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   OLG Rostock, 27.08.2004 - 2 Ss (OWi) 19/03 I 37/03   

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https://dejure.org/2004,5062
OLG Rostock, 27.08.2004 - 2 Ss (OWi) 19/03 I 37/03 (https://dejure.org/2004,5062)
OLG Rostock, Entscheidung vom 27.08.2004 - 2 Ss (OWi) 19/03 I 37/03 (https://dejure.org/2004,5062)
OLG Rostock, Entscheidung vom 27. August 2004 - 2 Ss (OWi) 19/03 I 37/03 (https://dejure.org/2004,5062)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • nomos.de PDF, S. 40 (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    §§ 19, 20 OWiG; §§ 21a, 41 StVO; §§ 1, 2 BKatV
    Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes und Geschwindigkeitsverstoß als tateinheitliche Handlung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geldbuße wegen fahrlässiger Geschwindigkeitsüberschreitung; Rechtmäßigkeit eines Bußgeldbescheides im Ordnungswidrigkeitenrecht; Verletzung mehrerer Gesetze durch dieselbe Handlung; Handlungsidentität im Ordnungswidrigkeitenrecht; Verstoß gegen die Gurtanlegepflicht; ...

  • Judicialis

    OWiG § 19; ; OWiG § ... 19 Abs. 1; ; OWiG § 20; ; OWiG § 46 Abs. 1; ; StVO § 21 a Abs. 1 Satz 1; ; StVO § 41 Abs. 2 Nr. 7 (Zeichen 274); ; StPO § 354 Abs. 1; ; StPO § 473 Abs. 3; ; BKatV § 1 Abs. 1; ; BKatV § 2 Abs. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tateinheit bei Geschwindigkeitsverstoß und gleichzeitigem Fahren ohne Sicherheitsgurt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    Tateinheit bei Nichtanlegen des Sicherheitsgurts und Geschwindigkeitsüberschreitung

  • IWW (Kurzinformation und -anmerkung)

    Tateinheit zwischen Fahren ohne Sicherheitsgurt- und Geschwindigkeitsüberschreitung

Besprechungen u.ä. (3)

  • IWW (Kurzinformation und -anmerkung)

    Tateinheit zwischen Fahren ohne Sicherheitsgurt- und Geschwindigkeitsüberschreitung

  • nomos.de PDF, S. 40 (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    §§ 19, 20 OWiG; §§ 21a, 41 StVO; §§ 1, 2 BKatV
    Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes und Geschwindigkeitsverstoß als tateinheitliche Handlung

  • nomos.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Gleichzeitiger Gurt- und Geschwindigkeitsverstoß - Beispiel für eine konkurrenzrechtliche Betrachtung in Rechtszeitschriften

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2005, 131
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Düsseldorf, 20.03.1986 - 2 Ss OWi 531/85
    Auszug aus OLG Rostock, 27.08.2004 - 2 Ss OWi 19/03
    Es handelt sich um eine Dauerordnungswidrigkeit, die mit einzelnen, auf der Fahrt ohne Gurt begangenen anderen Ordnungswidrigkeiten in einem zeitlich, räumlich und sachlich derart unmittelbaren Zusammenhang steht, dass der Vorgang nur als eine natürliche Handlungseinheit angesehen und rechtlich als Tateinheit im Sinne von § 19 OWiG gewertet werden kann (so auch OLG Düsseldorf VRs 73, 387 m. w. N.; Janiszewski/Jagow/Burmann Straßenverkehrsrecht 18. Aufl. § 21 a StVO Rdz. 10).
  • OLG Zweibrücken, 08.08.2001 - 1 Ss 182/01

    Geschwindigkeitsbegrenzer; Geschwindigkeitsbegrenzung; Lastkraftwagen; Lkw;

    Auszug aus OLG Rostock, 27.08.2004 - 2 Ss OWi 19/03
    Auch wird ein ordnungswidrigkeitenrechtlicher Dauerverstoß entsprechend der vorstehend genannten Kriterien in der Regel mit punktuellen Verkehrsverstößen in Tateinheit stehen (vgl. dazu auch OLG Düsseldorf NZV 1997, 192; OLG Karlsruhe VRs 95, 419 und Justiz 1999, 33; OLG Zweibrücken NZV 2002, 97; LG Frankfurt DAR 2003, 41).
  • OLG Celle, 20.01.1994 - 3 Ss OWi 15/94

    Straßenverkehrsrechtliche Vorbelastungen; Eigene Sachentscheidung des

    Auszug aus OLG Rostock, 27.08.2004 - 2 Ss OWi 19/03
    Die Zuwiderhandlungen des Betroffenen sind auch in ihrer Gesamtheit noch als geringfügig anzusehen (§ 2 Abs. 8 BKatV); die vom Amtsgericht mitgeteilten straßenverkehrsrechtlichen Vorbelastungen des Betroffenen sind mittlerweile tilgungsreif und vom Senat deshalb nicht mehr heranzuziehen (vgl. OLG Celle NZV 1994, 332).
  • OLG Düsseldorf, 25.09.1996 - 2 Ss OWi 297/96

    Um objektiv eine Überladung nachzuweisen, muß der Tatrichter im Urteil

    Auszug aus OLG Rostock, 27.08.2004 - 2 Ss OWi 19/03
    Auch wird ein ordnungswidrigkeitenrechtlicher Dauerverstoß entsprechend der vorstehend genannten Kriterien in der Regel mit punktuellen Verkehrsverstößen in Tateinheit stehen (vgl. dazu auch OLG Düsseldorf NZV 1997, 192; OLG Karlsruhe VRs 95, 419 und Justiz 1999, 33; OLG Zweibrücken NZV 2002, 97; LG Frankfurt DAR 2003, 41).
  • BGH, 11.11.1976 - 4 StR 266/76

    Abgrenzung von Tateinheit und Tatmehrheit bei Zusammentreffen mehrerer

    Auszug aus OLG Rostock, 27.08.2004 - 2 Ss OWi 19/03
    Zur Abgrenzung gegenüber möglicherweise "nur gleichzeitigen", "nur gelegentlich" einer Dauertat begangenen Verstößen, ist zu fordern, dass Identität in einem für beide Tatbestandsverwirklichungen in der konkreten Form notwendigen Teil vorliegen muss, dass das Dauerdelikt selbst einen tatbestandserheblichen Tatbeitrag zu dem jeweiligen anderen Verstoß bildet (vgl. BGH VRs 52, 129 = BGHSt 27, 66 = NJW 1977, 442; BGH NStZ 1981, 401 m. w. N.).
  • OLG Karlsruhe, 30.12.1997 - 1 Ss 44/97
    Auszug aus OLG Rostock, 27.08.2004 - 2 Ss OWi 19/03
    Auch wird ein ordnungswidrigkeitenrechtlicher Dauerverstoß entsprechend der vorstehend genannten Kriterien in der Regel mit punktuellen Verkehrsverstößen in Tateinheit stehen (vgl. dazu auch OLG Düsseldorf NZV 1997, 192; OLG Karlsruhe VRs 95, 419 und Justiz 1999, 33; OLG Zweibrücken NZV 2002, 97; LG Frankfurt DAR 2003, 41).
  • OLG Hamm, 05.11.2013 - 5 RBs 153/13

    Vierjähriges Kind schnallt sich während der Autofahrt ab - Geldbuße für den

    Daraus folgt, dass ein Verstoß gegen die Anschnallpflicht während der gesamten Fahrt im Sinne einer Dauerordnungswidrigkeit zu behandeln ist (vgl. dazu: OLG Rostock, Urteil vom 27. August 2004 zu 2 Ss (OWi) 19/03 I 37/03, zitiert nach juris Rn. 11).

    5.Da auch die vom Amtsgericht ausgeurteilte Rechtsfolge der Geldbuße in Höhe von 40,- EUR, insbesondere unter Berücksichtigung der rechtlich zutreffenden Annahme tateinheitlicher Begehung der fahrlässigen Dauerordnungswidrigkeit nach §§ 21 Abs. 1a, 21a Abs. 1, 49 StVO, 24 StVG und der fahrlässigen Geschwindigkeitsüberschreitung nach §§ 3 Abs. 3, 49 StVO, 24 StVG (vgl. dazu: OLG Rostock, Urteil vom 27. August 2004 zu 2 Ss (OWi) 19/03 I 37/03, zitiert nach juris Rn. 11), rechtlich nicht zu beanstanden ist, war nach alledem die (zugelassene) Rechtsbeschwerde als unbegründet zu verwerfen.

  • OLG Jena, 15.10.2009 - 1 Ss 230/09

    Geschwindigkeitsüberschreitung und gleichzeitiges Verwenden eines Mobiltelefons

    Die beiden Tatbestände greifen auch in ihrer Struktur ineinander, da schließlich nicht das Telefonieren sanktioniert, sondern gewährleistet werden soll, dass der Fahrer nicht abgelenkt wird und beide Hände für das Fahren frei hat (so die amtliche Begründung: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 40. Auflage, § 23 StVO Rdnr. 4; siehe auch OLG Hamm NJW 2005, 2469, AG Bonn ZfS 2007, 473; OLG Saarbrücken VRS 110, 362 [TE m. § 24a StVG]; OLG Rostock VRS 107, 461-464 [Sicherheitsgurt]).
  • OLG Hamm, 15.08.2006 - 2 Ss OWi 455/06

    Mehrere Geschwindigkeitsüberschreitungen; eine Tat; Tatbegriff; ausländische

    Letztgenannte ist gegeben, wenn mehrere Verhaltensweisen in einem solchen unmittelbaren (räumlichern und zeitlichen) Zusammenhang stehen, dass das gesamte Tätigwerden bei natürlicher Betrachtungsweise auch für einen Dritten (objektiv) als ein einheitlich zusammengefasstes Tun anzusehen ist (vgl. hierzu Beschluss des erkennenden Senats vom 17. Februar 2006 = DAR 2006, 338; vgl. auch OLG Rostock VRS 107, 461; Göhler, OWiG, 14. Aufl., Vor § 19 Rdnr. 3).
  • OLG Düsseldorf, 03.08.2007 - 2 Ss OWi 28/07

    Zur Anwendung des Ordnungswidrigkeitengesetzes bei Schwarzarbeit

    Zur Abgrenzung gegenüber "nur gleichzeitig" und "nur gelegentlich" der Dauerordnungswidrigkeit begangenen Straftaten erfordert Tateinheit, dass das Dauerdelikt selbst einen tatbestandserheblichen Tatbeitrag zu den anderen Verstößen abgibt und Identität in einem für beide Tatbestandsverwirklichungen in der konkreten Form notwendigen Teil vorliegt (vgl. BGHSt 27, 66 = NJW 1977, 442, 443; OLG Rostock VRS 107, 461, 463).
  • OLG Hamm, 17.02.2006 - 2 Ss OWi 63/06

    Straßenverkehrsstrafrecht: Abstandsmessung durch Schätzung nachfahrender

    Letztgenannte ist gegeben, wenn mehrere Verhaltensweisen in einem solchen unmittelbaren (räumlichen und zeitlichen) Zusammenhang stehen, dass das gesamte Tätigwerden bei natürlicher Betrachtungsweise auch für einen Dritten (objektiv) als ein einheitlich zusammengefasstes Tun anzusehen ist (vgl. OLG Rostock VRS 107, 461 = VA 2005, 18; Göhler, OWiG, 14. Aufl. vor § 19 Rn. 3, § 19 Rn. 2; jeweils m. w. N. .
  • OLG Zweibrücken, 14.11.2023 - 1 ORbs 2 SsBs 29/23

    Tatmehrheit bei Verkehrsverstößen gegen Verkehrsvorschriften während einer Fahrt

    Auch hier ist erforderlich, dass zwischen den Tatbeständen ein innerer Beziehungs- oder Bedingungszusammenhang besteht (Senat, Beschluss vom 8. August 2001 - 1 Ss 182/01 -, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 17. Februar 2010 - 2 SsBs 82/09 -, juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 22. Dezember 2006 - 4 Ss 596/06 -, juris; OLG Rostock, Entscheidung vom 27. August 2004 - 2 Ss (OWi) 19/03 I 37/03 -, juris; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 24. November 2004 - 1 Ss 259/04 -, juris).
  • OLG Stuttgart, 22.12.2006 - 4 Ss 596/06

    Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten: Tateinheit zwischen Nichtanlegen des

    Damit liegt in einem für beide Tatbestandsverwirklichungen notwendigen Teil Identität vor (vgl. BGHSt 27, 66 (67)), was zur Annahme von Tateinheit im Sinne des § 19 Abs. 1 OWiG führt (so zutreffend OLG Düsseldorf, VRS 73, 387; OLG Roststock, VRS 107, 461; a. A. AG Sondershausen DAR 2005, 350 mit zust. Anm. von RAG Kropp; Albrecht a.a.O.; Göhler/König a.a.O.).
  • OLG Hamm, 14.07.2008 - 4 Ss OWi 464/08

    Unzulässigkeit der Rechtsbeschwerde der StA; Aufhebung;

    Zur Abgrenzung gegenüber möglicherweise "nur gleichzeitigen", "nur gelegentlich" einer Dauertat begangenen Verstößen ist zu fordern, dass Identität in einem für beide Tatbestandsverwirklichungen in der konkreten Form notwendigen Teil vorliegen muss, dass das Dauerdelikt selbst einen tatbestandserheblichen Tatbeitrag zu dem jeweiligen anderen Verstoß bildet (vgl. OLG Rostock, VRS 107, 461 ff.).
  • OLG Hamm, 17.02.2006 - 2 Ss OWi 63/05

    Sicherheitsabstand; Unterschreiten; Feststellungen; Anforderungen; Polizeibeamte;

    Letztgenannte ist gegeben, wenn mehrere Verhaltensweisen in einem solchen unmittelbaren (räumlichen und zeitlichen) Zusammenhang stehen, dass das gesamte Tätigwerden bei natürlicher Betrachtungsweise auch für einen Dritten (objektiv) als ein einheitlich zusammengefasstes Tun anzusehen ist (vgl. OLG Rostock VRS 107, 461 = VA 2005, 18; Göhler, OWiG, 14. Aufl. vor § 19 Rn. 3, § 19 Rn. 2; jeweils m. w. N. .
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