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   OLG Rostock, 23.08.2019 - 21 Ss OWi 210/19 (B)   

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https://dejure.org/2019,28308
OLG Rostock, 23.08.2019 - 21 Ss OWi 210/19 (B) (https://dejure.org/2019,28308)
OLG Rostock, Entscheidung vom 23.08.2019 - 21 Ss OWi 210/19 (B) (https://dejure.org/2019,28308)
OLG Rostock, Entscheidung vom 23. August 2019 - 21 Ss OWi 210/19 (B) (https://dejure.org/2019,28308)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Burhoff online

    Urteilsabsetzungsfrist, Versäumung, generelle Arbeitsüberlastung

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 275 Abs 1 S 4 StPO, § 338 Nr 7 Alt 2 StPO, § 71 Abs 1 OWiG
    Bußgeldurteil wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Urteilsaufhebung bei verspäteter Absetzung wegen Arbeitsüberlastung des Richters

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Versäumte Urteilsabsetzungsfrist beim AG: Generelle Arbeitsüberlastung entschuldigt nicht

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Urteilsaufhebung bei verspäteter Absetzung wegen Arbeitsüberlastung ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2020, 81
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 29.12.1976 - 4 Ss OWi 930/76
    Auszug aus OLG Rostock, 23.08.2019 - 21 Ss OWi 210/19
    die Nichtgewährung der für die Absetzung des Urteils erforderlichen zeitlichen Freistellung bzw. arbeitsmäßigen Entlastung, insbesondere auch bei plötzlicher Versetzung, Abordnung oder anderweitiger Verwendung, und andererseits hinsichtlich der technischen Herstellung und büromäßigen Verarbeitung des Urteils, etwa eine Verzögerung durch wechselnde Besetzung der Geschäftsstelle, durch Mängel der Übertragung vom Tonträger durch Kanzlei oder durch plötzlich auftretende Engpässe im Kanzleibetrieb und dergleichen (OLG Hamm, Beschluss vom 29.12.1976 - 4 Ss OWi 930/76 -, Rn. 17, zit. nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 31.01.2006 - 5 Ss 198/05

    Frist zur Einreichung der schriftlichen Entscheidungsgründe nach Abschluss der

    Auszug aus OLG Rostock, 23.08.2019 - 21 Ss OWi 210/19
    Diese Überlastung hat sich offenbar auch über einen längeren Zeitraum erstreckt (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 31.01.2006 - III-5 Ss 198/05 - 4/06 I - Rn. 6, zit. nach juris).
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