Rechtsprechung
OLG Rostock, 25.09.2006 - 3 U 49/06 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Haftung des Fiskus für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters bei Masselosigkeit; Anspruch auf Zahlung einer Vergütung für eine Sequestertätigkeit in einem Gesamtvollstreckungseröffnungsverfahren; Primäre Kostenhaftung der Staatskasse für den Fall der ...
- Judicialis
GesO § 1 Abs. 2; ; GesO § 13 Abs. 1; ; GesO § 13 Abs. 1 Nr. 2; ; GesO § 21; ; GesO § 21 Abs. 1; ; KO § 58; ; KO § 106; ; GKG § 50 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 1835; ; BGB § 1836; ; BGB § 1987; ; BGB § 2221
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Keine Haftung der Staatskasse für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters bei Masselosigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Schwerin, 10.02.2006 - 3 O 223/06
- OLG Rostock, 25.09.2006 - 3 U 49/06
- BGH, 13.12.2007 - IX ZR 196/06
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (9)
- BGH, 22.01.2004 - IX ZB 123/03
Anspruch des vorläufigen Insolvenzverwalters auf Vergütung und Auslagen bei …
Auszug aus OLG Rostock, 25.09.2006 - 3 U 49/06
a) Zur Haftung des Fiskus für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters bei Masselosigkeit legt der BGH in seinem Beschluss vom 22.01.2004 (IX ZB 123/03, BGHZ 157, 370 = NJW 2005, 1957 = ZIP 2004, 571) dar, dass eine Ausfallhaftung, eine primäre ohnehin nicht, des Staates nicht in Betracht komme, wenn das Insolvenzverfahren mangels Masse nicht eröffnet werde und das Schuldnervermögen zur Abdeckung der Vergütung des vorläufigen Verwalters nicht ausreiche.c) Aus § 50 Abs. 1 Satz 2 GKG in der von 1994 bis Ende 2001 geltenden Fassung - danach sind dem Antragsteller bei Abweisung oder Rücknahme seines Antrags auch die in dem Verfahren entstandenen Auslagen aufzuerlegen - folgt kein Anspruch des Sequesters gegen den Fiskus, denn diese Bestimmung regelt nur die Zahlungspflicht von Verfahrensbeteiligten gegenüber der Staatskasse, nicht umgekehrt (BGHZ 157, 370 = NJW 2005, 1957 = ZIP 2004, 571).
- OLG Celle, 08.03.2000 - 2 W 23/00
Tragung der Kosten des Verfahrens der vorläufigen Insolvenzverwaltung; …
Auszug aus OLG Rostock, 25.09.2006 - 3 U 49/06
Der BGH verweist indessen darauf, dass das Kostenverzeichnis in der damals maßgeblichen Fassung die von der Staatskasse bezahlte Vergütung des Sequesters als Auslagentatbestand nicht vorsah (BGH, Beschluss vom 26.01.2006, IX ZB 231/04, NZI 2006, 239; ebenso OLG Celle NZI 2000, 226, 228).Gegen die Belastung des Gläubigers und damit für die des Schuldners spricht, dass die Sequestration und die vorläufige Verwaltung im Interesse aller Gläubiger liegen und deren Kosten nicht zu den von der Kostenentscheidung erfassten Auslagen zählt (OLG Celle NZI 2000, 226;… MünchKomm-Nowak, InsO, § 11 InsVV Rn. 22;… Lorenz in: Frankfurter Kommentar zur InsO, 4. Aufl., Anh. III., § 11 InsVV Rn. 32;… Kirchhof in: Heidelberger Kommentar zur InsO, 4. Aufl., § 14 Rn. 52).
- LG Schwerin, 10.02.2006 - 3 O 223/06
Bestimmung der Sequestervergütung im Zusammenhang mit einem …
Auszug aus OLG Rostock, 25.09.2006 - 3 U 49/06
Die Berufung der Beklagten gegen das am 10.02.2006 verkündete Urteil des Landgerichts Schwerin (3 O 223/06) wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
- LG Wuppertal, 24.01.1984 - 6 T 960/83
Auszug aus OLG Rostock, 25.09.2006 - 3 U 49/06
b) Demgegenüber trat im Geltungsbereich der KO das LG Wuppertal (ZIP 1984, 734), das sich auf die zitierte Rechtsprechung des BVerfG stützte, für eine Vergütungspflicht der Staatskasse ein. - BGH, 26.01.2006 - IX ZB 231/04
Umfang der Kostentragung durch den Gläubiger nach Rücknahme des Insolvenzantrags; …
Auszug aus OLG Rostock, 25.09.2006 - 3 U 49/06
Der BGH verweist indessen darauf, dass das Kostenverzeichnis in der damals maßgeblichen Fassung die von der Staatskasse bezahlte Vergütung des Sequesters als Auslagentatbestand nicht vorsah (BGH, Beschluss vom 26.01.2006, IX ZB 231/04, NZI 2006, 239; ebenso OLG Celle NZI 2000, 226, 228). - BVerfG, 01.07.1980 - 1 BvR 349/75
Berufsvormund
Auszug aus OLG Rostock, 25.09.2006 - 3 U 49/06
Die Rechtsprechung des BVerfG (BVerfGE 54, 251 = NJW 1980, 2179) zum Vergütungsanspruch von Vormündern und Pflegern sei nicht auf den vorläufigen Insolvenzverwalter zu übertragen. - OLG Frankfurt, 29.04.1992 - 21 U 188/90
Auszug aus OLG Rostock, 25.09.2006 - 3 U 49/06
Der materiell-rechtliche Anspruch des Sequesters auf Vergütung folgt nach einhelliger Auffassung aus der analogen Anwendung der §§ 1835, 1836, 1987, 2221 BGB; der Anspruch richtet sich gegen den Schuldner als Inhaber des verwalteten Vermögens (Eickmann ZIP 1982, 21, 22;… Kuhn/Uhlenbruck, KO, 11. Aufl., § 106, Rn. 22; OLG Frankfurt ZIP 1992, 1564). - LG Frankfurt/Oder, 30.01.1995 - 16 T 444/94
Auszug aus OLG Rostock, 25.09.2006 - 3 U 49/06
d) Im Geltungsbereich der GesO wurde vereinzelt die Auffassung vertreten, der Vergütungsanspruch des Sequesters richte sich bei späterer Aufhebung der Sequestration unmittelbar gegen die Staatskasse (LG Frankfurt/Oder, ZIP 1995, 485;… Smid, Das Insolvenzrecht der fünf neuen Bundesländer und Ostberlins, 3. Aufl., § 21 GesO, Rn. 73 sowie § 2 GesO, Rn. 157). - LG Mosbach, 10.05.1983 - 1 T 33/83
Auszug aus OLG Rostock, 25.09.2006 - 3 U 49/06
Eine primäre Kostenhaftung der Staatskasse wurde für den Fall der Rücknahme eines Konkursantrags bejaht (LG Mosbach, ZIP 1983, 710;… Kilger, Insolvenzgesetze, 17. Aufl., § 106 KO Rn. 4, S. 413).