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   OLG Rostock, 25.04.2016 - 20 Ws 75/16   

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https://dejure.org/2016,8515
OLG Rostock, 25.04.2016 - 20 Ws 75/16 (https://dejure.org/2016,8515)
OLG Rostock, Entscheidung vom 25.04.2016 - 20 Ws 75/16 (https://dejure.org/2016,8515)
OLG Rostock, Entscheidung vom 25. April 2016 - 20 Ws 75/16 (https://dejure.org/2016,8515)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 200 Abs 1 S 1 StPO, § 200 Abs 2 StPO, § 264 StPO, § 395 Abs 1 StPO, § 395 Abs 2 StPO
    Anschlussberechtigung eines Nebenklägers: Erfordernis der prozessualen Identität zwischen den angeklagten Taten und dem Nebenklagedelikt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Keine Anschlussberechtigung eines Nebenklägers bei fehlender prozessualer Identität von behauptetem Nebenklagedelikt und angeklagter Tat (hier: Beihilfe zum Mord im Konzentrationslager)

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zu fehlenden Anschlussberechtigung eines Nebenklägers wegen nicht bestehender prozessualer Identität zwischen angeklagten Taten und dem Nebenklagedelikt

  • rechtsportal.de

    Keine Anschlussberechtigung eines Nebenklägers bei fehlender prozessualer Identität von behauptetem Nebenklagedelikt und angeklagter Tat (hier: Beihilfe zum Mord im Konzentrationslager)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Prozessuale Identität zwischen angeklagter Tat und Nebenklagedelikt

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 16.11.2006 - 3 StR 139/06

    El Motassadeq auch der Beihilfe zum vielfachen Mord schuldig gesprochen

    Auszug aus OLG Rostock, 25.04.2016 - 20 Ws 75/16
    a) Die Nebenklagebefugnis aus § 395 Abs. 1 StPO besteht dann, wenn nach der Sachlage oder aufgrund des tatsächlichen Vorbringens des Antragstellers die Verurteilung des Angeklagten rechtlich möglich erscheint (vgl. RGSt 69, 244; BGH MDR (H) 1978, 461; BGH NStZ-RR 2002, 340; BGHSt 51, 144; BGH NStZ-RR 2008, 352; LG Koblenz NJW 2004, 305; OLG Düsseldorf NStZ 1997, 204, 205; Meyer-Goßner, StPO, 58. Aufl. 2015, § 396 Rdnr. 10; KK-Senge, StPO, 7. Aufl. 2013, § 396 Rdnr. 5; zuletzt soweit ersichtlich: Senatsbeschluss vom 23.02.2016, 20 Ws 36/16, juris).

    Eine solche Betrachtung verbietet sich bereits deshalb, weil das hier betroffene, alles überragende Rechtsgut des menschliche Lebens eine Relativierung des Einzelschicksals als zurücktretenden Einzelposten im Rahmen einer Gesamtbetrachtung nicht zulässt (vgl. zu diesem Aspekt in anderem Zusammenhang: BGHSt 51, 144).

    Letztlich ist im Rahmen der Auslegung der Anklage zu berücksichtigen, dass die Staatsanwaltschaft bei der Bestimmung ihres Umfangs auch die Grundsätze des von ihr selbst unter Ziff. VI. Ziff. 1 zitierten Urteils des Bundesgerichtshofs vom 16.11.2006 - 3 St 139/06, BGHSt 51, 144 (Fall al-Motassadeq) berücksichtigt hat, wonach einerseits die Einbeziehung versuchter Tötungsdelikte (dort: Überlebende aus den Türmen des World Trade Center) neben den vollendeten Tötungsdelikten in den Anklagesatz unter dem Aspekt des angeklagten Lebenssachverhalts im Sinne der §§ 155, 264 StGB notwendig ist, andererseits im Hinblick auf den Nachweis doppelten Gehilfenvorsatzes bezüglich nur versuchter Delikte Anforderungen zu stellen sind, die nicht zwingend erfüllt werden können (weshalb seinerzeit die Revision des Generalbundesanwalts insoweit nicht erfolgreich war).

    Offensichtlich hat sie auf der Grundlage der Entscheidung des Bundesgerichtsgerichtshofs in BGHSt 51, 144 Zweifel gehabt, dass es ihr ob des oftmals unklaren Verbleibs nicht sofort und unmittelbar in den Gaskammern Ermordeter gelingen werde, den strafrechtlich relevanten Bezug zum Angeklagten in revisionsrechtlich haltbarer Weise herzustellen.

  • BGH, 15.05.1997 - 1 StR 233/96

    BGH beanstandet Verurteilung wegen Bestechung eines im Auftrag der

    Auszug aus OLG Rostock, 25.04.2016 - 20 Ws 75/16
    Ob es sich bei der zum Anschluss als Nebenklägerin berechtigenden Tat und den angeklagten Delikten um dieselbe prozessuale Tat handelt oder nicht, beurteilt sich danach, ob nach dem aus der zugelassenen Anklage erkennbaren Willen der Strafverfolgungsbehörde beide Lebenssachverhalte Gegenstand der Anklage sein sollen (BGH, BGHSt 43, 96 m.w.N.); Meyer-Goßner, aaO, § 264 Rdnr. 7a m.w.N.).

    Der Verfolgungswille der Staatsanwaltschaft ist daher mit Blick auf sämtliche vom Gesetz in § 200 Abs. 1 StPO vorgeschriebenen Bestandteile des Anklagesatzes, ergänzt um die nach § 200 Abs. 2 StPO vorgesehenen Ausführungen zum wesentlichen Ergebnis der Ermittlungen zu ermitteln (BGHSt 43, 96 zu Fällen von Vortat und Postpendenz).

  • OLG Rostock, 23.02.2016 - 20 Ws 36/16

    NS-Verbrechen: Strafbare Beteiligung an Massentötungen in Konzentrations- und

    Auszug aus OLG Rostock, 25.04.2016 - 20 Ws 75/16
    a) Die Nebenklagebefugnis aus § 395 Abs. 1 StPO besteht dann, wenn nach der Sachlage oder aufgrund des tatsächlichen Vorbringens des Antragstellers die Verurteilung des Angeklagten rechtlich möglich erscheint (vgl. RGSt 69, 244; BGH MDR (H) 1978, 461; BGH NStZ-RR 2002, 340; BGHSt 51, 144; BGH NStZ-RR 2008, 352; LG Koblenz NJW 2004, 305; OLG Düsseldorf NStZ 1997, 204, 205; Meyer-Goßner, StPO, 58. Aufl. 2015, § 396 Rdnr. 10; KK-Senge, StPO, 7. Aufl. 2013, § 396 Rdnr. 5; zuletzt soweit ersichtlich: Senatsbeschluss vom 23.02.2016, 20 Ws 36/16, juris).
  • BGH, 18.10.1995 - 2 StR 470/95

    Zulässigkeit der Nebenklage gegen den Erwachsenen im verbundenen Verfahren gegen

    Auszug aus OLG Rostock, 25.04.2016 - 20 Ws 75/16
    Sie entfaltet jedoch keine Bestandskraft (BGHSt 41, 288, 289), weshalb die Beschwerdeführerin ihre Anschlusserklärung jederzeit mit neuem oder ergänzendem Vorbringen wiederholen kann.
  • OLG Düsseldorf, 20.11.1996 - 1 Ws 999/96
    Auszug aus OLG Rostock, 25.04.2016 - 20 Ws 75/16
    a) Die Nebenklagebefugnis aus § 395 Abs. 1 StPO besteht dann, wenn nach der Sachlage oder aufgrund des tatsächlichen Vorbringens des Antragstellers die Verurteilung des Angeklagten rechtlich möglich erscheint (vgl. RGSt 69, 244; BGH MDR (H) 1978, 461; BGH NStZ-RR 2002, 340; BGHSt 51, 144; BGH NStZ-RR 2008, 352; LG Koblenz NJW 2004, 305; OLG Düsseldorf NStZ 1997, 204, 205; Meyer-Goßner, StPO, 58. Aufl. 2015, § 396 Rdnr. 10; KK-Senge, StPO, 7. Aufl. 2013, § 396 Rdnr. 5; zuletzt soweit ersichtlich: Senatsbeschluss vom 23.02.2016, 20 Ws 36/16, juris).
  • BGH, 18.06.2002 - 4 StR 178/02

    Nebenklagebefugnis (geringe Möglichkeit der Verurteilung wegen einer Katalogtat)

    Auszug aus OLG Rostock, 25.04.2016 - 20 Ws 75/16
    a) Die Nebenklagebefugnis aus § 395 Abs. 1 StPO besteht dann, wenn nach der Sachlage oder aufgrund des tatsächlichen Vorbringens des Antragstellers die Verurteilung des Angeklagten rechtlich möglich erscheint (vgl. RGSt 69, 244; BGH MDR (H) 1978, 461; BGH NStZ-RR 2002, 340; BGHSt 51, 144; BGH NStZ-RR 2008, 352; LG Koblenz NJW 2004, 305; OLG Düsseldorf NStZ 1997, 204, 205; Meyer-Goßner, StPO, 58. Aufl. 2015, § 396 Rdnr. 10; KK-Senge, StPO, 7. Aufl. 2013, § 396 Rdnr. 5; zuletzt soweit ersichtlich: Senatsbeschluss vom 23.02.2016, 20 Ws 36/16, juris).
  • OLG Brandenburg, 19.04.2010 - 1 Ws 54/10

    Nebenklage: Zulassung trotz fehlenden hinreichenden Tatverdachts hinsichtlich des

    Auszug aus OLG Rostock, 25.04.2016 - 20 Ws 75/16
    Eine Tat im prozessualen Sinn liegt u. a. dann vor, wenn neben dem zeitlichen und örtlichen Zusammenhang eine deliktsimmanente Verbindung gegeben ist (vgl. BGH NStZ 1999, 523; OLG BB, NStZ 2010, 654 und insbesondere m.w.N. Senatsbeschluss aaO.).
  • LG Koblenz, 07.10.2003 - 10 Qs 88/03

    Nebenklageanschluss bei geringer tatsächlicher Wahrscheinlichkeit der

    Auszug aus OLG Rostock, 25.04.2016 - 20 Ws 75/16
    a) Die Nebenklagebefugnis aus § 395 Abs. 1 StPO besteht dann, wenn nach der Sachlage oder aufgrund des tatsächlichen Vorbringens des Antragstellers die Verurteilung des Angeklagten rechtlich möglich erscheint (vgl. RGSt 69, 244; BGH MDR (H) 1978, 461; BGH NStZ-RR 2002, 340; BGHSt 51, 144; BGH NStZ-RR 2008, 352; LG Koblenz NJW 2004, 305; OLG Düsseldorf NStZ 1997, 204, 205; Meyer-Goßner, StPO, 58. Aufl. 2015, § 396 Rdnr. 10; KK-Senge, StPO, 7. Aufl. 2013, § 396 Rdnr. 5; zuletzt soweit ersichtlich: Senatsbeschluss vom 23.02.2016, 20 Ws 36/16, juris).
  • BGH, 20.03.2014 - 3 StR 424/13

    Versuchsbeginn beim Mord (Abgrenzung von Vorbereitung und Versuch; Versuchsbeginn

    Auszug aus OLG Rostock, 25.04.2016 - 20 Ws 75/16
    die Beurteilung gestreckter Lebenssachverhalte, bei denen der Täter sein Opfer über längere Zeit bei von Beginn an vorhandenem Tötungsvorsatz noch am Leben hält, um es dann irgendwann umzubringen (vgl. dazu BGH, NStZ 2014, 447, dazu Anm. Schuhr HRRS 2014, 402 und die Kritik von Fischer aaO Rdnr. 10a), angesichts der Teilaktigkeit des tatsächlichen Geschehens in den Konzentrations- und Vernichtungslagern einerseits und der objektiven Ausweglosigkeit, in der sich die Opfer des Holocaust mit dem Besteigen eines Transportzuges befanden andererseits, an seine argumentativ vermittelbaren Grenzen stoßen wird.
  • RG, 25.06.1935 - 4 D 250/35

    1. Nach welchen Gesichtspunkten ist das Vorbringen dessen zu prüfen, der seine

    Auszug aus OLG Rostock, 25.04.2016 - 20 Ws 75/16
    a) Die Nebenklagebefugnis aus § 395 Abs. 1 StPO besteht dann, wenn nach der Sachlage oder aufgrund des tatsächlichen Vorbringens des Antragstellers die Verurteilung des Angeklagten rechtlich möglich erscheint (vgl. RGSt 69, 244; BGH MDR (H) 1978, 461; BGH NStZ-RR 2002, 340; BGHSt 51, 144; BGH NStZ-RR 2008, 352; LG Koblenz NJW 2004, 305; OLG Düsseldorf NStZ 1997, 204, 205; Meyer-Goßner, StPO, 58. Aufl. 2015, § 396 Rdnr. 10; KK-Senge, StPO, 7. Aufl. 2013, § 396 Rdnr. 5; zuletzt soweit ersichtlich: Senatsbeschluss vom 23.02.2016, 20 Ws 36/16, juris).
  • KG, 10.11.2021 - 4 Ws 97/21

    Nebenklage im Jugendstrafverfahren

    Die Befugnis zum Anschluss als Nebenkläger setzt voraus, dass nach dem von der Anklage umfassten Sachverhalt (§ 264 StPO) die Verurteilung wegen eines Nebenklagedeliktes rechtlich möglich erscheint (BGH NStZ-RR 2008, 352; 2002, 340; OLG Frankfurt, Beschluss vom 8. November 2016 - 3 Ws 784/16 -, juris; OLG Rostock, Beschluss vom 25. April 2016 - 20 Ws 75/16 -, juris; OLG Brandenburg NStZ 2010, 654 mwN; OLG Düsseldorf NStZ 1997, 204; Kammergericht, Beschluss vom 8. November 2000 - 3 Ws 542/00 -, juris; Senat, Beschluss vom 29. April 2013 - 4 Ws 46/13 - Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 64. Auflage, § 396 Rdn 10).
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