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   OLG Rostock, 24.05.2016 - 4 U 136/12   

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OLG Rostock, 24.05.2016 - 4 U 136/12 (https://dejure.org/2016,56867)
OLG Rostock, Entscheidung vom 24.05.2016 - 4 U 136/12 (https://dejure.org/2016,56867)
OLG Rostock, Entscheidung vom 24. Mai 2016 - 4 U 136/12 (https://dejure.org/2016,56867)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (32)

  • BGH, 28.10.1999 - VII ZR 393/98

    Vertragstreues Verhaltes beim VOB/B -Vertrag

    Auszug aus OLG Rostock, 24.05.2016 - 4 U 136/12
    Denn ein unterschiedliches Vertragsverständnis der Parteien über die Frage, wer im einzelnen Planungsleistungen zu erbringen hatte, rechtfertigt regelmäßig nicht die Kündigung nach Maßgabe von § 9 Nr. 1 a) VOB/B. Die Vertragsparteien eines VOB/B-Vertrages sind während der Vertragsdurchführung zur Kooperation verpflichtet (BGH, Urteil vom 28.10.1999, Az.: VII ZR 393/98).

    Die Verpflichtung obliegt einer Partei ausnahmsweise nur dann nicht, wenn die andere Partei in der konkreten Konfliktlage ihre Bereitschaft, eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen, nachhaltig und endgültig verweigert (BGH, Urt. v. 28.10,1999, Az.: VII ZR 393/98 Rz 31).

    Das Zögern der Klägerin, auf die Nachtragsforderungen der Beklagten zu 1) einzugehen, ist unter diesem Gesichtspunkt verständlich (vgl. dazu BGH; Urteil vom 28.10.1999, Az. VII ZR 393/98 Rz 32).

    Das kann jedoch in Ausnahmefällen anders zu bewerten sein, wenn der Auftraggeber in der konkreten Konfliktlage seine Bereitschaft, eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen, nachhaltig und endgültig verweigert (BGH, Urteil vom 28.10.1999, Az. VII ZR 393/98 Rz 31).

  • OLG Düsseldorf, 24.03.2015 - 21 U 136/14

    Kündigung eines Werkvertrages durch den Auftraggeber wegen Verletzung der

    Auszug aus OLG Rostock, 24.05.2016 - 4 U 136/12
    Es ist allgemein anerkannt, dass zumindest bei einem auf eine längerfristige Zusammenarbeit angelegten Werkvertrag eine Kündigung gem. § 314 BGB möglich ist (OLG Nürnberg, Urt. v. 29.12.2001, Az.: 13 U 967/11; BGH, Urt. v. 23.05.1996 Az.: VII ZR 140/95 Rz 24 für die alte Rechtslage; für eine analoge Anwendung: Ingenstau/Joussen/Vygen, 19. Aufl., § 9 Abs. 1 Rz 46; OLG Düsseldorf, Urteil vom 24. März 2015 -1-21 U 136/14, 21 U 136/14 Rn. 89; zweifelnd Leinemann/Hildebrandt, VOB/B, § 9 Rz 5).

    Allerdings kann die Beklagte eine Kündigung gemäß § 314 BGB damit begründen, dass das Verhältnis zwischen den Parteien zerrüttet sei (OLG Düsseldorf, Urteil vom 24. März 2015, Az. 21 U 136/14).

    So müssen die Umstände, auf die die Kündigung gestützt wird, dem Risikobereich des Kündigungsgegners entstammen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 24. März 2015 Az. 21 U 136/14).

  • OLG Düsseldorf, 25.02.2003 - 21 U 44/02

    Kalkulationsrisiko bei Übernahme einer Bauverpflichtung vor Fertigstellung der

    Auszug aus OLG Rostock, 24.05.2016 - 4 U 136/12
    Der Verweis des Landgerichts auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf ("###-Urteil" vom 25.02.2003, Az.: 21 U 44/02) führe nicht weiter.

    Mit dem Tenor hat das Landgericht hinreichend deutlich gemacht, welche Kündigung es für berechtigt und welche es für unwirksam erachtet hat (vgl. etwa OLG Düsseldorf, Urt. v. 25.02.2003, Az.: 21 U 44/02).

    Dagegen sprechen die Vergütungsregeln der §§ 2 Abs. 5 und Abs. 6 VOB/B 2002, die nicht auf eine Obliegenheit des Auftragsgebers hindeuten, entsprechende Vereinbarungen abzuschließen (Ganten/Berger, Beck"scher VOB-Kommentar, 3. Aufl., § 9 Abs. 1 Rz 21; andere Auffassung offenbar OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.02.2003, Az.: 21 U 44/02 "Peek & Cloppenburg Urteil" Rz 86 f. ohne Begründung).

  • BGH, 12.09.2002 - VII ZR 344/01

    Entbehrlichkeit der Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung

    Auszug aus OLG Rostock, 24.05.2016 - 4 U 136/12
    Allerdings ist den Beklagten zuzugeben, dass der Gläubiger grundsätzlich bereits vor Fristablauf berechtigt ist, Schadensersatz zu verlangen, wenn feststeht, dass die angemessene Frist nicht eingehalten wird (BGH, Urt. v. 12.09.2002, Az.: VII ZR 344/01 für die Kündigung des Auftraggebers).

    Die höchstrichterliche Rechtsprechung, auf die sich die Beklagten berufen, ist nicht einschlägig: Der Bundesgerichtshof war etwa mit einem Unternehmer befasst, der vorprozessual und auch prozessual das Vorliegen eines Mangels stets bestritten, keinerlei Anstrengungen zur Mängelbeseitigung unternommen und die Nachbesserung erst nach dem Unterliegen in der ersten Instanz und auch lediglich hilfsweise unter Aufrechterhaltung des Standpunktes angeboten hatte, der Kläger habe auf Gewährleistungsansprüche verzichtet (BGH, Urteil vom 12.02.2002, Az. VII ZR 344/01, Rz 7).

  • BGH, 04.05.2000 - VII ZR 53/99

    Beschwer bei Klageabweisung als zur Zeit unbegründet; Ansprüche des

    Auszug aus OLG Rostock, 24.05.2016 - 4 U 136/12
    Erforderlich ist zudem, dass diese Vertragsverletzung von so erheblichem Gewicht ist, dass eine Fortsetzung des Vertrages nicht zumutbar ist (BGH, Urteil vom 4.05.2000, Az. VII ZR 53/99 Rz 29 a.E.).

    In einem anderen höchstrichterlich entschiedenen Fall hatte der Unternehmer selbst eingeräumt, die ihm gesetzte Frist nicht einhalten zu können (BGH, Urteil vom 4.05.2000, Az. VII ZR 53/99 Rz 32).

  • OLG Frankfurt, 14.04.2015 - 15 U 189/12

    Schadensersatz wegen fehlerhafter Planungsleistungen zur Errichtung eines

    Auszug aus OLG Rostock, 24.05.2016 - 4 U 136/12
    Das ist auch der Standpunkt des Gerichtssachverständigen Dr. K (S. 2 des 2. Gutachtens vom 30.01.2009), der zutrifft (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 15.04.2015, Az. 15 U 189/12, Rz 39).
  • BGH, 11.02.1981 - VIII ZR 312/79

    Kündigung - Dauerschuldverhältnis - Würdigung - Zerrüttung - Unzumutbarkeit der

    Auszug aus OLG Rostock, 24.05.2016 - 4 U 136/12
    Bei der Entscheidung der Frage, ob einem Vertragsteil die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses zuzumuten ist, spielt vielmehr im Rahmen der gebotenen Gesamtwürdigung aller Umstände regelmäßig das eigene Verhalten dieses Vertragsteils eine erhebliche Rolle (BGH, Urteil vom 11. Februar 1981 - VIII ZR 312/79).
  • BGH, 10.06.1974 - VII ZR 30/73

    VOB-Vertrag: Kündigung durch Auftragnehmer bei Nichtleistung von

    Auszug aus OLG Rostock, 24.05.2016 - 4 U 136/12
    bb) Eine Nachfristsetzung ist bei einer Kündigung nach § 9 VOB/B dann entbehrlich, wenn eine ernsthafte und endgültige Weigerung des Auftraggebers vorliegt, die Mitwirkungshandlung vorzunehmen oder eine fällige Zahlung zu leisten (vgl. dazu: BGH, Urt. v. 10.06.1974, Az.: VII ZR 30/73).
  • BGH, 23.05.2012 - IV ZR 224/10

    Verletzung des rechtlichen Gehörs: Fehlender Protokollhinweis auf Verhandlung der

    Auszug aus OLG Rostock, 24.05.2016 - 4 U 136/12
    Damit ist das Recht beider Parteien, sich zum Ergebnis der Beweisaufnahme äußern zu können (BGH, Beschluss vom 23.05.2012, Az. IV ZR 224/10, Rz 7), regelmäßig gewahrt.
  • OLG Brandenburg, 16.10.2012 - 11 U 102/11

    VOB-Vertrag: Mündlichen Bedenkenanzeige des Auftragnehmers; Mitverschulden des

    Auszug aus OLG Rostock, 24.05.2016 - 4 U 136/12
    Eine Mitteilung an den Baubeteiligten, der den Fehler begangen haben soll - hier die Streithelferin zu 1) - reicht jedenfalls nicht (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 16. Oktober 2012 - 11 U 102/11 für die Mitteilung der Bedenken an den Architekten des Auftraggebers).
  • BGH, 22.07.2010 - VII ZR 77/08

    Haftung des bauaufsichtsführenden Architekten: Verjährung bei arglistigem

  • OLG Celle, 04.11.1998 - 14a (6) U 195/97

    Arbeitseinstellung wegen unterbliebener Nachtragsbeauftragung?

  • BGH, 24.06.2004 - VII ZR 271/01

    Berechtigung der Kündigung des Auftraggebers wegen Verweigerung einer nicht

  • BGH, 29.06.2011 - VIII ZR 202/10

    Zum Ausschluss des Rücktrittsrechts bei Unerheblichkeit des Sachmangels

  • BGH, 20.03.2014 - VII ZR 248/13

    Generalunternehmervertrag: Wirksamkeit von Regelungen zur

  • BGH, 25.03.1976 - VII ZR 259/75

    Anforderungen an die Kündigung eines Werkvertrages - Rechtmäßigkeit von

  • OLG Nürnberg, 29.12.2011 - 13 U 967/11

    Wann kann ein Bauvertrag aus wichtigem Grund gekündigt werden?

  • BGH, 28.01.1987 - IVa ZR 173/85

    Gültigkeit einer vorformulierten Aushandelnsbestätigung; Vorformulierte

  • BGH, 27.04.1970 - III ZR 49/69

    Ersatzvornahme zur Beseitigung von Manöverschäden

  • BGH, 22.11.2012 - VII ZR 222/12

    AGB eines Abfallentsorgungsunternehmens: Inhaltskontrolle einer Klausel zur

  • OLG Brandenburg, 19.10.2005 - 4 U 151/04

    VOB-Vertrag: Arbeitseinstellung wegen Nichtannahme eines Nachtragsangebots

  • BGH, 07.11.1985 - VII ZR 45/85

    Annahmeverzug des Auftraggebers bei Schuldnerverzug des Auftragnehmers

  • OLG Köln, 19.01.2001 - 19 U 112/00

    Miet- & Raumrecht; Zulässigkeit eines individual-vertraglichen Ausschlusses der

  • OLG Schleswig, 08.07.2011 - 17 U 49/10

    Kündigung des Bauvertrages wegen Verweigerung der Anpassung des Vertrages bei

  • BGH, 23.05.1996 - VII ZR 140/95

    Zum Kündigungsrecht bei VOB/B -Vertrag

  • BGH, 31.05.1988 - VI ZR 261/87

    Beweiswürdigung im Arzthaftungsprozeß; Recht zur Stellungnahme zu neuen

  • OLG Bremen, 06.05.2008 - 3 U 50/07

    Rechte des Auftragnehmers bei Verweigerung einer Vergütungsanpassung durch den

  • BGH, 25.01.1996 - VII ZR 233/94

    Zulässigkeit des formularmäßigen Ausschlusses der Abnahme durch Ingebrauchnahme;

  • BGH, 05.07.1973 - VII ZR 12/73

    Nachweis der Kausalität einer vertraglichen Aufklärungs- oder

  • BGH, 17.02.2010 - VIII ZR 67/09

    Zur Anwendbarkeit der Vorschriften über Allgemeine Geschäftsbedingungen beim Kauf

  • BGH, 10.06.1974 - VII ZR 4/73

    Geltendmachung des Kostenerstattungsanspruchs ohne Fristsetzung

  • OLG Düsseldorf, 29.01.2008 - 21 U 22/07

    Anforderungen an eine Unterbrechung im Sinne von § 6 Nr. 7 VOB/B

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