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   OLG Rostock, 31.08.2020 - 2 U 5/19   

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https://dejure.org/2020,24975
OLG Rostock, 31.08.2020 - 2 U 5/19 (https://dejure.org/2020,24975)
OLG Rostock, Entscheidung vom 31.08.2020 - 2 U 5/19 (https://dejure.org/2020,24975)
OLG Rostock, Entscheidung vom 31. August 2020 - 2 U 5/19 (https://dejure.org/2020,24975)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 8 Abs 3 Nr 2 UWG, § 8 Abs 4 UWG
    Rechtsmissbrauch eines Wettbewerbsverbands aufgrund der Verschonung der eigenen Mitglieder

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Unzulässigkeit einer Unterlassungsklage; Fehlende Aktivlegitimation eines Abmahnvereins; Unzureichender Vortrag die Mitglieder eines Vereins betreffend

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    IDO handelt rechtsmissbräuchlich

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    IDO Verband handelt rechtsmissbräuchlich - jetzt auch OLG Rostock!

Sonstiges

  • anwalt.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Internetrecht-Rostock gewinnt gegen den IDO: Rechtsmissbrauch!

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2021, 508
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Rostock, 17.11.2020 - 2 U 16/19

    Rechtsmissbrauch wegen systematischer "Verschonung" eigener Mitglieder von der

    a) Anders als in dem kürzlich abgeschlossenen Berufungsverfahren 2 U 5/19 - vergleiche den dortigen Beschluss vom 20.05.2020 bzw. 31.08.2020, mit dem der Senat bezüglich des dortigen wie hiesigen Klägers Rechtsmissbrauch bejaht hat - hat der Kläger vorliegend zwar die Abmahnung (K 18) ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts selbst vorgenommen.

    Es ergibt sich aber nach Aktenlage insgesamt - ebenso wie in dem Verfahren 2 U 5/19 - das Bild, dass der Kläger eigene Mitglieder gezielt von seiner Abmahntätigkeit ausspart.

    Auch in dem Senatsverfahren 2 U 5/19 hatte der dortige wie hiesige Kläger, worauf es vorliegend allerdings nicht tragend ankommt, in einer Mehrzahl von - dort wenigstens neun - Fällen keine Maßnahmen gegenüber eigenen Mitgliedern ergriffen, die in einer dem dortigen Beklagten vergleichbaren Art gegen Wettbewerbsgrundsätze verstoßen hatten.

  • OLG Brandenburg, 19.07.2022 - 6 U 41/21

    Zahlungsanspruch aus einer Vertragsstrafe; Verstoß gegen eine

    Insofern unterscheidet sich der Streitfall von den Fallgestaltungen, die etwa den von der Beklagten in Bezug genommenen Entscheidungen des Oberlandesgerichtes Rostock (Beschluss vom 17.11.2020 - 2 U 16/19 - NJ 2021, 74, Anlage B24, Blatt 209 ff. d.A., sowie Beschlüsse vom 20.05.2020 und 31.08.2020 - 2 U 5/19 - GRUR-RS 2020, 33554, MMR 2021, 508, Anlage K25 u. B26, Blatt 216 ff. d.A.) und des Landgerichts Bielefeld (Urteil vom 26.01.2021 - 15 O 26/19 - Anlage B26, Blatt 424 ff. d.A.) zu Grunde lagen.
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