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   OLG Rostock, 29.12.2004 - 3 U 164/04   

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https://dejure.org/2004,2831
OLG Rostock, 29.12.2004 - 3 U 164/04 (https://dejure.org/2004,2831)
OLG Rostock, Entscheidung vom 29.12.2004 - 3 U 164/04 (https://dejure.org/2004,2831)
OLG Rostock, Entscheidung vom 29. Dezember 2004 - 3 U 164/04 (https://dejure.org/2004,2831)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Deutsches Notarinstitut

    InsO § 209 Abs. 1 Nr. 2
    Bereicherungsanspruch bei irrtümlicher Einzahlung in Insolvenzmasse trotz Masseunzulänglichkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückzahlungsanspruch wegen ungerechtfertigter Bereicherung aus einer Insolvenzmasse; Qualifizierung eines Rückzahlungsanspruchs als Altmasseverbindlichkeit unabhängig vom Zeitpunkt ihres Entstehens

  • zvi-online.de

    InsO § 55 Abs. 1, §§ 208, 209
    Rückzahlungsanspruch des Gläubigers nach irrtümlicher Überweisung an Insolvenzmasse trotz vorheriger Unzulässlichkeitsanzeige

  • Judicialis

    BGB § 242; ; BGB § ... 812 Abs. 1 Satz 1; ; InsO § 209; ; InsO § 55 Abs. 1 Nr. 3; ; InsO § 209 Abs. 1 Nr. 3; ; InsO § 210; ; InsO § 209 Abs. 1 Nr. 2; ; InsO § 208; ; InsO § 210; ; InsO § 209 Abs. 2; ; InsO § 60; ; InsO § 55 Abs. 1; ; InsO § 38

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Begründetheit einer Leistungsklage eines Neumassegläubigers auf Rückzahlung eines gezahlten Geldbetrages wegen ungerechtfertigter Bereicherung der Insolvenzmasse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2005, 360
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.04.2003 - IX ZR 101/02

    Gerichtliche Geltendmachung von Masseverbindlichkeiten nach Anzeige der

    Auszug aus OLG Rostock, 29.12.2004 - 3 U 164/04
    Demgemäß führt die das Prozessgericht bindende Anzeige der Masseunzulänglichkeit (BGH, Urteil v. 03.04.2003, BGHZ 154, 358 = ZIP 2003, 914 = NJW 2003, 2454 = ZInsO 2003, 465) dazu, dass die Masseverbindlichkeiten in der durch § 209 InsO bestimmten Reihenfolge zu berichtigen sind, vor der Anzeige entstandene Masseverbindlichkeiten somit nachrangig nach den Kosten des Insolvenzverfahrens und den nach der Anzeige begründeten Neumasseverbindlichkeiten.

    In seinen Entscheidungen vom 03.04.2003 (BGHZ 154, 358 = ZIP 2003, 914 = NJW 2003, 2454 = ZInsO 2003, 465) und vom 29.04.2004 (ZInsO 2004, 674) führt der BGH aus, trotz einer fehlenden gesetzlichen Regelung wie § 210 InsO sei es im Falle der erneuten Masseunzulänglichkeit geboten, auf den Einwand des Verwalters hin, die Neumasse reiche nicht zur Befriedigung aller fälligen Neumasseverbindlichkeiten aus, nur die Feststellungsklage der Gläubiger zuzulassen.

  • BGH, 29.04.2004 - IX ZR 141/03

    Begriff der Neumasseverbindlichkeit

    Auszug aus OLG Rostock, 29.12.2004 - 3 U 164/04
    In seinen Entscheidungen vom 03.04.2003 (BGHZ 154, 358 = ZIP 2003, 914 = NJW 2003, 2454 = ZInsO 2003, 465) und vom 29.04.2004 (ZInsO 2004, 674) führt der BGH aus, trotz einer fehlenden gesetzlichen Regelung wie § 210 InsO sei es im Falle der erneuten Masseunzulänglichkeit geboten, auf den Einwand des Verwalters hin, die Neumasse reiche nicht zur Befriedigung aller fälligen Neumasseverbindlichkeiten aus, nur die Feststellungsklage der Gläubiger zuzulassen.
  • LG Neubrandenburg, 14.07.2004 - 2 O 185/03

    Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung der Masse als sonstige

    Auszug aus OLG Rostock, 29.12.2004 - 3 U 164/04
    Die Berufung des Beklagten gegen das am 14.07.2004 verkündete Urteil des Landgerichts Neubrandenburg (Az.: 2 O 185/03) wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
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