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   OLG Rostock, 25.09.2018 - 20 Ws 180/18   

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https://dejure.org/2018,36328
OLG Rostock, 25.09.2018 - 20 Ws 180/18 (https://dejure.org/2018,36328)
OLG Rostock, Entscheidung vom 25.09.2018 - 20 Ws 180/18 (https://dejure.org/2018,36328)
OLG Rostock, Entscheidung vom 25. September 2018 - 20 Ws 180/18 (https://dejure.org/2018,36328)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • KG, 28.09.2012 - 3 Ws (B) 524/12

    Richterablehnung im Bußgeldverfahren: Durchführung der Hauptverhandlung durch den

    Auszug aus OLG Rostock, 25.09.2018 - 20 Ws 180/18
    Umstritten ist, ob eine auf eine Verletzung von § 29 Abs. 1 StPO ergangene Entscheidung geheilt wird, wenn das Ablehnungsgesuch erfolglos bleibt (so Scheuten in: Karlsruher Kommentar a.a.O.) oder ob ein Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG vorliegt, unabhängig davon, ob das Ablehnungsgesuch der Sache nach unbegründet war oder rechtsfehlerfrei nach § 26a StPO als unzulässig hätte verworfen werden können (so KG Berlin, Beschluss vom 28.09.2012, Az. 3 Ws (B) 524/12, zitiert nach Juris).

    Auch überzeugt diese teilweise vertretene Auffassung deshalb nicht, weil sie mit den Grundsätzen des Beschwerde- und Revisionsrechts nicht vereinbar wäre, wonach rechtsfehlerhafte Prozesshandlungen nur anfechtbar sind und erst eine begründete Beschwerde oder Revision zu ihrer Aufhebung bzw. zur Aufhebung des entsprechenden Urteils führen (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 28.09.2012, Az. 3 Ws (B) 524/12-162 Ss 165/12, zitiert nach Juris).

  • BGH, 28.07.2015 - 1 StR 602/14

    Revision des Angeklagten im Fall Schreiber verworfen

    Auszug aus OLG Rostock, 25.09.2018 - 20 Ws 180/18
    Der Richter soll deshalb nicht länger als unbedingt nötig auf das Prozessgeschehen einwirken können (vgl. BGH, Beschluss vom 28.07.2015, Az. 1 StR 602/14, zitiert nach Juris).
  • OLG Hamm, 20.05.1999 - 2 Ws 158/99

    Ablehnung, Ablehnungsverfahren, Wirksamkeit der Entscheidung des abgelehnten

    Auszug aus OLG Rostock, 25.09.2018 - 20 Ws 180/18
    Für die Annahme der Heilung der Fehlerhaftigkeit durch die endgültige Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs wird angeführt, dass es ein bloßer Formalismus wäre, die angefochtene Entscheidung aufzuheben, um deren Wiederholung durch denselben, da in der Sache nicht befangenen Richter herbeizuführen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 20.05.1999, Az. 2 Ws 158/99, 2 Ws 161-164/99, zitiert nach Juris).
  • OLG München, 05.03.1993 - 2 Ws 100/93

    Abgelehnter Richter; Vornahme von Handlungen; Aufschiebbare Handlungen;

    Auszug aus OLG Rostock, 25.09.2018 - 20 Ws 180/18
    Zudem steht der Annahme der Amtsunfähigkeit die Vorschrift des § 26a StPO entgegen, die es dem abgelehnten Richter in bestimmten Fällen erlaubt, selbst über das Ablehnungsgesuch zu entscheiden (vgl. OLG München, Beschluss vom 05.03.1993, Az. 2 Ws 100-101/93, zitiert nach Juris).
  • OLG Düsseldorf, 22.07.1994 - 5 Ss 274/94
    Auszug aus OLG Rostock, 25.09.2018 - 20 Ws 180/18
    Nach anderer Auffassung soll der Verstoß gegen § 29 Abs. 1 StPO bei aufschiebbaren Handlungen ohne Rücksicht darauf, wie über das Ablehnungsgesuch entschieden wird, unwirksam sein (vgl. Siolek in: Löwe-Rosenberg, StPO, 27. Aufl. 2016, § 29, Rdn. 35; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.07.1994, Az. 5 Ss 274/94-85/94; BayObLG, Beschluss vom 13.10.1997, Az. 1 ObOWi 436/97, jeweils zitiert nach Juris).
  • BayObLG, 13.10.1997 - 1 ObOWi 436/97
    Auszug aus OLG Rostock, 25.09.2018 - 20 Ws 180/18
    Nach anderer Auffassung soll der Verstoß gegen § 29 Abs. 1 StPO bei aufschiebbaren Handlungen ohne Rücksicht darauf, wie über das Ablehnungsgesuch entschieden wird, unwirksam sein (vgl. Siolek in: Löwe-Rosenberg, StPO, 27. Aufl. 2016, § 29, Rdn. 35; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.07.1994, Az. 5 Ss 274/94-85/94; BayObLG, Beschluss vom 13.10.1997, Az. 1 ObOWi 436/97, jeweils zitiert nach Juris).
  • BGH, 14.06.2005 - 3 StR 446/04

    Besorgnis der Befangenheit; gesetzlicher Richter (Unabhängigkeit und

    Auszug aus OLG Rostock, 25.09.2018 - 20 Ws 180/18
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG, Beschluss vom 02.06.2005, Az. 2 BvR 625/01, 2 BvR 638/01, zitiert nach Juris) und des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Beschluss vom 10.08.2005, Az. 5 StR 180/05 sowie Beschluss vom 14.06.2005, Az. 3 StR 446/04, jeweils zitiert nach Juris) liegt die Entziehung des gesetzlichen Richters und somit ein Verstoß gegen den absoluten Revisions- bzw. Rechtsbeschwerdegrund nach § 338 Nr. 3 StPO dann vor, wenn die Verwerfung eines Ablehnungsantrages nach § 26a StPO als unzulässig auf einer willkürlichen Rechtsanwendung beruht.
  • BVerfG, 05.07.2005 - 2 BvR 497/03

    Grundrecht auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes (nur teilweise Entscheidung

    Auszug aus OLG Rostock, 25.09.2018 - 20 Ws 180/18
    Die Vorschrift des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG gewährleistet dem Einzelnen das Recht auf den gesetzlichen Richter mit dem Ziel, der Gefahr einer möglichen Einflussnahme auf den Inhalt einer gerichtlichen Entscheidung vorzubeugen, die durch eine auf den Einzelfall bezogene Auswahl der zur Entscheidung berufenen Richter eröffnet sein könnte (vgl. BVerfG, Beschluss vom 05.07.2005, Az. 2 BvR 497/03; Beschluss vom 10.07.1990, Az. 1 BvR 984-985/87, Beschluss vom 08.04.1997, Az. 1 PBvU 1/95, jeweils zitiert nach Juris).
  • BVerfG, 02.06.2005 - 2 BvR 625/01

    Rechtliches Gehör; gesetzlicher Richter (gesetzliche Zuständigkeitsordnung;

    Auszug aus OLG Rostock, 25.09.2018 - 20 Ws 180/18
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG, Beschluss vom 02.06.2005, Az. 2 BvR 625/01, 2 BvR 638/01, zitiert nach Juris) und des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Beschluss vom 10.08.2005, Az. 5 StR 180/05 sowie Beschluss vom 14.06.2005, Az. 3 StR 446/04, jeweils zitiert nach Juris) liegt die Entziehung des gesetzlichen Richters und somit ein Verstoß gegen den absoluten Revisions- bzw. Rechtsbeschwerdegrund nach § 338 Nr. 3 StPO dann vor, wenn die Verwerfung eines Ablehnungsantrages nach § 26a StPO als unzulässig auf einer willkürlichen Rechtsanwendung beruht.
  • BGH, 10.08.2005 - 5 StR 180/05

    Gesetzlicher Richter (Unabhängigkeit und Unparteilichkeit; Verbot, Richter in

    Auszug aus OLG Rostock, 25.09.2018 - 20 Ws 180/18
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG, Beschluss vom 02.06.2005, Az. 2 BvR 625/01, 2 BvR 638/01, zitiert nach Juris) und des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Beschluss vom 10.08.2005, Az. 5 StR 180/05 sowie Beschluss vom 14.06.2005, Az. 3 StR 446/04, jeweils zitiert nach Juris) liegt die Entziehung des gesetzlichen Richters und somit ein Verstoß gegen den absoluten Revisions- bzw. Rechtsbeschwerdegrund nach § 338 Nr. 3 StPO dann vor, wenn die Verwerfung eines Ablehnungsantrages nach § 26a StPO als unzulässig auf einer willkürlichen Rechtsanwendung beruht.
  • BGH, 14.02.2002 - 4 StR 272/01

    Verfolgungsverjährung; Unterbrechung (formlose Bekanntmachung der Ermittlungen);

  • BVerfG, 10.07.1990 - 1 BvR 984/87

    Amtszeit eines Verfassungsrichters

  • BVerfG, 08.04.1997 - 1 PBvU 1/95

    Spruchgruppen

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