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   OLG Rostock, 23.04.2018 - 17 Verg 1/18   

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https://dejure.org/2018,12871
OLG Rostock, 23.04.2018 - 17 Verg 1/18 (https://dejure.org/2018,12871)
OLG Rostock, Entscheidung vom 23.04.2018 - 17 Verg 1/18 (https://dejure.org/2018,12871)
OLG Rostock, Entscheidung vom 23. April 2018 - 17 Verg 1/18 (https://dejure.org/2018,12871)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    Notangebot

    § 160 Abs 2 GWB, § 36 VgV
    Vergabenachprüfungsverfahren: Antragsbefugnis bei Nichtabgabe eines Angebots im Vergabeverfahren; Zulässigkeit eines Selbstausführungsgebots in den Vergabebedingungen; Intransparenz einer Bewertungsskala

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenentscheidung im Vergabenachprüfungsverfahren nach Erledigung des Vergabenachprüfungsantrags aufgrund Aufhebung der Ausschreibung

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rewis.io
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ra.de
  • heuking.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VgV § 36 ; GWB § 78
    Kostenentscheidung im Vergabenachprüfungsverfahren nach Erledigung des Vergabenachprüfungsantrags aufgrund Aufhebung der Ausschreibung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Selbstausführungsgebot ist unzulässig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Zum Subunternehmerverbot

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Selbstausführungsgebot ist unzulässig! (VPR 2018, 1017)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Selbstausführungsgebot ist unzulässig! (IBR 2018, 459)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2018, 783
  • VergabeR 2018, 714
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 29.07.2004 - 2 BvR 2248/03

    Zu den Anforderungen an die Antragsbefugnis im vergaberechtlichen

    Auszug aus OLG Rostock, 23.04.2018 - 17 Verg 1/18
    Die Vergabekammer hat die gem. § 160 Abs. 2 GWB erforderliche Antragsbefugnis der Antragstellerin - unter Berücksichtigung des Gebotes effektiven Rechtsschutzes (vgl. BVerfG, B. v. 27.7.2004 - 2 BvR 2248/03) - zutreffend bejaht.
  • EuGH, 14.07.2016 - C-406/14

    Wroclaw - Miasto na prawach powiatu - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie

    Auszug aus OLG Rostock, 23.04.2018 - 17 Verg 1/18
    Wenn der öffentliche Auftraggeber schon nicht vorschreiben darf, dass der künftige Auftragnehmer einen bestimmten Prozentsatz der Arbeiten selbst ausführen muss (EuGH, Urt. vom 14.07.2016 - C-406/14: 25 %), dann darf er die Selbstausführung selbstverständlich auch nicht für wesentliche Teile vorschreiben.
  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 20.12.2017 - 1 VK 5/17
    Auszug aus OLG Rostock, 23.04.2018 - 17 Verg 1/18
    Der Beschluss der Vergabekammer Mecklenburg-Vorpommern vom 20.12.2017 - 1 VK 5/17 - ist mit Ausnahme der Nichterhebung von Kosten bei der Antragsgegnerin wirkungslos.
  • OLG Rostock, 02.10.2019 - 17 Verg 3/19

    Kommunales Wohnungsunternehmen als öffentlicher Auftraggeber im Sinne des

    Eine Änderung des Gegenstands des Verfahrens setzt voraus, dass der Antragsteller eine Erledigungserklärung abgibt oder seinen Antrag auf einen Feststellungsantrag umstellt (vgl. Senat, Beschlüsse vom 05.06.2018 und 26.06.2018 - jeweils 17 Verg 1/18; ebenso OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 12.05.2011 - VII-Verg 32/11, juris Rn. 29, und vom 28.03.2012 - VII-Verg 37/11, juris Rn. 42; Summa in: Heiermann/Zeiss/Summa, jurisPK-Vergaberecht, 5. Aufl. 2016, § 168 GWB Rn. 109 f.; Weyand, Vergaberecht, 4. Aufl. 2013, § 114 GWB Rn. 229; für § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO, an dessen Wortlaut § 168 Abs. 2 Satz 2 GWB anknüpft, auch BVerwG, Beschluss vom 23.07.2014 - 6 B 1/14, juris Rn. 42).
  • VK Thüringen, 19.12.2019 - 250-4003-15326/2019-E-010-G

    Was sind "kritische" Aufgaben?

    Sowohl aus der Entstehungsgeschichte der Norm als auch aus bisher dazu ergangenen Entscheidungen, einmal - zumindest vergleichbar - diejenige des EuGH vom 05.04.2017 zu Rs. C-298/151 zum anderen aus der Entscheidung des OLG Rostock vom 13.04.2018 - 17 Verg 1/18 folge, dass es sich bei der Möglichkelt zur zwingenden Vorgabe einer Selbstausführung nach § 47 Abs. 5 VgV um eine Ausnahmeregelung handele, die den freien Wettbewerb und die unternehmerischen Handlungsformen nach § 36 VgV beschränke.

    Denn wenn der öffentliche Auftraggeber schon nicht vorschreiben darf, dass der künftige Auftragnehmer einen bestimmten Prozentsatz der Arbeiten selbst ausführen muss, dann darf er die Selbstausführung selbstverständlich auch nicht für wesentliche Teile vorschreiben (OLG Rostock, Beschluss vom 23.04.2018, 17 Verg 1/18).

  • VK Westfalen, 17.02.2021 - VK 1-52/20

    Wertung der Eignung: Nur für das Personal, das den Auftrag durchführen soll!

    Der europäische Richtliniengeber hat die Möglichkeit der Einbeziehung der "Eignung eines Bieters" bei der Entscheidungsfindung über den Zuschlag (4. Wertungsstufe) nicht eröffnet (so auch VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 20.12.2017, 1 VK 5/17; OLG Rostock, Beschluss vom 23.04.2018, 17 Verg 1/18).
  • VK Niedersachsen, 28.09.2023 - VgK-26/23

    Was tun bei Fehlern in den Vergabeunterlagen?

    Das OLG Rostock (OLG Rostock, Beschluss vom 23.04.2018, 17 Verg 1/18) enthält im Wesentlichen eine Kostenentscheidung nach Erledigung, unterstützt im Übrigen die Entscheidung der VK Mecklenburg-Vorpommern, die eine Vermengung von Eignungs- und Zuschlagskriterien moniert hat.
  • VK Sachsen, 25.06.2021 - 1/SVK/009-21

    Vorgabe eines anteiligen Selbstausführungsgebots ist rechtzeitig zu rügen!

    Darüber hinaus ist auch die dazu ergangene Rechtsprechung bisher eindeutig und zudem durch langjährige Grundsatzentscheidungen des EuGH bekannt und abgesichert (EuGH, Urt. v. 14.07.2016 - Rs. C-406/14, OLG Rostock, B. v. 23.04.2018 - 17 Verg 1/18 VK Thüringen, B. v. 19.12.2019 - 250-4003-15326/2019-E-010-G).
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