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   OLG Rostock, 28.03.2011 - I Ws 62/11   

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https://dejure.org/2011,7895
OLG Rostock, 28.03.2011 - I Ws 62/11 (https://dejure.org/2011,7895)
OLG Rostock, Entscheidung vom 28.03.2011 - I Ws 62/11 (https://dejure.org/2011,7895)
OLG Rostock, Entscheidung vom 28. März 2011 - I Ws 62/11 (https://dejure.org/2011,7895)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Burhoff online

    Tragung einer sog. elektronischen Fußfessel , Führungsaufsicht

  • openjur.de

    §§ 68b Abs. 3, 68b Abs. 1 Satz 1 StGB; §§ 453 Abs. 2 Satz 2, 463a Abs. 4 Satz 2 StPO
    "Elektronische Fußfessel"; Anordnungsvoraussetzungen; Gefahrenbegriff; Verhältnismäßigkeit

  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 68b Abs 1 S 1 Nr 12 StGB, § 68b Abs 1 S 2 StGB, § 68b Abs 1 S 3 Nr 3 StGB, § 68b Abs 3 StGB, § 453 Abs 2 S 2 StPO
    Beschwerdeverfahren gegen eine Weisung der Führungsaufsicht: Rechtswidrigkeitsprüfung für die Anordnung einer elektronischen Fußfessel

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Anordnung zur Tragung einer sog. "elektronischen Fußfessel" im Rahmen der Führungsaufsicht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für die Anordnung zur Tragung einer sog. "elektronischen Fußfessel" im Rahmen der Führungsaufsicht

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Elektronische Fußfessel: Nicht nur für Sexualstraftäter

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Elektronische Fußfessel für Straftäter im Rahmen schwerster Straftaten

Sonstiges

  • Burhoff online Blog (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Elektronische Fußfessel - eine Zusammenstellung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2011, 521
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.05.2010 - 4 StR 577/09

    Zurücktreten der nachträglichen Sicherungsverwahrung hinter das

    Auszug aus OLG Rostock, 28.03.2011 - I Ws 62/11
    Zuvor hatte das Landgericht Neubrandenburg mit Beschluss vom 27.10.2010 - 6 NSV 01/09 - im Hinblick auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 17.12.2009 und der bisherigen Rechtsprechung des 4. Strafsenates des Bundesgerichtshofes hierzu (u.a. Beschluss vom 12.05.2010 - 4 StR 577/09 -) "die Eröffnung des Verfahrens zur Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung" aus rechtlichen Gründen abgelehnt.
  • OLG München, 09.06.2010 - 3 Ws 457/10

    Führungsaufsicht: Notwendige Konkretisierung der Anordnung von Drogenkontrollen

    Auszug aus OLG Rostock, 28.03.2011 - I Ws 62/11
    Dem Senat als Beschwerdegericht ist es in Abweichung vom Grundsatz des § 309 Abs. 2 StPO wegen des eingeschränketen Prüfungsmaßstabs verwehrt, sein eigenes Ermessen an die Stelle des nach § 462a Abs. 1, 463 Abs. 7 StPO zur Entscheidung berufenen Gerichts zu setzen (vgl. KK-Fischer, StPO, 6. Auflage § 453 Rn. 12 m.w.N; OLG München NStZ 2011, 94; Senatsbeschluss vom 14.03.2011 - I Ws 66/11 - ).
  • OLG Karlsruhe, 05.08.2010 - 1 Ws 107/10

    Erteilung einer gesetzwidrigen Weisung im Rahmen der Führungsaufsicht; Tragung

    Auszug aus OLG Rostock, 28.03.2011 - I Ws 62/11
    Hingegen findet eine Überprüfung der Zweckmäßigkeit im Beschwerdeverfahren nicht statt (vgl. OLG Karlsruhe StV 2010, 643).
  • OLG Rostock, 20.01.2011 - I Ws 6/11

    Verlängerung der nachträglichen Sicherungsverwahrung nach altem Recht: Prognose

    Auszug aus OLG Rostock, 28.03.2011 - I Ws 62/11
    Unter Würdigung aller Umstände, die sich aus den begangenen Straftaten, dem späteren, ebenfalls von Gewalttätigkeiten geprägten Vollzugsverhalten und der seinerzeit diagnostizierten, bis heute unbehandelten Persönlichkeitsstruktur ergeben, besteht bei dem Beschwerdeführer jedenfalls in dem Maße die Wahrscheinlichkeit der Begehung weiterer schwerer Straftaten, wie sie § 68b Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 StGB n.F. - der einen gänzlich anderen Maßstab als der der Senatsentscheidung vom 20.01.2011 - I Ws 6/11 - zugrunde liegende § 275a Abs. 5 Satz 1 StPO a.F. (dringende Gründe für die Annahme der Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung) anlegt - voraussetzt.
  • OLG Bamberg, 15.03.2012 - 1 Ws 138/12

    Rechtmäßigkeit von Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht: Wohnsitzwechsel nur

    Zudem kann die Überwachung es den zuständigen Behörden im Fall einer akuten und erheblichen Gefährdungslage für Dritte erleichtern, rechtzeitig einzuschreiten (u.a. Anschluss an OLG Rostock NStZ 2011, 521 ff.).

    Zudem kann eine derartige Überwachung es den zuständigen Behörden erleichtern, im Fall einer akuten und erheblichen Gefährdungslage für Dritte rechtzeitig einzuschreiten (vgl. BT-Drucks. 17/3403 S. 17 m.w.N.; vgl. auch OLG Rostock, NStZ 2011, 521 ff.).

  • OLG Stuttgart, 02.09.2015 - 4 Ws 77/15

    Ausgestaltung der Führungsaufsicht: Weisung des Verbots zur Betretung einer an

    Dabei reicht eine bloß abstrakte, allein auf die statistische Rückfallwahrscheinlichkeit gestützte Gefahrprognose nicht aus (OLG München, Beschluss vom 24. Juni 2015 - 1 Ws 405/15, juris Rn. 48); andererseits ist auch keine nahe liegende, konkrete Gefahr erforderlich (OLG Rostock, Beschluss vom 28. März 2011 - I Ws 62/11, juris Rn. 23; OLG Nürnberg, Beschluss vom 8. Mai 2014 - 2 Ws 37/14, juris Rn. 33).

    Für die Gefährlichkeitsprognose kommt es auf das Ergebnis einer Gesamtwürdigung der verurteilten Person und ihrer bisherigen Straftaten unter Berücksichtigung etwaiger Entwicklungen im Strafvollzug und während der Führungsaufsichtszeit an (OLG Nürnberg, Beschluss vom 8. Mai 2014 - 2 Ws 37/14, juris Rn. 33; OLG München, Beschluss vom 24. Juni 2015 - 1 Ws 405/15, juris Rn. 48; vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 28. März 2011 - I Ws 62/11, juris Rn. 23).

  • OLG Nürnberg, 08.05.2014 - 2 Ws 37/14

    Beschwerdeverfahren gegen die Ausgestaltung der Führungsaufsicht: Anforderungen

    Eine bloß abstrakte, auf die statistische Rückfallwahrscheinlichkeit gestützte Gefahrprognose reicht nicht aus; andererseits ist auch keine nahe liegende konkrete Gefahr erforderlich (OLG Saarbrücken a.a.O. mit Hinweis auf OLG Rostock NStZ 2011, 521 ff. - Rdn. 23 nach juris; OLG Hamm, Beschl. v. 21.6.2012 - 2 Ws 190+191/12 - Rdn. 68 nach juris).
  • OLG Hamm, 21.06.2012 - 2 Ws 190/12

    Eintritt von Führungsaufsicht und Weisungen

    aa) Nach der Begründung des Gesetzesentwurfs soll die elektronische Fußfessel neben der hiermit geschaffenen Kontrollmöglichkeit aufenthaltsbezogener Weisungen der Führungsaufsicht vor allem auch eine Unterstützung der für erforderlich gehaltenen Eigenkontrolle des Straftäters darstellen bzw. den Anreiz für den Betroffenen erhöhen, psychologisch vermittelte, nachhaltig wirkende Verhaltenskontrollen zu erlernen und zu verfestigen (vgl. BT-Drucksache 17/3403, S. 17 f., S. 35 ff.; vgl. insoweit auch OLG Rostock, Beschluss vom 28. März 2011 - I Ws 62/11 -, veröffentlicht in NStZ 2011, 521).
  • OLG Saarbrücken, 02.10.2013 - 1 Ws 160/13

    Beschwerdeverfahren gegen eine Weisung der Führungsaufsicht bei einem mehrfach

    Eine bloß abstrakte, auf die statistische Rückfallwahrscheinlichkeit gestützte Gefahrprognose reicht nicht aus; andererseits ist auch keine nahe liegende konkrete Gefahr erforderlich (vgl. OLG Rostock NStZ 2011, 521 ff. - Rn. 23 nach juris; vgl. auch OLG Hamm, Beschl. v. 21.6.2012 - 2 Ws 190+191/12 - Rn. 68 nach juris).
  • OLG München, 24.06.2015 - 1 Ws 405/15

    Zu den Voraussetzungen einer im Rahmen der Führungsaufsicht erteilten

    Es ist entgegen der Ansicht der Verteidigung im Rahmen der Fußfessel-Weisung keine naheliegende, konkrete Gefahr erforderlich (OLG Rostock, Beschluss vom 28.03.2011, NStZ 2011, 521; Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 02.10.2013 - 1 Ws 160/13, 194/13; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 05.11.2013 - 2 Ws 190/13, jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Bremen, 24.01.2023 - 1 Ws 151/22

    Zulässigkeit auf den Wohn- oder Aufenthaltsort bezogener Weisungen im Rahmen der

    Eine bloß abstrakte, auf die statistische Rückfallwahrscheinlichkeit gestützte Gefahrprognose reicht nicht aus; andererseits ist auch keine nahe liegende konkrete Gefahr erforderlich (vgl. BVerfG, Beschluss vom 01.12.2020 - 2 BvR 916/11, juris Rn. 281, BVerfGE 156, 63; KG Berlin, Beschluss vom 23.01.2014 - 2 Ws 11/14, juris Rn. 17, OLGSt StGB § 68b Nr. 18; OLG Dresden, Beschluss vom 30.11.2022 - 2 Ws 309/22, juris Rn. 34; Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 05.11.2013 - 2 Ws 190/13, juris Rn. 25; OLG Rostock, Beschluss vom 28.03.2011 - 1 Ws 62/11, juris Rn. 23, NStZ 2011, 521).
  • OLG Hamburg, 06.10.2011 - 2 Ws 83/11

    Führungsaufsicht: Überprüfung von Weisungen; Vereinbarkeit der Rechtsgrundlage

    Sie stellt eine unzulässige Verlagerung der Entscheidung auf eine andere Stelle nicht dar, sondern bezeichnet lediglich den Wirksamkeitsbeginn der Weisung durch Abheben auf den (hinlänglich bestimmbaren) Zeitpunkt des (inzwischen eingetretenen) Vorliegens der technischen Voraussetzungen (vgl. OLG Rostock, NStZ 2011, 521, 522 f. und Senat, Beschluss vom 27. Januar 2009 - Az.: 2 Ws 10/09 -).
  • KG, 23.01.2014 - 2 Ws 11/14

    elektronische Fußfessel - Anordnung der "Elektronischen Fußfessel" im Rahmen der

    Der Einholung eines aktuellen forensisch-psychiatrischen Gutachtens, das im Verfahren zur Anordnung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, nach dem Willen des Gesetzgebers aber zulässig wäre (vgl. BT-Drucksache 17/3403, S. 37 rechte Spalte unten), bedurfte es nicht, da sich aus den vorliegenden Erkenntnissen eine hinreichende Beurteilungsgrundlage für die Gefährlichkeitsprognose ergibt (vgl. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 2. Oktober 2013 - 1 Ws 160, 194/13 - OLG Rostock NStZ 2011, 521; OLG Hamburg NStZ 2012, 325).
  • OLG Nürnberg, 11.03.2013 - 1 Ws 307/12

    Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht: Nachträgliche Änderung von Weisungen;

    Erforderlich ist unter besonderer Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes eine Gesamtabwägung, bei der die Umstände des Einzelfalles sowie die besonderen Verhältnisse des Verurteilten und dessen Interessen zu berücksichtigen sind, wobei sich die erteilten Weisungen nicht in reinen Überwachungsinteressen erschöpfen dürfen; die Weisungen dürfen nicht die ganze Lebensführung des Verurteilten beeinträchtigen, wenn der Verurteilte nur eine geringfügige Straftat begangen hat oder von der Begehung nur unbedeutender Straftaten abgehalten werden soll (vgl. OLG Rostock, NStZ-RR 2011, 521 [richtig: NStZ 2011, 521 - d. Red.] ; OLG Bamberg, StV 2012, 737).
  • OLG Hamm, 23.07.2013 - 3 Ws 204/13

    Fußfessel; elektronische Führungsaufsicht; Sexualstraftäter; Beschwerde;

  • OLG Hamm, 21.06.2012 - 1 Ws 190/12

    Elektronische Fußfessel, Zulässigkeit, Führungsaufsicht, Weisung

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