Rechtsprechung
OLG Rostock, 23.02.2007 - 8 U 48/06 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Schadensersatz aus Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei Zweifeln über die Zuordnung einer Verkehrsfläche als Straße oder anderer Straßenteil
- verkehrslexikon.de
Zur Haftungsverteilung bei Zweifeln über die Zuordnung einer Verkehrsfläche als Straße oder anderer Straßenteil
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einschränkungen der Stellung des Vorfahrtsberechtigten bei unklarem Ausbau oder unklarer Gestaltung der Verkehrsfläche; Zuordnung einer Verkehrsfläche als Grundstücksausfahrt oder als Einmündung; Vorfahrt an Kreuzungen und Einmündungen
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StVO § 8 Abs. 1 § 10
Mitverschulden eines Vorfahrtsberechtigten bei Kollision an unübersichtlicher Stelle bei Anlass zu Zweifeln an der Qualifikation eines Straßenteils als vorfahrtspflichtig - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Abbiegen von vorfahrtsberechtigter Straße - Mithaftung bei Unfall?
Verfahrensgang
- LG Schwerin, 02.05.2006 - 1 O 451/05
- OLG Rostock, 23.02.2007 - 8 U 48/06
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Karlsruhe, 24.06.2015 - 9 U 18/14
Haftung bei Kfz-Unfall: Nichtige Anordnung durch ein Verkehrszeichen; Einfahren …
- LG Hamburg, 12.12.2012 - 301 O 10/09
Wohnungskaufvertrag: Schaden im Zusammenhang mit erhöhten Baukosten aufgrund …
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil vom 6.3.2006 wies das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg mit Urteil vom 25.5.2007 zurück (AZ: 8 U 48/06).Dem hat sich das Hanseatische Oberlandesgericht in Gestalt seines Berufungsurteiles vom 25.7.2007 angeschlossen (8 U 48/06).
- AG Halle/Westfalen, 25.09.2008 - 2 C 1115/07
Unfallreparatur - Reparatur in eigener Werkstatt: Voller Schadenersatz
Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung ist ein Betrag von 20, 00 EUR angemessen (LG Bielefeld, Beschluss vom 16.10.2007 zu 21 S 214/07; Urteil vom 06.06.2007 zu 21 S 68/07; vom 28.03.2007 zu 21 S 26/07; vom 21.02.2007 zu 21 S 267/06; OLG Hamm, Urteil vom 20.10.2005 zu 27 U 37/05; OLG Rostock, Urteil vom 23.02.2007 zu 8 U 48/06).