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   OLG Rostock, 24.03.2004 - 6 U 124/02   

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https://dejure.org/2004,8143
OLG Rostock, 24.03.2004 - 6 U 124/02 (https://dejure.org/2004,8143)
OLG Rostock, Entscheidung vom 24.03.2004 - 6 U 124/02 (https://dejure.org/2004,8143)
OLG Rostock, Entscheidung vom 24. März 2004 - 6 U 124/02 (https://dejure.org/2004,8143)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfahrensfehlerhaft ergangenes Urteil; Formell rechtswidriges Urteil; Fehlen der schriftlichen Urteilsformel bei Verkündung; "Nicht-Urteil"; Scheinurteil nach Ablauf der 5-Monatsfrist

  • Judicialis

    ZPO § 160 Abs. 3 Nr. 6; ; ZPO § ... 160 Abs. 3 Nr. 7; ; ZPO § 313; ; ZPO § 310; ; ZPO § 310 Abs. 1; ; ZPO § 310 Abs. 2; ; ZPO § 311 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 315 Abs. 1; ; ZPO § 315 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 317; ; ZPO § 517; ; ZPO § 538 Abs. 2 Nr. 1; ; ZPO § 538 Abs. 2 Ziff. 1; ; ZPO § 548; ; GKG § 8

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 310 § 315 § 517
    Anforderungen an das Vorliegen eines formell ordnungsgemäßen Urteils - Scheinurteil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Hamm, 22.06.2015 - 5 U 95/13

    Rechtsfolgen der Verkündung einer nicht zuvor schriftlich niedergelegten

    Es fehlt jedoch an der schriftlichen Niederlegung der Urteilsformel, die dann ggf. - statt der Vorlesung - hätte in Bezug genommen werden können, wenn - so wie hier - von den Parteien zur Verkündung niemand erschienen ist, § 311 Abs. 2 Satz 2 ZPO (vgl. OLG Rostock in OLGR Rostock 2005, 835 f.).
  • BFH, 10.11.2010 - III B 191/09

    Beschwerde gegen einen Scheinbeschluss

    äußerlich gesetzmäßige Zustellung eines nicht verkündeten Urteils; Oberlandesgericht --OLG-- Rostock, Urteil vom 24. März 2004  6 U 124/02, OLG-Rechtsprechung Neue Länder 2005, 279, betr.
  • OLG Brandenburg, 27.10.2021 - 11 U 12/21
    Denn bei richtiger Behandlung der Angelegenheit durch das Landgericht wären die Kosten des hiesigen Berufungsrechtsstreites, in dem der Fortgang der Sache selbst nicht gefördert werden kann, sondern allein die gebotene Beseitigung des fehlerhaften Prozederes der Eingangsinstanz möglich ist, nicht angefallen (vgl. hierzu BGH, Urt. v. 29.10.1986 - IVa ZR 119/85, Rdn. 8, juris; OLG Brandenburg a.d.H., Urt. v. 10.02.1999 - 1 U 44/98, Rdn. 33, juris; OLG Rostock, Urt. v. 24.03.2004 - 6 U 124/02, Rdn. 33, juris = BeckRS 2005, 09195).
  • OLG Düsseldorf, 24.10.2022 - 12 W 14/22
    Mit diesem sog. Schein- oder Nicht-Beschluss hat das Landgericht zwar zunächst den äußeren Schein einer wirksamen gerichtlichen Entscheidung gesetzt, so dass grundsätzlich das im Falle einer wirksamen Absetzung der Entscheidung statthafte Rechtsmittel -hier also die Beschwerde-, zulässig ist, um den unzutreffenden Schein einer wirksamen gerichtlichen Entscheidung zu beseitigen (vgl. BGH, Urt. v. 16.10.1984 - VI ZR 25/83, VersR 1984, 1192; BGH, Senat für Landwirtschaftssachen, Beschl. v. 03.11.1994 - LwZB 5/94, NJW 1995, 404 Rn. 5; OLG Rostock, Urt. v. 24.03.2004 - 6 U 124/02, zitiert nach juris, Rn. 30).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.04.2008 - L 4 R 23/07

    Rentenversicherung

    Gleichwohl ist gegen ein solches Nichturteil die Einlegung des bei wirksamer Absetzung der Entscheidung statthaften Rechtsmittel, hier also der Berufung, zulässig, um den äußeren Schein einer wirksamen gerichtlichen Entscheidung zu beseitigen (vgl. BGH, Urteil vom 03.11.1994 - LwZ B 5/94; NJW 1995 404 OLG Rostock, Urteil vom 24.03.2004 - 6 U 124/02 -).
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