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   OLG Rostock, 27.09.2012 - I Ws 133/12   

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https://dejure.org/2012,36159
OLG Rostock, 27.09.2012 - I Ws 133/12 (https://dejure.org/2012,36159)
OLG Rostock, Entscheidung vom 27.09.2012 - I Ws 133/12 (https://dejure.org/2012,36159)
OLG Rostock, Entscheidung vom 27. September 2012 - I Ws 133/12 (https://dejure.org/2012,36159)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 263 Abs 1 StGB, § 263 Abs 3 Nr 2 StGB, § 263 Abs 3 Nr 4 StGB, § 266 Abs 1 StGB, § 266 Abs 2 StGB
    Untreue: Hinreichender Tatverdacht der Untreue in der Alternative des Treubruchstatbestands; Remonstrationspflicht eines leitenden Finanzbeamten bei offensichtlich rechtswidrigen Belegenheitsbescheinigungen der Kommunalbehörden

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 27.06.2008 - III B 152/07

    Investitionszulagenrechtliche Bindungswirkung einer Belegenheitsbescheinigung der

    Auszug aus OLG Rostock, 27.09.2012 - I Ws 133/12
    Anerkannt ist, dass der Finanzbehörde keine eigene Entscheidungskompetenz über Grundlagenbescheide zukommt (st. Rspr. des Bundesfinanzhofs, vgl. BFH/NV 2008, 1882 m.w.N.).

    Der BFH hat zur Rechtsnatur und Bindungswirkung derartiger Bescheinigungen in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass sie materiell-rechtliche Voraussetzung für die Festsetzung von Investitionszulagen sind und weder in rechtlicher noch in tatsächlicher Hinsicht der Nachprüfung durch die Finanzverwaltungsbehörde unterliegen, soweit es sich um außersteuerrechtliche Beurteilungen handelt" (BFH/NV 2008, 1882).

  • BFH, 29.08.1986 - III R 71/82

    Nachprüfung durch Finanzämter - Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft -

    Auszug aus OLG Rostock, 27.09.2012 - I Ws 133/12
    Vom FA ist diese Entscheidung hinzunehmen." (BFHE 147, 572).
  • BFH, 17.12.1996 - IX R 91/94

    Bindungswirkung der Bescheinigung nach § 82g Abs. 1 Satz 3 EStDV

    Auszug aus OLG Rostock, 27.09.2012 - I Ws 133/12
    Das FA kann nicht in eigener Zuständigkeit unter Hinweis auf das Fehlen baurechtlicher Voraussetzungen die erhöhten Absetzungen versagen." (BFHE 182, 175).
  • BFH, 21.08.2001 - IX R 20/99

    Erhöhte Absetzungen für Maßnahmen i.S. des § 177 BauGB

    Auszug aus OLG Rostock, 27.09.2012 - I Ws 133/12
    "Vertritt das FA eine von der bescheinigenden Gemeinde abweichende Auffassung und hält es den Grundlagenbescheid für rechtswidrig, so ist es nach Remonstration auf den Verwaltungsrechtsweg verwiesen" (BFHE 196, 191).
  • BVerwG, 19.12.1984 - Gr. Sen. 1.84

    Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte

    Auszug aus OLG Rostock, 27.09.2012 - I Ws 133/12
    Aufgrund der Entscheidung des Großen Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 19.12.1984 (BVerwGE 70, 356 ff.) ist für den Beginn des Fristenlaufes darauf abzustellen, ob die Behörde die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts erkannt hat und ihr alle weiteren für die Rücknahmeentscheidung erheblichen Tatsachen vollständig bekannt sind.
  • BVerwG, 23.05.1996 - 3 C 13.94

    Recht der Landwirtschaft: Referenzmengenübergang bei Übertragung von

    Auszug aus OLG Rostock, 27.09.2012 - I Ws 133/12
    Einen solchen Fall bejaht das Bundesverwaltungsgericht in Fällen zu Unrecht gewährter Subventionen, in denen ein Vertrauensschutz des Betroffenen nach § 48 Abs. 2 Satz 3 VwVfG ausgeschlossen ist (Urteil vom 23.05.1996 - 3 C 13/94 -).
  • BVerwG, 30.10.2007 - 8 B 52.07

    Beginn der Jahresfrist vor Abschluss eines Anhörungsverfahrens - Voraussetzungen

    Auszug aus OLG Rostock, 27.09.2012 - I Ws 133/12
    In der Regel wird hierzu ergänzend angeführt, der Begünstigte müsse Vermögensdispositionen im Hinblick auf das Vertrauen in den Bestand des Verwaltungsakts getroffen haben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30.10.2007 - 8 B 52/07 - zit. nach juris).
  • VG Greifswald, 13.04.2006 - 6 A 2056/05
    Auszug aus OLG Rostock, 27.09.2012 - I Ws 133/12
    Der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts folgt auch das Verwaltungsgericht Greifswald (Urteil vom 13.04.2006 - 6 A 2056/05 - zitiert nach juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.04.2007 - 8 S 2090/06

    Rücknahme einer Steuerbescheinigung über eine Modernisierungsmaßnahme im

    Auszug aus OLG Rostock, 27.09.2012 - I Ws 133/12
    Dies würde auch unter Heranziehung neuerer Rechtsprechung (Urteil des VGH Mannheim vom 05.04.2007 - 8 S 2090/06 - DStRE 2007, 1430) gelten, wonach die Rücknahmefrist bereits dann beginne, wenn die Behörde zu erkennen gegeben habe, dass nach ihrer Rechtsauffassung der für eine Rücknahmeentscheidung erhebliche Sachverhalt keiner weiteren Klärung mehr bedürfe und nicht erst dann, wenn ein bei zutreffender Anwendung der Rücknahmevoraussetzungen darüber hinausgehender Klärungsbedarf gedeckt sei.
  • BGH, 08.04.2003 - 5 StR 448/02

    Freispruch des früheren brandenburischen Landwirtschaftsministers aufgehoben

    Auszug aus OLG Rostock, 27.09.2012 - I Ws 133/12
    Die Pflicht zu ordnungsgemäßem Verwaltungshandeln ergibt sich vorliegend aus der aus Art. 20 Abs. 3 GG folgenden Bindung der Verwaltung an Recht und Gesetz, dem Haushaltsgrundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie dem Grundsatz, dass der Staat keine Geschenke machen darf (BGH NStZ-RR 2005, 83), Zuwendungen also nur bei Vorliegen der hierfür bestehenden Voraussetzungen zu gewähren sind (vgl. BGH NJW 2003, 2179; NStZ 1983, 119).
  • BGH, 09.12.2004 - 4 StR 294/04

    BGH bestätigt Freispruch eines ehemaligen Oberbürgermeisters der Stadt Schwerin

  • BVerfG, 23.06.2010 - 2 BvR 2559/08

    Untreuetatbestand: Präzisierungsgebot, Verschleifungsverbot

  • OLG Rostock, 17.01.2012 - I Ws 404/11

    Subventionsbetrug: Beginn der Verfolgungsverjährung mit Beendigung der Tat durch

  • BGH, 30.06.1982 - 1 StR 757/81

    Betrug - Vermögensschaden - Staatskasse - Investitionszulagengesetz -

  • BGH, 07.09.2017 - 2 StR 24/16

    Freispruch des Finanzstaatssekretärs und eines hochrangigen Finanzbeamten vom

    Auf die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen diesen Nichteröffnungsbeschluss hat das Oberlandesgericht Rostock die Anklage mit Beschluss vom 27. September 2012 - I Ws 133/12 (ZWH 2013, 70) - unverändert zur Hauptverhandlung zugelassen.
  • OLG Rostock, 27.11.2015 - 20 Ws 192/15

    Eröffnung des Hauptverfahrens: Voraussetzungen der Verhandlungsfähigkeit eines

    Eine solche Wahrscheinlichkeit besteht, wenn unter erschöpfender Zugrundelegung des Ergebnisses der Ermittlungen und der daran anknüpfenden rechtlichen Erwägungen zum objektiven und subjektiven Tatbestand bei Einschätzung des mutmaßlichen Ausgangs der Hauptverhandlung mehr für eine Verurteilung als für einen Freispruch spricht (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. zuletzt Beschluss vom 27.09.2012 - I Ws 133/12 - m. w. N.).
  • KG, 10.11.2014 - 4 Ws 113/14

    Trennung durch das Amtsgericht verbundener Verfahren durch das Landgericht nach

    Eine Kosten- und Auslagenentscheidung war nicht veranlasst; sie bleibt der endgültigen Entscheidung in der Hauptsache vorbehalten (vgl. OLG München, Beschluss vom 23. Oktober 2013 - 2 Ws 794-801/13 = NJW 2013, 3799; s. auch OLG Hamm, Beschluss vom 24. Januar 2013 - III-3 Ws 13/13 - OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 7. Dezember 2012 - 1 Ws 60/12 - OLG Rostock, Beschluss vom 27. September 2012 - I Ws 133/12 - alle bei juris).
  • LG Magdeburg, 28.11.2013 - 21 Qs 76/13

    Strafbarkeit wegen Verweigerung einem Gewerkschaftsmitglied den Zutritt auf das

    Für den strafrechtlichen Entscheidungsgrundsatz "in dubio pro reo" ist bei der Prüfung des hinreichenden Tatverdachts zwar grundsätzlich noch kein Raum, jedoch kann hinreichender Tatverdacht mit der Begründung verneint werden, dass nach Aktenlage bei den gegebenen Beweismöglichkeiten am Ende wahrscheinlich das Gericht nach diesem Grundsatz freisprechen wird (BGH, Urteil vom 15. Mai 2000 - III ZR 180/99 -, NJW 2000, 2672 [2673]; OLG Düsseldorf Beschluss vom 2. Juli 2007 - III - 1 Ws 203/07, 1 Ws 203/07, NStZ-RR 2008, 348 [OLG Düsseldorf 02.07.2007 - III-1 Ws 203/07] [349]); OLG Rostock, Beschluss vom 27. September 2012 - I Ws 133/12 -, zitiert nach [...]).

    Der Täter braucht die Strafbarkeit eines Vorgehens nicht zu kennen; es genügt, dass er wusste oder hätte erkennen können, Unrecht zu tun (siehe dazu OLG Frankfurt, Beschluss vom 17. Dezember 2010 - I Ws 29/99; OLG Rostock, Beschluss vom 27. September 2012 - I Ws 133/12 -, beide Urteile zitiert nach [...]).

  • KG, 26.03.2020 - 3 Ws 76/20

    Abgrenzung des Versuchs von der Vorbereitungshandlung und fehlgeschlagener

    Eine Kosten- und Auslagenentscheidung war nicht veranlasst; sie bleibt der endgültigen Entscheidung in der Hauptsache vorbehalten (vgl. OLG München NJW 2013, 3799; OLG Hamm, Beschluss vom 24. Januar 2013 - III-3 Ws 13/13 - OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 7. Dezember 2012 - 1 Ws 60/12 - OLG Rostock, Beschluss vom 27. September 2012 - I Ws 133/12 -, alle bei juris).
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