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   OLG Rostock, 20.09.2019 - 15 Not 1/18   

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https://dejure.org/2019,56502
OLG Rostock, 20.09.2019 - 15 Not 1/18 (https://dejure.org/2019,56502)
OLG Rostock, Entscheidung vom 20.09.2019 - 15 Not 1/18 (https://dejure.org/2019,56502)
OLG Rostock, Entscheidung vom 20. September 2019 - 15 Not 1/18 (https://dejure.org/2019,56502)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 6 Abs 1 BNotO, § 6 Abs 3 BNotO, § 7 Abs 1 BNotO
    Bewerbungsverfahren um eine Notarstelle in Mecklenburg-Vorpommern: Ausschluss eines Notarassessors wegen Unterschreitung der 18-monatigen Mindestausbildungszeit bei einem inländischen Notar

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DNotZ 2020, 354
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.08.2009 - NotZ 4/09

    Auswahlkriterien unter mehreren Bewerbern um eine Notarstelle

    Auszug aus OLG Rostock, 20.09.2019 - 15 Not 1/18
    Dies entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, neben der reinen Ausbildung beim Notar auch während des Anwärterdienstes ausgeübte Tätigkeiten als Notarvertreter, Notariatsverwalter oder innerhalb der Standesorganisation, die der Vorbereitung auf den Notarberuf dienen, anzurechnen (u.a. BGH DNotZ 1965, 186; 1975, 496; Beschluss vom 11.08.2009 - NotZ 4/09 -, juris Rn. 13, 19; vgl. hierzu auch Anmerkungen des Vorsitzenden des entscheidenden Notarsenates Schlick in ZNotP 2009, 450f., sowie v. Campe DNotZ 2010, 467; vgl. auch Eylmann/Vaasen, BNotO, 4. Aufl., § 7 Rn. 10; Schippel/Bracker, BNotO, 9.Aufl., § 7 Rn. 22; Arndt/Lerch/Sandkühler, BNotO, 8. Aufl., § 7 Rn. 5); denn auch diese Tätigkeiten sind notarspezifisch.
  • BGH, 30.11.1964 - NotZ 6/64

    Klage auf Übernahme in den Anwärterdienst als Notarassessor - Ablehnung wegen

    Auszug aus OLG Rostock, 20.09.2019 - 15 Not 1/18
    Dies entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, neben der reinen Ausbildung beim Notar auch während des Anwärterdienstes ausgeübte Tätigkeiten als Notarvertreter, Notariatsverwalter oder innerhalb der Standesorganisation, die der Vorbereitung auf den Notarberuf dienen, anzurechnen (u.a. BGH DNotZ 1965, 186; 1975, 496; Beschluss vom 11.08.2009 - NotZ 4/09 -, juris Rn. 13, 19; vgl. hierzu auch Anmerkungen des Vorsitzenden des entscheidenden Notarsenates Schlick in ZNotP 2009, 450f., sowie v. Campe DNotZ 2010, 467; vgl. auch Eylmann/Vaasen, BNotO, 4. Aufl., § 7 Rn. 10; Schippel/Bracker, BNotO, 9.Aufl., § 7 Rn. 22; Arndt/Lerch/Sandkühler, BNotO, 8. Aufl., § 7 Rn. 5); denn auch diese Tätigkeiten sind notarspezifisch.
  • BGH, 13.11.2017 - NotZ(Brfg) 2/17

    Besetzung einer Notarstelle: Dreijähriger Anwärterdienst als

    Auszug aus OLG Rostock, 20.09.2019 - 15 Not 1/18
    Es handelt sich ebenfalls nur um eine Regelvoraussetzung, weshalb im Einzelfall geprüft werden muss, ob sie im Hinblick auf die Grundrechte der Bewerber zur Geltung kommen kann (BGH, Beschluss vom 13.11.2017 - NotZ (Brfg) 2/17 - zitiert nach juris).
  • BGH, 10.01.1975 - NotZ 2/74

    Gebrauch des Ermessens der Notarkammer bei der Zuteilung von Notarassessoren -

    Auszug aus OLG Rostock, 20.09.2019 - 15 Not 1/18
    Dies entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, neben der reinen Ausbildung beim Notar auch während des Anwärterdienstes ausgeübte Tätigkeiten als Notarvertreter, Notariatsverwalter oder innerhalb der Standesorganisation, die der Vorbereitung auf den Notarberuf dienen, anzurechnen (u.a. BGH DNotZ 1965, 186; 1975, 496; Beschluss vom 11.08.2009 - NotZ 4/09 -, juris Rn. 13, 19; vgl. hierzu auch Anmerkungen des Vorsitzenden des entscheidenden Notarsenates Schlick in ZNotP 2009, 450f., sowie v. Campe DNotZ 2010, 467; vgl. auch Eylmann/Vaasen, BNotO, 4. Aufl., § 7 Rn. 10; Schippel/Bracker, BNotO, 9.Aufl., § 7 Rn. 22; Arndt/Lerch/Sandkühler, BNotO, 8. Aufl., § 7 Rn. 5); denn auch diese Tätigkeiten sind notarspezifisch.
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