Rechtsprechung
OLG Saarbrücken, 20.09.1995 - 5 U 1054/94 - 98 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 20.12.2006 - IV ZR 175/05
Anpassung des Versicherungsschutzes in der privaten Krankenversicherung nach …
Unter diesen Umständen bestand keine Nachfrageverpflichtung des Versicherers (vgl. auch OLG Saarbrücken RuS 1997, 208, 210 f.; OLG Hamm NVersZ 2000, 125). - OLG Saarbrücken, 06.04.2011 - 5 U 428/10
Krankenversicherungsvertrag: Beratungspflicht bei Wegfall der …
Dieser Umfang der Beratungspflicht beruht auf der zutreffenden Erwägung, das der Versicherer nach Treu und Glauben immer dann eine besondere Information schuldet, wenn der Versicherungsnehmer aufgrund der Komplexität des Wagnisses oder der Versicherungsbedingungen nicht in der Lage ist, sich selbst Klarheit über seine Sicherung zu verschaffen, während dies dem Versicherer unschwer möglich ist (Senat, Urt. v. 20.09.1995 - 5 U 1054/94-98 - r+s 1997, 208).Eine Nachfragepflicht ohne jeden Hinweis und Anlass würde jedoch zu weit gehen (…BGH, Urt. v. 20.12.2006 - IV ZR 175/05 - VersR 2007, 196; Senat, Urt. v. 20.09.1995 - 5 U 1054/94-98 - r+s 1997, 208).
Er muss nicht vorsorglich auf alle möglichen Auswirkungen von veränderten Umständen ohne konkreten Anlass - etwa einer Nachfrage des Versicherungsnehmers oder einer anstehenden Vertragsänderung - hinweisen (Senat, Urt. v. 20.09.1995 - 5 U 1054/94-98 - r+s 1997, 208).
Vielmehr ist es Aufgabe eines Versicherungsnehmers, sich um seine beihilferechtlichen Angelegenheiten selbständig zu kümmern (Senat, Urt. v. 20.09.1995 - 5 U 1054/94-98 - r+s 1997, 208; OLG Hamm, NVersZ 2000, 125).
- OLG Saarbrücken, 16.08.2017 - 5 U 64/16
Beginn der 3-Jahres-Frist für den Ausschluss des Anspruchs auf Leistungen aus …
Dies gilt vor allem dann, wenn der Versicherungsnehmer aufgrund der Komplexität des Wagnisses oder der Versicherungsbedingungen nicht in der Lage ist, sich selbst Klarheit über seine Sicherung zu verschaffen, während dies dem Versicherer unschwer möglich ist (Senat, Urt. v. 20.09.1995 - 5 U 1054/94-98 - r+s 1997, 208). - OLG Saarbrücken, 14.03.2012 - 5 U 358/11
Rechtsfolgen des Wegzugs des Versicherungsnehmers hinsichtlich einer privaten …
Dieser Umfang der Beratungspflicht beruht auf der zutreffenden Erwägung, dass der Versicherer nach Treu und Glauben immer dann eine besondere Information schuldet, wenn der Versicherungsnehmer aufgrund der Komplexität des Wagnisses oder der Versicherungsbedingungen nicht in der Lage ist, sich selbst Klarheit über seine Sicherung zu verschaffen, während dies dem Versicherer unschwer möglich ist (Senat, Urt. v. 20.09.1995 - 5 U 1054/94-98 - r+s 1997, 208). - OLG Saarbrücken, 20.09.2000 - 5 U 345/00
Umfang der Gebäudeversicherung bei Frost- und Bruchschäden
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