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   OLG Rostock, 28.03.2023 - 7 U 95/22   

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https://dejure.org/2023,5785
OLG Rostock, 28.03.2023 - 7 U 95/22 (https://dejure.org/2023,5785)
OLG Rostock, Entscheidung vom 28.03.2023 - 7 U 95/22 (https://dejure.org/2023,5785)
OLG Rostock, Entscheidung vom 28. März 2023 - 7 U 95/22 (https://dejure.org/2023,5785)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 134 BGB, § 35 Abs 1 GewO, § 146 Abs 1 Nr 1 Buchst a GewO, § 148 Nr 1 GewO, § 123 Abs 1 BGB
    Gewerberechtliche Ordnungsvorschrift kein Verbotsgesetz; Nichtigkeit eines Kaufvertrages nach Anfechtung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsfolgen der fehlenden Gewerbeerlaubnis des Verkäufers hinsichtlich der Wirksamkeit abgeschlossener Kaufverträge

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gewerbeausübung untersagt: Kaufvertrag trotz Verstoßes wirksam!

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtsfolgen der fehlenden Gewerbeerlaubnis des Verkäufers hinsichtlich der Wirksamkeit abgeschlossener Kaufverträge

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gewerbeausübung untersagt: Kaufvertrag trotz Verstoßes wirksam! (IBR 2023, 266)

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 06.10.2020 - 21 U 108/18

    Ansprüche für die Einstellung und den Beritt von Pferden

    Auszug aus OLG Rostock, 28.03.2023 - 7 U 95/22
    Beruhte die gegenüber dem Kläger ausgesprochene Gewerbeuntersagung auf der Annahme seiner steuerlichen Unzuverlässigkeit, bedeutet dies, dass er es zumindest hätte für möglich halten müssen, dass ein solcher Umstand für die Beklagte von wesentlicher Bedeutung war und sie den Vertrag bei Offenbarung der Situation nicht oder nicht so geschlossen hätte; derartiges hat die Beklagte so nicht dargetan und es ist auch sonst nicht erkennbar (vgl. auch OLG Hamm, Urteil vom 06.10.2020, Az.: 21 U 108/18, - zitiert nach juris -, Rn. 89, zum [Nicht]Bestehen einer Aufklärungspflicht des Betreibers einer Pferdepension über seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse gegenüber seinen Kunden).
  • OLG Düsseldorf, 07.01.1999 - 10 U 214/97

    Inhaltskontrolle für eine Vorauszahlungsklausel im Mietvertrag - Tennisplatz

    Auszug aus OLG Rostock, 28.03.2023 - 7 U 95/22
    Solche Vorschriften sind im allgemeinen nicht als Verbotsgesetze im Sinne von § 134 BGB anzusehen (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.01.1999, Az.: 10 U 214/97, Rn. 10; siehe insbesondere auch BGH, Urteil vom 23.10.1980, Az.: IVa ZR 33/80, Rn. 12 ff., letztere Entscheidung zu einer Maklertätigkeit ohne die nach § 34c GewO dafür erforderliche Erlaubnis, jeweils zitiert nach juris und m. w. N.).
  • BGH, 23.10.1980 - IVa ZR 33/80

    Makler ohne Gewerbeerlaubnis

    Auszug aus OLG Rostock, 28.03.2023 - 7 U 95/22
    Solche Vorschriften sind im allgemeinen nicht als Verbotsgesetze im Sinne von § 134 BGB anzusehen (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.01.1999, Az.: 10 U 214/97, Rn. 10; siehe insbesondere auch BGH, Urteil vom 23.10.1980, Az.: IVa ZR 33/80, Rn. 12 ff., letztere Entscheidung zu einer Maklertätigkeit ohne die nach § 34c GewO dafür erforderliche Erlaubnis, jeweils zitiert nach juris und m. w. N.).
  • BGH, 02.12.1977 - V ZR 155/75

    Anfechtung einer Vollmachtserteilung - Anfechtung wegen arglistiger Täuschung -

    Auszug aus OLG Rostock, 28.03.2023 - 7 U 95/22
    Muss die Täuschung für die abgegebene Willenserklärung zumindest mitursächlich gewesen sein, kommt es dabei zwar nicht auf objektive Kriterien an, also nicht etwa darauf, wie der Getäuschte bei verständiger Würdigung des Falles hätte handeln müssen; maßgebend ist vielmehr, wie er ohne die Täuschung wirklich gehandelt hätte (vgl. BGH, Urteil vom 02.12.1977, Az.: V ZR 155/75, - zitiert nach juris -, Rn. 14).
  • BGH, 10.07.2023 - VIa ZR 1119/22

    "Dieselverfahren"; Haftung des Motorherstellers nach der Entscheidung des EuGH

    Der Motorhersteller kann deshalb, weil er die Übereinstimmungsbescheinigung nicht ausgibt, nach den allgemeinen und durch das Unionsrecht unangetasteten Grundsätzen des deutschen Deliktsrechts weder Mittäter einer Vorsatztat des Fahrzeugherstellers noch mittelbarer (Vorsatz-)Täter hinter dem (gegebenenfalls fahrlässig handelnden) Fahrzeughersteller sein, weil ihm nicht die hierzu erforderliche Sonderpflicht obliegt (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 30. März 2023 - 7 U 584/22, juris Rn. 7; OLG Koblenz, Urteil vom 11. Mai 2023 - 6 U 1268/21, BeckRS 2023, 12097 Rn. 50; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 28. März 2023 - 7 U 95/22, juris Rn. 16; Urteil vom 29. März 2023 - 7 U 109/22, juris Rn. 54; allgemein BGH, Urteil vom 26. Oktober 2004 - XI ZR 279/03, NJW-RR 2005, 556, 557 mwN).
  • OLG Nürnberg, 25.04.2023 - 17 U 1673/22

    Keine Ansprüche gegen Audi wegen des dort entwickelten, hergestellten und

    Das KBA hat dieses nicht beanstandet, obwohl der Behörde das Vorhandensein und die grundsätzliche Funktionsweise des Thermofensters seit Jahren bekannt ist (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 13.01.2023 - 7 U 113/22, BeckRS 2023, 4907, Rn.58; OLG Bamberg, Hinweisbeschluss v. 28.3.2023 - 7 U 33/22, BeckRS 2023, 5900 Rn. 45-47, beck-online; OLG Zweibrücken Hinweisbeschluss v. 28.3.2023 - 7 U 95/22, BeckRS 2023, 5903 Rn. 20, beck-online; LG München I Endurteil v. 30.3.2023 - 31 S 16727/21, BeckRS 2023, 6034 Rn. 24 - 27, beck-online).
  • OLG Koblenz, 27.07.2023 - 6 U 1270/22

    Gebrauchtwagenkaufvertrag: Schadenersatzanspruch gegen einen Motorhersteller

    25 aa) Die Sonderpflicht, eine mit den (unions-)gesetzlichen Vorgaben konvergierende Übereinstimmungsbescheinigung auszugeben, trifft nur den Fahrzeughersteller, nicht die Beklagte als Motorherstellerin (BGH, Urteil vom 10.07.2023 - VIa ZR 1119/22, bislang unveröffentlicht, vgl. aber die BGH-Pressemitteilung Nr. 107/2023 vom 10.07.2023, abrufbar unter: https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi- bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=6bc3a34c531d13326b0e3564e8d22b9a&nr=134033&linked=pm&Blank=1; so auch schon OLG Zweibrücken, 28.03.2023 - 7 U 95/22, BeckRS 2023, 5903 Rn. 17).
  • LG Stuttgart, 20.04.2023 - 53 O 20/23

    Schadensersatzansprüche aus europarechtlichen Vorschriften hinsichtlich des

    (4) Der Annahme eines vermeidbaren Rechtsirrtums steht auch nicht entgegen, dass das KBA als für die Typzulassung zuständige deutsche Behörde von der Zulässigkeit sogenannter "Thermofenster" ausging (vgl. dazu auch Gsell/Mehring, NJW 2023, 1099 Rn. 8; anders BGH, Urteil vom 27.06.2017 - VI ZR 424/16 Rn. 17 zur Maßgeblichkeit einer Auskunft der BaFin), weil es sich um einen "Industriestandard" handelte (vgl. BMVI, Bericht der Untersuchungskommission Volkswagen, Stand April 2016, S. 123), und selbst eine Erkundigung der Beklagten beim KBA als zuständiger Behörde zu keiner Auskunft geführt hätte, aufgrund derer die Beklagte Zweifel an der Zulässigkeit sogenannter "Thermofenster" hätte hegen müssen (a.A. u.a. OLG Stuttgart, Urteil vom 21.12.2022 - 23 U 492/21, BeckRS 2022, 36950 Rn. 43 ff.; OLG Bamberg, Beschluss vom 28.03.2023 - 7 U 33/22, BeckRS 2023, 5900 Rn. 48; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 28.03.2023 - 7 U 95/22, BeckRS 2023, 5903 Rn. 20 m.w.N. zur Rechtsprechung anderer Oberlandesgerichte).
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