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   OLG Rostock, 26.04.2022 - 14 W XV 3/19   

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https://dejure.org/2022,9881
OLG Rostock, 26.04.2022 - 14 W XV 3/19 (https://dejure.org/2022,9881)
OLG Rostock, Entscheidung vom 26.04.2022 - 14 W XV 3/19 (https://dejure.org/2022,9881)
OLG Rostock, Entscheidung vom 26. April 2022 - 14 W XV 3/19 (https://dejure.org/2022,9881)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • notar-drkotz.de

    Erteilung der Genehmigung nach dem Grundstücksverkehrsgesetz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Erteilung einer Genehmigung nach dem GrdstVG ; Ausübung eines siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts; Ungesunde Verteilung von Grund und Boden

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Liegt Vertrag vor, ist siedlungsrechtliches Vorkaufsrecht nicht ausgeschlossen!

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.04.2017 - BLw 1/15

    Genehmigungsverfahren nach dem Grundstücksverkehrsgesetz: Beurteilung des

    Auszug aus OLG Rostock, 26.04.2022 - 14 W XV 3/19
    Eine solche liegt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes in der Regel dann vor, wenn ein landwirtschaftliches Grundstück an einen Nichtlandwirt veräußert wird, obwohl ein Landwirt die Fläche zur Aufstockung seines Betriebes dringend benötigt und dieser bereit und in der Lage ist, das Land zu den Bedingungen des Kaufvertrages zu erwerben (vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 28.04.2017 - BLw 1/15 -, juris Rn. 10).

    Welches Verhältnis zwischen Pacht- und Eigenland als unausgewogen anzusehen ist, lässt sich dabei nicht allgemein definieren, sondern hängt von den konkreten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ab; die Besonderheiten des Einzelfalles sind stets zu berücksichtigen (BGH, Beschluss vom 28.04.2017 - BLw 1/15 -, juris Rn. 15).

  • OLG Brandenburg, 30.11.2017 - 5 WLw 3/17

    Landwirtschaftssache: Versagung der Genehmigung eines Grundstückskaufvertrags

    Auszug aus OLG Rostock, 26.04.2022 - 14 W XV 3/19
    So liegt es etwa bei der Anhebung eines bislang geringen Eigenlandanteils (Missverhältnis zwischen Eigenland- und Pachtlandanteil), und zwar auch dann, wenn der Eigenlandanteil durch den in Rede stehenden Flächenerwerb nur in geringem Maße erhöht wird, da jede Vergrößerung des Eigenlandanteils auch der Stärkung des landwirtschaftlichen Betriebs zugutekommt und somit auch der Verbesserung der Agrarstruktur dient (OLG Brandenburg, Beschluss vom 30.11.2017 - 5 WLw 3/17 -, juris Rn. 21; BGH, Beschluss vom 26.04.2002 - BLw 36/01 -, juris Rn. 4).
  • BGH, 26.04.2002 - BLw 36/01

    Verbesserung der Agrarstruktur durch prozentual geringe Erhöhung des

    Auszug aus OLG Rostock, 26.04.2022 - 14 W XV 3/19
    So liegt es etwa bei der Anhebung eines bislang geringen Eigenlandanteils (Missverhältnis zwischen Eigenland- und Pachtlandanteil), und zwar auch dann, wenn der Eigenlandanteil durch den in Rede stehenden Flächenerwerb nur in geringem Maße erhöht wird, da jede Vergrößerung des Eigenlandanteils auch der Stärkung des landwirtschaftlichen Betriebs zugutekommt und somit auch der Verbesserung der Agrarstruktur dient (OLG Brandenburg, Beschluss vom 30.11.2017 - 5 WLw 3/17 -, juris Rn. 21; BGH, Beschluss vom 26.04.2002 - BLw 36/01 -, juris Rn. 4).
  • BGH, 10.05.2019 - BLw 1/18

    Grundstücksverkehrsgenehmigung und siedlungsrechtliches Vorkaufsrecht:

    Auszug aus OLG Rostock, 26.04.2022 - 14 W XV 3/19
    Der vorliegende Fall ist insoweit nicht mit den Fällen vergleichbar, in denen die Genehmigungsbehörde die Ausübung des Vorkaufsrechts dadurch vereitelt, dass sie es unterlässt, den Vertrag an die Siedlungsbehörde weiterzuleiten, obwohl nach ihrer Prüfung die Voraussetzungen für die Ausübung des siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts vorliegen, oder sie den nach § 6 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2 GrdstVG dem Veräußerer zu erteilenden Zwischenbescheid zur Verlängerung der Entscheidungsfrist nicht erteilt und damit wegen dieses Verfahrensfehlers eine wirksame Ausübung des siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts verhindert (BGH, Beschluss vom 10.05.2019 - BLw 1/18 -, juris Rn. 18).
  • BGH, 25.04.2014 - BLw 5/13

    Grundstücksverkehrsgenehmigung bei Veräußerung eines landwirtschaftlichen

    Auszug aus OLG Rostock, 26.04.2022 - 14 W XV 3/19
    Durch die Vorlage sollen weder dem Antragsteller die Vorteile entzogen werden, die sich für ihn nach § 9 Abs. 5 GrdstVG bei Nichtausübung des siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts ergeben, noch soll der der Genehmigungsbehörde zustehende Prüfungsrahmen auf den in § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrdstVG bezeichneten Versagungsgrund erweitert werden (BGH, Beschluss vom 25.04.2014 - BLw 5/13 -, juris Rn. 14).
  • OLG Frankfurt, 20.06.2022 - 20 WLw 6/21

    Veräußerungsauflage im Zusammenhang mit § 9 Abs. 6 GrdstVG

    Nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats wäre dieser allerdings als Kaufinteressent nicht Verfahrensbeteiligter, was man indirekt den §§ 3 Abs. 2 GrdstVG, 32 LwVG entnehmen kann, sondern wäre ggf. als Zeuge zu vernehmen gewesen (im Ergebnis etwa auch OLG Köln RdL 2021, 329; OLG Dresden RdL 2000, 269; OLG München, Beschluss vom 04.04.2018, Az. W XV 3/17 Lw; anders etwa OLG Rostock, Beschluss vom 26.04.2022, 14 W XV 3/19 -, je zitiert nach juris).
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