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   OLG Rostock, 31.01.2013 - 3 W 25/12   

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https://dejure.org/2013,15142
OLG Rostock, 31.01.2013 - 3 W 25/12 (https://dejure.org/2013,15142)
OLG Rostock, Entscheidung vom 31.01.2013 - 3 W 25/12 (https://dejure.org/2013,15142)
OLG Rostock, Entscheidung vom 31. Januar 2013 - 3 W 25/12 (https://dejure.org/2013,15142)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 3 ZPO, § 4 ZPO, § 6 ZPO, § 7 Alt 1 ZPO, § 9 ZPO
    Streitwertfestsetzung: Bemessung des Streitwerts eines schuldrechtlichen Wegerechts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bemessung des Streitwerts einer Klage auf Einräumung eines schuldrechtlichen Wegerechts

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Streitwert eines schuldrechtlichen Wegerechts

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 3
    Streitwert einer Klage auf Einräumung eines schuldrechtlichen Wegerechts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Streitwert eines schuldrechtlichen Wegerechts?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Dresden, 24.04.2002 - 11 W 149/02

    Streitwert; Notweg; einstweilige Verfügung

    Auszug aus OLG Rostock, 31.01.2013 - 3 W 25/12
    Für derartige schuldrechtliche Ansprüche ist der Streitwert daher vielmehr nach den Kosten der Herstellung und Unterhaltung des Weges zuzüglich des dreieinhalbfachen Jahresbetrages der zu entrichtenden Notwegerente unter Anwendung von § 9 ZPO zu bemessen (OLG Köln, Beschl. v. 23.08.2010, 2 W 58/10, JurBüro 2011, 262; OLG Dresden, Beschl. v. 24.04.2002, 11 W 149/02, zitiert nach juris; Zöller/Herget, ZPO, 29. Aufl., § 3 Rn. 16 Stichwort "Notwegerecht" m.w.N.).
  • OLG Köln, 23.08.2010 - 2 W 58/10

    Streitwert einer Klage auf Einräumung eines Notwegerechts

    Auszug aus OLG Rostock, 31.01.2013 - 3 W 25/12
    Für derartige schuldrechtliche Ansprüche ist der Streitwert daher vielmehr nach den Kosten der Herstellung und Unterhaltung des Weges zuzüglich des dreieinhalbfachen Jahresbetrages der zu entrichtenden Notwegerente unter Anwendung von § 9 ZPO zu bemessen (OLG Köln, Beschl. v. 23.08.2010, 2 W 58/10, JurBüro 2011, 262; OLG Dresden, Beschl. v. 24.04.2002, 11 W 149/02, zitiert nach juris; Zöller/Herget, ZPO, 29. Aufl., § 3 Rn. 16 Stichwort "Notwegerecht" m.w.N.).
  • OLG Rostock, 04.10.2001 - 7 U 302/00
    Auszug aus OLG Rostock, 31.01.2013 - 3 W 25/12
    Das gilt auch dann, wenn sich das Feststellungsbegehren auf die Vorschriften des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes stützt (vgl. OLG Rostock, Urt. v. 04.10.2001, 7 U 302/00, zitiert nach juris).
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