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OLG Rostock, 31.01.2013 - 3 W 25/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Mecklenburg-Vorpommern
§ 3 ZPO, § 4 ZPO, § 6 ZPO, § 7 Alt 1 ZPO, § 9 ZPO
Streitwertfestsetzung: Bemessung des Streitwerts eines schuldrechtlichen Wegerechts - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bemessung des Streitwerts einer Klage auf Einräumung eines schuldrechtlichen Wegerechts
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Streitwert eines schuldrechtlichen Wegerechts
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 3
Streitwert einer Klage auf Einräumung eines schuldrechtlichen Wegerechts - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Streitwert eines schuldrechtlichen Wegerechts?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Stralsund, 31.01.2012 - 6 O 462/06
- OLG Rostock, 31.01.2013 - 3 W 25/12
- OLG Rostock, 04.02.2013 - 3 U 101/10
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Dresden, 24.04.2002 - 11 W 149/02
Streitwert; Notweg; einstweilige Verfügung
Auszug aus OLG Rostock, 31.01.2013 - 3 W 25/12
Für derartige schuldrechtliche Ansprüche ist der Streitwert daher vielmehr nach den Kosten der Herstellung und Unterhaltung des Weges zuzüglich des dreieinhalbfachen Jahresbetrages der zu entrichtenden Notwegerente unter Anwendung von § 9 ZPO zu bemessen (OLG Köln, Beschl. v. 23.08.2010, 2 W 58/10, JurBüro 2011, 262; OLG Dresden, Beschl. v. 24.04.2002, 11 W 149/02, zitiert nach juris;… Zöller/Herget, ZPO, 29. Aufl., § 3 Rn. 16 Stichwort "Notwegerecht" m.w.N.). - OLG Köln, 23.08.2010 - 2 W 58/10
Streitwert einer Klage auf Einräumung eines Notwegerechts
Auszug aus OLG Rostock, 31.01.2013 - 3 W 25/12
Für derartige schuldrechtliche Ansprüche ist der Streitwert daher vielmehr nach den Kosten der Herstellung und Unterhaltung des Weges zuzüglich des dreieinhalbfachen Jahresbetrages der zu entrichtenden Notwegerente unter Anwendung von § 9 ZPO zu bemessen (OLG Köln, Beschl. v. 23.08.2010, 2 W 58/10, JurBüro 2011, 262; OLG Dresden, Beschl. v. 24.04.2002, 11 W 149/02, zitiert nach juris;… Zöller/Herget, ZPO, 29. Aufl., § 3 Rn. 16 Stichwort "Notwegerecht" m.w.N.). - OLG Rostock, 04.10.2001 - 7 U 302/00
Auszug aus OLG Rostock, 31.01.2013 - 3 W 25/12
Das gilt auch dann, wenn sich das Feststellungsbegehren auf die Vorschriften des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes stützt (vgl. OLG Rostock, Urt. v. 04.10.2001, 7 U 302/00, zitiert nach juris).