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   OLG Rostock, 24.11.2020 - 4 U 163/12   

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https://dejure.org/2020,79718
OLG Rostock, 24.11.2020 - 4 U 163/12 (https://dejure.org/2020,79718)
OLG Rostock, Entscheidung vom 24.11.2020 - 4 U 163/12 (https://dejure.org/2020,79718)
OLG Rostock, Entscheidung vom 24. November 2020 - 4 U 163/12 (https://dejure.org/2020,79718)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 631 Abs 1 BGB, § 640 Abs 1 BGB, § 640 Abs 3 BGB, § 641 BGB, § 253 Abs 2 Nr 2 ZPO
    Werklohnanspruch für die Errichtung eines Einfamilienhauses: Fälligkeit trotz Mängel und unvollständiger Fertigstellung; Bestimmtheitsanforderungen an eine Teilklage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Wechselseitige Ansprüche nach Neubau eines Einfamilienhauses; Fälligkeit einer Vergütung; Abnahme unter Vorbehalt bestimmter Mängel

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abnahme kann vorzeitig erklärt werden!

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Auftraggeber zieht ein: Abnahme der Leistung trotz Restmängeln! (IBR 2022, 175)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (22)

  • BGH, 10.10.2002 - VII ZR 315/01

    Fälligkeit des Werklohns nach Übergang zum Schadensersatz durch den Auftraggeber

    Auszug aus OLG Rostock, 24.11.2020 - 4 U 163/12
    Ungeachtet dessen bedarf es vorliegend einer Abnahme als Fälligkeitsvoraussetzung für den Werklohnanspruch nicht, nachdem die Beklagte nicht mehr Erfüllung des Vertrages, sondern ausschließlich auf Zahlung/Geld gerichtete Gegenansprüche wie Schadensersatz, Minderung oder Vorschuss erhebt (vgl. u.a. BGH, Urteil vom 10.10.2002 - VII ZR 315/01 -, juris LS + Rn. 11; vgl. zum Kostenvorschussanspruch: OLG Celle, Urteil vom 03.03.2016 - 16 U 129/15 -, juris Rn. 19); denn damit hat sich das Vertragsverhältnis in ein Abrechnungsverhältnis umgewandelt (b).

    Im Übrigen hat die Beklagte den Bauvertrag spätestens durch die im Prozess erklärten Aufrechnungen (Schriftsatz vom 01.12.2009) und die erhobene Widerklage in ein reines Abwicklungsverhältnis mit der Folge des Untergangs des Erfüllungsanspruches umgestaltet (vgl.BGH, Urteil vom 10.10.2002 - VII ZR 315/01 -, juris; sowie Pause/Vogel, in: Kniffka, Bauvertragsrecht, 2. Auflage 2016, § 641 BGB Rn. 9f. mwN).

  • BGH, 25.04.1996 - X ZR 59/94

    Anspruch auf Teilvergütung bei endgültiger Zurückweisung des gesamten Werks

    Auszug aus OLG Rostock, 24.11.2020 - 4 U 163/12
    Letzteres ist jedoch dann nicht mehr der Fall, wenn der Besteller das Werk endgültig als mangelhaft zurückweist, weil auch aus seiner Sicht eine Abnahme der Werkleistung nicht nur vorübergehend, sondern überhaupt nicht mehr in Betracht kommt (BGH, Urteil vom 25.04.1996 - X ZR 59/94 -, zitiert nach juris).

    Der Besteller kann sich deshalb nicht auf fehlende Fälligkeit mangels Abnahme berufen, wenn er das Werk endgültig als mangelhaft zurückweist, weil auch aus seiner Sicht eine Abnahme der Werkleistung nicht nur vorübergehend, sondern überhaupt nicht mehr in Betracht kommt (BGH, Urteil vom 25.04.1996 - X ZR 59/94 -, juris).

  • BGH, 19.06.2000 - II ZR 319/98

    Abweisung als unbegründet bei zweifelhafter Zulässigkeit

    Auszug aus OLG Rostock, 24.11.2020 - 4 U 163/12
    Anderenfalls könnte es zu unüberwindlichen Schwierigkeiten bei der Bestimmung des Streitgegenstandes und damit der materiellen Rechtskraft kommen (BGH, Urteil vom 19.06.2000 - II ZR 319/98-, juris m.w.N.).

    Anderenfalls könnte es zu unüberwindlichen Schwierigkeiten bei der Bestimmung des Streitgegenstandes und damit der materiellen Rechtskraft kommen (BGH, Urteil vom 19.06.2000 - II ZR 319/98-, juris m.w.N.).

  • BGH, 27.10.2009 - VI ZR 296/08

    Sorgfaltspflichtverstoß allein wegen Verletzung eines Gegenspielers bei einem

    Auszug aus OLG Rostock, 24.11.2020 - 4 U 163/12
    Ungeachtet dessen ist es dem zum Schadensersatz Verpflichteten grundsätzlich verwehrt, den Geschädigten zur Liquidierung eines bei ihm entstandenen Schadens auf einen für das eingetretene Risiko bestehenden Versicherungsschutz zu verweisen, denn ein solcher Versicherungsschutz wirkt selbst nicht anspruchsbegründend (sog. Trennungsprinzip: vgl. BGH, Urteil vom 27.10.2009 - VI ZR 296/08 -, juris Rn. 14).
  • BGH, 19.05.2011 - VII ZR 24/08

    Bauvertrag: Haftung des Auftragnehmers bei unterlassener Aufklärung des

    Auszug aus OLG Rostock, 24.11.2020 - 4 U 163/12
    Die Angabe näherer Einzelheiten ist grundsätzlich nur dann erforderlich, wenn diese für die Rechtsfolgen von Bedeutung sind (BGH, Urteile vom 21.01.1999 - VII ZR 398/97- und vom 19.05.2011 - VII ZR 24/08 - juris).
  • BGH, 21.01.1999 - VII ZR 398/97

    Abweichung von der vereinbarten Wohnfläche als Mangel

    Auszug aus OLG Rostock, 24.11.2020 - 4 U 163/12
    Die Angabe näherer Einzelheiten ist grundsätzlich nur dann erforderlich, wenn diese für die Rechtsfolgen von Bedeutung sind (BGH, Urteile vom 21.01.1999 - VII ZR 398/97- und vom 19.05.2011 - VII ZR 24/08 - juris).
  • BGH, 22.10.1970 - VII ZR 71/69

    Verjährung des Anspruchs auf Ersatz von Mängelbeseitigungskosten

    Auszug aus OLG Rostock, 24.11.2020 - 4 U 163/12
    Entscheidend ist, ob die Abnahme tatsächlich erfolgt ist (BGH, Urteil vom 22.10.1970 - VII ZR 71/69 -, juris Rn. 16).
  • OLG Saarbrücken, 02.06.2016 - 4 U 136/15

    Dach zwar dicht, aber Speicher verschimmelt: Dachdeckerleistung mangelhaft!

    Auszug aus OLG Rostock, 24.11.2020 - 4 U 163/12
    Regelmäßig dürfte aber auch insoweit kein Verzicht auf die Funktionsfähigkeit des Werkes gegeben sein (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 02.06.2016 - 4 U 136/15 -, juris Rn. 40).
  • BGH, 07.03.2002 - VII ZR 1/00

    Begriff des Baumangels; Unverhältnismäßigkeit der Nachbesserung

    Auszug aus OLG Rostock, 24.11.2020 - 4 U 163/12
    (a) Nach der Rechtsprechung des BGH zu § 633 Abs. 1 Alt. 2 BGB a.F. ist grundsätzlich die Leistung des Werkunternehmers nur dann mangelhaft, wenn die Istbeschaffenheit von der vereinbarten Sollbeschaffenheit abweicht, und der Fehler den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch beeinträchtigte (u.a. BGH, Urteil vom 07.03.2002 - VII ZR 1/00, juris).
  • BGH, 27.09.2001 - V ZB 29/01

    Anforderungen an die Berufungsbegründung

    Auszug aus OLG Rostock, 24.11.2020 - 4 U 163/12
    Daneben gilt, dass die geordnete Darstellung der Tatsachen nicht durch pauschale Bezugnahme auf Anlagen ersetzt werden kann (Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 22. Auflage 2008, § 130 Rn. 9; BGH, Beschluss vom 27.09.2001 - V ZB 29/01 -, juris).
  • BGH, 24.10.1991 - VII ZR 81/90

    Darlegungs- und Beweislast bei der Geltendmachung einer Werklohnforderung

  • OLG Hamm, 30.10.2007 - 21 U 34/07

    Kombiniertes Grund- und Vorbehaltsurteil durch das Berufungsgericht und

  • OLG München, 13.12.2011 - 9 U 2533/11

    Gewährleistung im Bauvertrag: Anfechtbarkeit einer objektiv verfrühten

  • BGH, 28.04.1992 - X ZR 129/90

    Höhe des Vergütungsanspruchs bei vorzeitiger Abrechnung eines Bauvertrages

  • BGH, 18.12.1980 - VII ZR 41/80

    Beginn der Verjährung von Forderungen aus einem Werkvertrag

  • OLG Stuttgart, 19.04.2011 - 10 U 116/10

    Bauvertrag: Konkludente Abnahme durch Ingebrauchnahme bei ausdrücklich erklärter

  • BGH, 04.06.1973 - VII ZR 112/71

    Fälligkeit des Vergütungsanspruchs bei zu Recht verweigerter Abnahme

  • BGH, 20.02.2014 - VII ZR 26/12

    Verjährungsbeginn für Schadensersatzansprüche gegen den planenden und

  • BGH, 22.04.1982 - VII ZR 191/81

    Zulässigkeit des Verzichts auf die Erhebung der Verjährungseinrede nach

  • BGH, 27.11.1996 - VIII ZR 311/95

    Anspruch eines Handelsvertreters auf Provisionszahlung nach Kündigung -

  • BGH, 13.08.1997 - VIII ZR 246/96

    Anforderungen an Schlüssigkeit des Sachvortrages

  • OLG Celle, 03.03.2016 - 16 U 129/15

    Voraussetzungen eines Kostenvorschusses für die Mängelbeseitigung; Fälligkeit des

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