialis
GmbHG § 43; ; GmbHG § ... 43 Abs. 1; ; GmbHG § 43 Abs. 1 Satz 1; ; GmbHG § 43 Abs. 2; ; AktG § 93 Abs. 2 S. 2; ; AktG § 116; ; ZPO § 66 Abs. 1; ; ZPO § 139; ; ZPO § 531; ; GenG § 34 Abs. 2 S. 2; ; GenG § 34 Abs. 2 Satz 2; ; GenG § 41; ; BGB § 288; ; BGB § 291 a.F.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zum Schadensersatzanspruch des Insolvenzverwalters gegen den ehemaligen Geschäftsführer einer GmbH
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Neubrandenburg, 08.08.2002 - 10 O 76/01
- OLG Rostock, 21.04.2004 - 6 U 171/02
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 08.07.1985 - II ZR 198/84
Darlegungs- und Beweislast bei Kassenfehlbetrag
Auszug aus OLG Rostock, 21.04.2004 - 6 U 171/02
Entgegen der Auffassung des Landgerichts ist darüberhinaus ein Fall gegeben, in dem bereits die Art des behaupteten Schadens stark für den Zusammenhang mit einem pflichtwidrigen Verhalten oder Unterlassen des verklagten Geschäftsführers spricht - vergleichbar den älteren Entscheidungen des BGH zur Beweislasterleichterung der Gesellschaft in Fällen von Waren- oder Kassenfehlbeständen (BGH ZIP 1991, 159; BGH WM 1980, 1190 f.; BGH NJW 1986, 54 ff.). - BGH, 04.11.2002 - II ZR 224/00
Darlegungs- und Beweislast bei Inanspruchnahme des GmbH-Geschäftsführers
Auszug aus OLG Rostock, 21.04.2004 - 6 U 171/02
Auch der BGH hat sich dieser Meinung durch Entscheidung vom 04. November 2002 inzwischen uneingeschränkt angeschlossen und führt aus, "für den Geschäftsführer einer GmbH kann jedenfalls dann, wenn er nach eigenem Gutdünken und nicht auf konkrete Weisung der Gesellschafter (§ 46 Nr. 6 GmbHG) gehandelt hat, im Ergebnis nichts anderes gelten, mag auch das GmbHG für ihn in § 43 GmbHG keine ausdrückliche entsprechende Regelung enthalten" (BGH NJW 2003, 358 = BGHZ 152, 280-290). - OLG Frankfurt, 16.03.1999 - 5 U 191/98
Auszug aus OLG Rostock, 21.04.2004 - 6 U 171/02
Sie hat als Insolvenzgläubigerin der Gemeinschuldnerin ein eigenes rechtliches Interesse an Massestreitigkeiten des Insolvenzverwalters (OLG Frankfurt, NJW-RR 2000, 348;… Zöller/Vollkommer, 24. Aufl., § 66 ZPO Rn. 9). - BGH, 09.06.1980 - II ZR 187/79
Auszug aus OLG Rostock, 21.04.2004 - 6 U 171/02
Entgegen der Auffassung des Landgerichts ist darüberhinaus ein Fall gegeben, in dem bereits die Art des behaupteten Schadens stark für den Zusammenhang mit einem pflichtwidrigen Verhalten oder Unterlassen des verklagten Geschäftsführers spricht - vergleichbar den älteren Entscheidungen des BGH zur Beweislasterleichterung der Gesellschaft in Fällen von Waren- oder Kassenfehlbeständen (BGH ZIP 1991, 159; BGH WM 1980, 1190 f.; BGH NJW 1986, 54 ff.). - BGH, 26.11.1990 - II ZR 223/89
Nachweis des ungeklärten Verbleibs von Gesellschaftsmitteln
Auszug aus OLG Rostock, 21.04.2004 - 6 U 171/02
Entgegen der Auffassung des Landgerichts ist darüberhinaus ein Fall gegeben, in dem bereits die Art des behaupteten Schadens stark für den Zusammenhang mit einem pflichtwidrigen Verhalten oder Unterlassen des verklagten Geschäftsführers spricht - vergleichbar den älteren Entscheidungen des BGH zur Beweislasterleichterung der Gesellschaft in Fällen von Waren- oder Kassenfehlbeständen (BGH ZIP 1991, 159; BGH WM 1980, 1190 f.; BGH NJW 1986, 54 ff.).
- LG Münster, 18.05.2006 - 12 O 484/05
Ausschreibung unterlassen: Schadensersatz für Subventionsausfall
Die Sorgfaltspflichten des GmbH-Geschäftsführers gehen über diejenigen eines ordentlichen Kaufmanns hinaus; verlangt wird diejenige Sorgfalt, die ein ordentlicher Geschäftsmann in leitender Position bei selbstständiger treuhänderischer Wahrnehmung fremder Vermögensinteressen zu beachten hat, wobei der Vorteil für die GmbH zu wahren und Schaden von ihr abzuwenden ist (vgl. OLG Zweibrücken NZG 1999, 506 ff.; OLG Rostock, OLGR Rostock 2006, 106 ff.).