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   OLG Rostock, 29.09.2014 - 20 Ws 266/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,28517
OLG Rostock, 29.09.2014 - 20 Ws 266/14 (https://dejure.org/2014,28517)
OLG Rostock, Entscheidung vom 29.09.2014 - 20 Ws 266/14 (https://dejure.org/2014,28517)
OLG Rostock, Entscheidung vom 29. September 2014 - 20 Ws 266/14 (https://dejure.org/2014,28517)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattungsanspruch der Dokumentenpauschale eines beigeordneten Pflichtverteidigers für die Herstellung von Ablichtungen aus den Strafakten (hier: wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung)

  • Wolters Kluwer

    Vorschussweise Erstattung der Dokumentenpauschale für die Herstellung von 53.214 Ausdrucken aus den Strafakten

  • Burhoff online

    Fotokopiekosten, Akteneinsicht, digitalisierte Akten, Fotokopiekosten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein Anspruch auf Erstattung der Kosten des vollständigen Ausdrucks einer elektronischen Akte durch den Verteidiger

  • rechtsportal.de

    Kein Anspruch auf Erstattung der Kosten des vollständigen Ausdrucks einer elektronischen Akte durch den Verteidiger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • aid24.de (Kurzinformation)

    IT-Recht: Kein grundsätzlicher Anspruch auf das Ausdrucken von elektronischen Akten im Gerichtsverfahren!

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LG Osnabrück, 05.12.2014 - 2 KLs 1/14

    Festsetzung von Kopierkosten eines als Verteidiger tätigen Rechtsanwalts i.R.d.

    Gleichwohl hat der Anwalt einen gewissen, nicht zu engen, sondern eher großzügigen Ermessensspielraum, den er allerdings auch pflichtgemäß handhaben muss, indem er den allgemeinen Grundsatz kostenschonender Prozessführung berücksichtigt (OLG Celle vom 22.10.2010 - 1 Ws 547/10; OLG Celle vom 28.11.2011 - 1 Ws 415/11, 1 Ws 416/11, 1 Ws 417/11, 1 Ws 418/11; OLG Rostock vom 29.09.2014 - 20 Ws 266/14 - allesamt veröffentlicht bei ).

    Die Darlegungs- und Beweislast liegt also bei ihm (vgl. OLG Rostock vom 29.09.2014 - 20 Ws 266/14 m.w.N.).

  • VG Dresden, 21.08.2019 - 12 K 2345/16

    Dokumentenpauschale, Erhalt von Telefaxsendungen, Ausdruck

    Allerdings ist dem Anwalt zuzumuten, zunächst am Bildschirm zu klären, was er auch noch ausdrucken muss (Hartmann, Kostengesetze, 49. Aufl., VV 7000 Rn. 10; OLG Rostock Strafsenat, Beschl. v. 29. September 2014 - 20 Ws 266/14 -, juris, Rn. 22, 24).
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