Rechtsprechung
OLG Saarbrücken, 06.08.2007 - 1 Ws 124/07 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Widerruf der Strafaussetzung: Bewährungswiderruf wegen erneuter Straffälligkeit gemäß der Neuregelung durch das zweite Justizmodernisierungsgesetz; Behandlung von Altfällen
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung bei nachträglicher Gesamtstrafenbildung wegen einer Tat zwischen der Strafaussetzung in einem einbezogenen Urteil und rechtskräftiger Gesamtstrafenentscheidung; Anwendbarkeit neuen Rechts zum Widerruf der Strafaussetzung zur ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung bei nachträglicher Gesamtstrafenbildung wegen einer Tat zwischen der Strafaussetzung in einem einbezogenen Urteil und rechtskräftiger Gesamtstrafenentscheidung; Anwendbarkeit neuen Rechts zum Widerruf der Strafaussetzung zur ...
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 29.05.2007 - III StVK 289/07
- OLG Saarbrücken, 06.08.2007 - 1 Ws 124/07
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2008, 91
Wird zitiert von ... (5)
- KG, 01.11.2007 - 2 Ws 600/07
Widerruf der Strafaussetzung: Bewährungswiderruf wegen erneuter Straffälligkeit …
Auf Altfälle, in denen der Gesamtstrafenbeschluss vor der Gesetzesänderung rechtskräftig wurde, ist die Neuregelung wegen des Rückwirkungsverbotes des Art. 103 Abs. 2 GG in seiner einfachgesetzlichen Ausprägung des § 2 Abs. 1 und 3 StGB nicht anwendbar (Bestätigung von OLG Saarbrücken, Beschluss vom 6. August 2007 - 1 Ws 124/07 -).Dass die hier geschaffene Neuregelung eine Strafbarkeit der Taten nicht neu begründet, steht zwar außer Frage, aber dabei ist zu berücksichtigen, dass nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 109, 133, 167 m.w.N.) der Anwendungsbereich des absoluten Rückwirkungsverbots über den Wortlaut hinaus geht und damit alle staatlichen Maßnahmen umfaßt, die "eine missbilligende hoheitliche Reaktion auf ein rechtswidriges, schuldhaftes Verhalten darstellen und wegen dieses Verhaltens ein Übel verhängen, das dem Schuldausgleich dient" (vgl. Saarländisches OLG Saarbrücken, Beschluss vom 6. August 2007 nicht - 1 Ws 127/07 -, JURIS sondern richtig - 1 Ws 124/07 -).
- OLG Saarbrücken, 29.10.2009 - 1 Ws 182/09
Voraussetzung für den Widerruf der Strafaussetzung bei Tatbegehung in der Zeit …
Gemäß § 57 Abs. 5 S. 2 StGB in der Fassung des 2. JuMoG vom 22. Dezember 2006 (BGBl. I, 3416; in Kraft seit dem 31. Dezember 2006) widerruft das Gericht die Strafaussetzung jedoch auch dann, wenn die verurteilte Person in der Zeit zwischen der Verurteilung und der Entscheidung über die Strafaussetzung eine Straftat begangen hat, die von dem Gericht bei der Entscheidung über die Strafaussetzung aus tatsächlichen Gründen nicht berücksichtigt werden konnte und die im Fall ihrer Berücksichtigung zur Versagung der Strafaussetzung geführt hätte; als Verurteilung gilt das Urteil, in dem die zugrunde liegenden tatsächlichen Feststellungen letztmals geprüft werden konnten (s.a. Senatsbeschluss vom 6. August 2007 - 1 Ws 124/07 - veröffentlicht NStZ-RR 2008, 91f. m.w.N.). - OLG Dresden, 08.07.2009 - 2 Ws 277/09
Strafvollstreckung; Widerruf; Strafaussetzung; Bewährung
Denn auch wenn durch § 57 Abs. 5 Satz 2 StGB eine Strafe oder sonstige Maßnahme für eine begangene Tat nicht neu festgesetzt wird, hat die Vorschrift doch zumindest teilweise auch einen materiell-rechtlichen Gehalt, weil Sie mittelbar die Folgen einer neuen Straftat regelt, und unterliegt damit dem Rückwirkungsverbot des § 2 StGB, das für den gesamten Bereich materiell-rechtlicher Regelungen im Strafrecht gilt (vgl. OLG Stuttgart StV 2008, 37 m.w.N.;… Fischer, § 57 Rdnr. 42; OLG Dresden StV 2008, 313. OLG Saarbrücken NStZ-RR 2008, 91 m.w.N. (jeweils für § 56 f Abs. 1 Satz 2 StGB)). - OLG Dresden, 08.04.2008 - 2 Ws 183/07
Widerruf
Denn auch wenn durch § 56 f StGB eine Strafe oder sonstige Maßnahme für die begangene Tat nicht neu festgesetzt wird, hat die Vorschrift doch zumindest teilweise auch einen materiell-rechtlichen Gehalt und unterliegt damit dem Rückwirkungsverbot des § 2 StGB, das für den gesamten Bereich materiell-rechtlicher Regelungen im Strafrecht gilt (OLG Saarbrücken NStZ-RR 2008, 91 [92]; OLG Hamm StV 87, 69; MDR 1988, 74;… Fischer, StGB 55. Aufl. § 2 Rdnr. 4). - OLG Jena, 05.12.2007 - 1 Ws 428/07
Widerruf der Strafaussetzung
Mit dieser Neuregelung hat der Gesetzgeber die bereits in einem früheren Gesetzgebungsverfahren angemahnte, zu ¿kriminalpolitisch unerwünschten¿ Ergebnissen führende Lücke zu schließen versucht (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 06.08.2007, Az.: 1 Ws 124/07, Rn. 8 bei Juris m.w.N.).