Rechtsprechung
   OLG Rostock, 22.12.2004 - 6 U 219/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,20401
OLG Rostock, 22.12.2004 - 6 U 219/03 (https://dejure.org/2004,20401)
OLG Rostock, Entscheidung vom 22.12.2004 - 6 U 219/03 (https://dejure.org/2004,20401)
OLG Rostock, Entscheidung vom 22. Dezember 2004 - 6 U 219/03 (https://dejure.org/2004,20401)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,20401) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Annahme einer die Unfallzusatzversicherungsgesellschaft von ihrer Leistungspflicht befreienden Bewusstseinsstörung als Todesursache des Versicherten; Vorliegen einer Bewusstseinsstörung im Sinne des § 3 Abs. 2 Buchst. d Allgemeine Bedingungen für die ...

  • Judicialis

    BGB § 286; ; BGB § 286 Abs. 2 Nr. 3; ; BGB § 288 Abs. 1; ; VVG § 1 Abs. 1 S. 2; ; VVG § 166; ; VVG § 180

  • versicherungsrechtsiegen.de

    Unfallversicherung: alkoholbedingte Bewusstseinsstörung als Ausschlussgrund

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.10.1990 - IV ZR 231/89

    Ausschluß des Versicherungsschutzes - Alkoholbedingte Bewußtseinsstörung -

    Auszug aus OLG Rostock, 22.12.2004 - 6 U 219/03
    Eine Bewusstseinsstörung ist gegeben, wenn erhebliche Störungen der Aufnahme- und Reaktionsfähigkeit vorliegen, die den Versicherten außer Stande setzen, den Sicherheitsanforderungen seiner Umwelt zu genügen (BGH NJW-RR 1991, 147 f.; OLG Düsseldorf in OLGR Düsseldorf 1992, 102 f.).

    Erst bei der weiteren Frage, ob die Bewusstseinsstörung ursächlich für den Unfall geworden ist, können die Regeln über den Beweis des ersten Anscheins angewandt werden (BGH NJW-RR 1991, 147 f.).

  • BGH, 10.02.1982 - IVa ZR 194/80

    Berücksichtigung von Trunkenheit bei Unfällen außerhalb der Teilnahme am

    Auszug aus OLG Rostock, 22.12.2004 - 6 U 219/03
    Maßgebend ist vielmehr eine fallbezogene Betrachtungsweise unter Berücksichtigung der Gesamtumstände (BGH VersR 1982, 463, 464).
  • BGH, 24.10.1955 - II ZR 345/53

    Unfallversicherung. Trunkenheit am Steuer

    Auszug aus OLG Rostock, 22.12.2004 - 6 U 219/03
    Der Versicherer will nämlich Deckung nur für solche Unfälle gewähren, die jedermann bei normaler körperlicher und geistiger Verfassung zustoßen können, nicht aber für Gefahren, die durch eine krankhafte Beeinträchtigung der Abwehrfunktionen beim Versicherten selbst überhaupt erst herbeigeführt werden oder sich auswirken können (BGHZ 18, 311, 313 = VersR 55, 732).
  • RG, 10.05.1940 - VII 230/39

    Zum Begriff der "Bewußtseinsstörung" im Sinne des § 3 d der Allgemeinen

    Auszug aus OLG Rostock, 22.12.2004 - 6 U 219/03
    Sie setzt kein völliges Versagen der Sinnestätigkeit voraus (RGZ 164, 49, 51).
  • OLG Karlsruhe, 11.01.2016 - 9 U 98/14

    Leistungsausschlüsse in der Unfallversicherung: Vorsätzliche Straftat;

    (Vgl. z.B. OLG Koblenz, RuS 1992, 179; OLG Koblenz, RuS 2000, 304; KG Berlin, NJW-RR 2003, 976; OLG Rostock, Urteil vom 22.11.2004 - 6 U 219/03 -, zitiert nach juris, OLG Celle, VersR 2009, 1215; Knappmann in Prölss/Martin, VVG, 29. Auflage 2015, Ziff. 5 AUB 2010, RdNr. 11.).

    (Vgl. zu ähnlichen Fällen OLG Koblenz, RuS 1992, 179; OLG Rostock, Urteil vom 22.12.2004 - 6 U 219/03 -, zitiert nach juris; ebenso bei gleichartigen Versicherungsbedingungen in Österreich OGH Wien, VersR 1996, 739.).

  • OLG Saarbrücken, 30.07.2014 - 5 U 1/14

    Versicherer muss für Schäden bei (alkoholisierten) "Auto-Tauziehen" aufkommen

    Die Beweislast für die hinreichende Alkoholisierung und damit die Bewusstseinsstörung liegt beim Versicherer (Grimm, Unfallversicherung, 5. Aufl. 2013, Nr. 5 AUB 2010, Rdn. 13; OLG Rostock, zfs 2006, 222).
  • OLG Dresden, 20.12.2021 - 4 U 2144/21

    Leistungspflicht aus einer Unfallversicherung Verlust von Leistungsaussprüchen

    Die Beweislast für die hinreichende Alkoholisierung und damit die Bewusstseinsstörung liegt beim Versicherer (Grimm, Unfallversicherung, 5. Aufl. 2013, Nr. 5 AUB 2010, Rdn. 13; OLG Rostock, zfs 2006, 222).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht