Rechtsprechung
OLG Rostock, 29.09.2014 - 20 Ws 266/14 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erstattungsanspruch der Dokumentenpauschale eines beigeordneten Pflichtverteidigers für die Herstellung von Ablichtungen aus den Strafakten (hier: wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung)
- Wolters Kluwer
Vorschussweise Erstattung der Dokumentenpauschale für die Herstellung von 53.214 Ausdrucken aus den Strafakten
- Burhoff online
Fotokopiekosten, Akteneinsicht, digitalisierte Akten, Fotokopiekosten
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kein Anspruch auf Erstattung der Kosten des vollständigen Ausdrucks einer elektronischen Akte durch den Verteidiger
- rechtsportal.de
Kein Anspruch auf Erstattung der Kosten des vollständigen Ausdrucks einer elektronischen Akte durch den Verteidiger
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- aid24.de (Kurzinformation)
IT-Recht: Kein grundsätzlicher Anspruch auf das Ausdrucken von elektronischen Akten im Gerichtsverfahren!
Verfahrensgang
- LG Rostock, 04.06.2014 - 412 Js 6550/13
- OLG Rostock, 04.08.2014 - 20 Ws 193/14
- LG Rostock, 27.08.2014 - 412 Js 6550/13
- OLG Rostock, 29.09.2014 - 20 Ws 266/14
Wird zitiert von ... (2)
- LG Osnabrück, 05.12.2014 - 2 KLs 1/14
Festsetzung von Kopierkosten eines als Verteidiger tätigen Rechtsanwalts i.R.d. …
Gleichwohl hat der Anwalt einen gewissen, nicht zu engen, sondern eher großzügigen Ermessensspielraum, den er allerdings auch pflichtgemäß handhaben muss, indem er den allgemeinen Grundsatz kostenschonender Prozessführung berücksichtigt (OLG Celle vom 22.10.2010 - 1 Ws 547/10; OLG Celle vom 28.11.2011 - 1 Ws 415/11, 1 Ws 416/11, 1 Ws 417/11, 1 Ws 418/11; OLG Rostock vom 29.09.2014 - 20 Ws 266/14 - allesamt veröffentlicht bei ).Die Darlegungs- und Beweislast liegt also bei ihm (vgl. OLG Rostock vom 29.09.2014 - 20 Ws 266/14 m.w.N.).
- VG Dresden, 21.08.2019 - 12 K 2345/16
Dokumentenpauschale, Erhalt von Telefaxsendungen, Ausdruck
Allerdings ist dem Anwalt zuzumuten, zunächst am Bildschirm zu klären, was er auch noch ausdrucken muss (…Hartmann, Kostengesetze, 49. Aufl., VV 7000 Rn. 10; OLG Rostock Strafsenat, Beschl. v. 29. September 2014 - 20 Ws 266/14 -, juris, Rn. 22, 24).