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   OLG Rostock, 24.05.2018 - 3 W 146/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,22392
OLG Rostock, 24.05.2018 - 3 W 146/17 (https://dejure.org/2018,22392)
OLG Rostock, Entscheidung vom 24.05.2018 - 3 W 146/17 (https://dejure.org/2018,22392)
OLG Rostock, Entscheidung vom 24. Mai 2018 - 3 W 146/17 (https://dejure.org/2018,22392)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 5 Abs 2 ErbbauV, § 7 Abs 2 ErbbauV, § 7 Abs 3 ErbbauV
    Belastung eines Erbbaurechts mit einer Zwangssicherungshypothek

  • Deutsches Notarinstitut

    ErbbauRG §§ 5 Abs. 2, 7 Abs. 2 u. 3
    Ersetzung der Zustimmung des Grundstückseigentümers zur Eintragung einer Zwangssicherungshypothek am Erbbaurecht

  • rewis.io
  • erbrechtsiegen.de

    Erbbaurechtbelastung mit Zwangssicherungshypothek

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Belastung eines Erbbaurechts mit einer Zwangssicherungshypothek

  • rechtsportal.de

    Rechtsstellung des Gläubigers eines ehemals Erbbauberechtigten nach Übertragung des Erbbaurechts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zwangssicherungshypothek gegen Erbbauberechtigten?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Zwangssicherungshypothek gegen Erbbauberechtigten (IVR 2018, 150)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG München, 06.04.2018 - 34 Wx 19/17

    Anspruch auf Zustimmung zur Belastung des Erbbaurechts mit einer

    Auszug aus OLG Rostock, 24.05.2018 - 3 W 146/17
    Allerdings ist anerkannt, dass - wie hier - auch ein Gläubiger in Folge eines zu seinen Gunsten ergangenen Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses antragsberechtigt ist (vgl. OLG München, Beschluss v. 06.04.2018 - 34 Wx 19/17 -, zit. n. juris, Rn. 19 m. w. N.; MüKo - Heinemann, BGB, 7. Aufl., § 8 ErbbauRG, Rn. 15).

    Erforderlich für die Eintragung einer Zwangshypothek nach § 7 Abs. 2 ErbbauRG wäre danach, dass den (ehemaligen) Erbbauberechtigten für die Belastung ein wirtschaftlicher Gegenwert zugeflossen ist, sich dieser also zum Nutzen der Erbbauberechtigten ausgewirkt hätte (vgl. OLG München, Beschluss v. 06.04.2018 - 34 Wx 19/17 -, zit. n. juris, Rn. 24 m. w. N.; Palandt - Wicke, BGB, 77. Aufl., ErbbauRG 7, Rn. 5 m. w. N.; MüKo-Heinemann, a.a.O., Rn. 12 m. w. N.; Staudinger-Rapp, BGB, 13. Aufl., §§ 5 - 7 ErbbauRG, Rn. 27).

  • OLG München, 31.07.2008 - 33 Wx 145/07

    Erbbaurecht: Anspruch des Erbbauberechtigten auf Zustimmung des

    Auszug aus OLG Rostock, 24.05.2018 - 3 W 146/17
    Gemäß § 7 Abs. 2 des Erbbaurechtsgesetzes - ErbbauRG - kann der Erbbauberechtigte von dem Grundstückseigentümer, zu dessen Gunsten, wie hier, eine Belastungsbeschränkung nach § 5 Abs. 2 ErbbauRG vereinbart wurde, die Zustimmung zu der Belastung verlangen, wenn diese mit den Regeln einer ordnungsgemäßen Wirtschaft vereinbar und der mit der Bestellung des Erbbaurechts verfolgte Zweck nicht wesentlich beeinträchtigt oder gefährdet wird (OLG München, Beschluss v. 31.07.2008 - 33 Wx 145/07 -, zit. n. juris, Rn. 6).
  • OLG Stuttgart, 11.12.1989 - 8 W 378/89

    Gesellschafter-Ausschließungen; Abschluss gerichtlicher Klärung; Hinausschieben

    Auszug aus OLG Rostock, 24.05.2018 - 3 W 146/17
    Soweit sie in diesem Zusammenhang auf die §§ 265, 266 ZPO und eine vermeintlich entsprechende Fundstelle im Palandt (BGB, 76. Aufl., § 7 ErbbauRG, Rn. 8) verweist, verkennt sie, dass die §§ 265, 266 ZPO lediglich regeln, dass - nach Veräußerung eines belasteten Grundstücks nach Rechtshängigkeit eines Verfahrens auf Ersetzung der Zustimmung eines Grundstückseigentümers gemäß § 7 ErbbauRG - das Verfahren in entsprechender Anwendung von § 265 Abs. 2 S. 1 ZPO mit diesem als Prozessstandschafter des Erwerbers fortzusetzen ist, sofern der Erwerber des Grundstücks nicht gemäß § 266 ZPO in das Verfahren eintritt (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 22. Mai 1990 - 15 W 77/90 -, NJW-RR 1991, 20 ff (21)).
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