Rechtsprechung
OLG Saarbrücken, 01.10.2003 - 5 U 134/03 - 14 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- IWW
- openjur.de
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Berufsunfähigkeitsversicherung: Zur Frage der Wirksamkeit von Auschlussklauseln
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zustandekommen eines Versicherungsvertrags durch übereinstimmende Willenserklärungen der beteiligten Parteien; Formelle Beweiskraft einer Privaturkunde gemäß § 416 Zivilprozessordnung (ZPO); Voraussetzungen für das Vorliegen einer einheitlichen Urkunde; Vermutung der ...
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 24.01.2003 - 14 O 257/98
- OLG Saarbrücken, 01.10.2003 - 5 U 134/03 - 14
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Saarbrücken, 29.10.2008 - 5 U 124/07
Anspruch auf Zahlung aus einer Lebensversicherung mit …
Denn geeignet ist ein Verweisungsberuf nur dann, wenn er den Einsatz von Kenntnissen, Fähigkeiten und Geschicklichkeiten erfordert, über die die Klägerin trotz ihrer körperlichen Einschränkungen verfügt, und auf der Einkommensseite eine Gleichwertigkeit mit dem zuvor ausgeübten Beruf gewährleistet (…vgl. BGH, Urt. v. 19.05.1993 - IV ZR 80/92 , VersR 1993, 953 (954); Senat, Urt. v. 01.10.2003 - 5 U 134/03 -14 -, OLGR Saarbrücken 2004, 183-188, [...] Rdnr. 55).Damit der Versicherungsnehmer den ihm obliegenden Negativbeweis, dass er den Verweisungsberuf nicht ausüben kann oder dieser seinem bisher ausgeübten Beruf nicht vergleichbar ist, führen kann, muss der Versicherer den von ihm beanspruchten Verweisungsberuf bezüglich der ihn jeweils prägenden Merkmale (insbesondere erforderliche Vorbildung, übliche Arbeitsbedingungen, z.B. Arbeitsplatzverhältnisse, Arbeitszeiten, ferner übliche Entlohnung, etwa erforderliche Fähigkeiten oder körperliche Kräfte, Einsatz technischer Hilfsmittel) näher konkretisieren (…vgl. BGH, Urt. v. 29.06.1994 - IV ZR 129/93 , VersR 1994, 1095; Senat, Urt. v. 01.10.2003 - 5 U 134/03 -14 -, OLGR Saarbrücken 2004, 183-188, [...] Rdnr. 55).
- OLG Saarbrücken, 13.11.2013 - 5 U 359/12
Berufsunfähigkeitsversicherung: Anforderungen an einen leidensbedingten …
Damit sie sachgerecht vortragen kann, muss der Versicherer die prägenden Merkmale des Verweisungsberufs konkret benennen, vor allem die dessen Anforderungen entsprechende Vorbildung, erforderliche Fähigkeiten oder körperliche Kräfte, die Möglichkeiten des Einsatzes technischer Hilfsmittel, die üblichen Arbeitsbedingungen, Arbeitsplatzverhältnisse, Arbeitszeiten und die übliche Entlohnung (…vgl. BGH, Urt. v. 29.6.1994 - IV ZR 129/93 - VersR 1994, 1095; Senat, Urt. v. 1.10.2003 - 5 U 134/03 - OLGR 2004, 183). - OLG Saarbrücken, 11.07.2007 - 5 U 643/06
Risikolebensversicherung: Wirksamkeit einer AVB-Ausschlussklausel für bereits …
Der Senat hat mit Urteil vom 01.10.2003 (5 U 134/03 - OLGR Saarbrücken 2004, 183) für den Fall eines individualvertraglich vereinbarten Risikoausschlusses - jedenfalls im Hinblick auf dem Antragsteller bekannte Gefahrumstände - die Rechtsauffassung verworfen, nach welcher Ausschlussklauseln für "alte Leiden" gar nicht vom Regelungsgehalt der §§ 34a, 16 ff. VVG erfasst würden, und sich der von Voit (…in: BK zum VVG, § 16 Rn. 114 ff.) und dem OLG Hamm (r+s 1999, 294) vertretenen Auffassung angeschlossen, wonach in Fällen der vorliegenden Art der Weg zu einer Vergleichsbetrachtung gemäß §§ 34a, 16 ff. VVG eröffnet ist. - OLG Saarbrücken, 19.12.2014 - 5 U 40/13
Berufsunfähigkeitsversicherung: Berufsunfähigkeit eines selbstständigen …
Denn geeignet ist ein Verweisungsberuf nur dann, wenn er den Einsatz von Kenntnissen, Fähigkeiten und Geschicklichkeiten erfordert, über die der Versicherungsnehmer trotz seiner körperlichen Einschränkungen verfügt, und auf der Einkommensseite eine Gleichwertigkeit mit dem zuvor ausgeübten Beruf gewährleistet ist (…BGH, Urt. v. 19.05.1993 - IV ZR 80/92 - VersR 1993, 953;… BGH, Urt. v. 21.04.2010 - IV ZR 8/08 - VersR 2010, 1023; Senat, Urt. v. 01.10.2003 - 5 U 134/03-14 - OLGR Saarbrücken 2004, 183). - OLG Saarbrücken, 30.11.2011 - 5 U 123/09
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Beweislastumkehr und Anerkenntnis bei …
Damit der Versicherungsnehmer den ihm obliegenden Negativbeweis, dass er den Verweisungsberuf nicht ausüben kann oder dieser seinem bisher ausgeübten Beruf nicht vergleichbar ist, führen kann, muss der Versicherer den von ihm beanspruchten Verweisungsberuf bezüglich der ihn jeweils prägenden Merkmale (insbesondere erforderliche Vorbildung, übliche Arbeitsbedingungen, z. B. Arbeitsplatzverhältnisse, Arbeitszeiten, ferner übliche Entlohnung, etwa erforderliche Fähigkeiten oder körperliche Kräfte, Einsatz technischer Hilfsmittel) hinreichend konkretisieren (…vgl. BGH, Urt. v. 29. Juni 1994 - IV ZR 129/93 - VersR 1994, 1095; Senat, Urt. v. 1. Oktober 2003 - 5 U 134/03-14 - OLGR 2004, 183).