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   OLG Rostock, 23.12.2004 - 3 W 111/04   

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https://dejure.org/2004,7255
OLG Rostock, 23.12.2004 - 3 W 111/04 (https://dejure.org/2004,7255)
OLG Rostock, Entscheidung vom 23.12.2004 - 3 W 111/04 (https://dejure.org/2004,7255)
OLG Rostock, Entscheidung vom 23. Dezember 2004 - 3 W 111/04 (https://dejure.org/2004,7255)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Deutsches Notarinstitut

    ZVG § 57a
    Kein Sonderkündigungsrecht des Ersteigerers bei bevorstehender neuer Zwangsversteigerung (infolge Zahlungsverzugs des Ersteigerers)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anordnung einer Wiederversteigerung bei unterlassener Zahlung eines Meistgebots aus der vorherigen Versteigerung; Bestehen eines Sonderkündigungsrechts in einem Versteigerungsverfahren; Übergang des Kündigungsrechts bezüglich eines Mietverhältnisses durch einen ...

  • Judicialis

    ZVG § 57a; ; ZVG § 133; ; ZVG § 118; ; ZVG § 57c Abs. 1 Nr. 2; ; ZVG § 57c Abs. 1; ; ZPO § 91a Abs. 2; ; ZPO § 91a Abs. 1; ; ZPO § 91a; ; ZPO § 257; ; ZPO § 259; ; ZPO § 265; ; BGB § 546 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Kostenverteilung bei vom Kläger verschuldeter Erledigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 29.04.1993 - 7 W 18/93

    Kostentragung nach Erledigung eines Räumungsprozesses aufgrund in einem

    Auszug aus OLG Rostock, 23.12.2004 - 3 W 111/04
    Steht bereits bei Klageerhebung mit hinlänglicher Sicherheit fest, dass sich der Rechtsstreit vorzeitig erledigen werde, so hat der Kläger gem. § 91a ZPO die Kosten zu tragen, ohne dass es darauf ankommt, ob seine Klage bei Klageerhebung begründet gewesen wäre (OLG Hamm NJW-RR 1993, 1279).
  • BGH, 28.06.1978 - VIII ZR 139/77

    Räumungsverzug des Mieters gegenüber dem Erwerber der Mietsache

    Auszug aus OLG Rostock, 23.12.2004 - 3 W 111/04
    Bei Eigentumswechsel nach Beendigung des Mietverhältnisses steht nämlich der Rückgabeanspruch gem. § 546 Abs. 1 BGB dem Ersteigerer in der Zwangsversteigerung ebenso zu wie dem rechtsgeschäftlichen Erwerber des Mietgrundstückes (BGHZ 72, 147).
  • BGH, 04.02.2002 - II ZR 37/00

    Widerlegung der Eigentumsvermutung

    Auszug aus OLG Rostock, 23.12.2004 - 3 W 111/04
    Nach dieser Bestimmung wird der Veräußerer kraft Gesetzes Prozessstandschafter des Rechtsnachfolgers; sie betrifft auch die Veräußerung durch Zwangsversteigerung (BGH NJW 2002, 2101).
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