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   OLG Saarbrücken, 16.10.2018 - 6 UF 112/18   

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https://dejure.org/2018,34593
OLG Saarbrücken, 16.10.2018 - 6 UF 112/18 (https://dejure.org/2018,34593)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 16.10.2018 - 6 UF 112/18 (https://dejure.org/2018,34593)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 16. Oktober 2018 - 6 UF 112/18 (https://dejure.org/2018,34593)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Qualifikation für ein familienpsychologisches Gutachten

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anforderungen an ein familienpsychologisches Sachverständigengutachten

Besprechungen u.ä.

  • Wolters Kluwer (Entscheidungsbesprechung)

    Anforderungen an ein familienpsychologisches Sachverständigengutachten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2019, 606
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 16.12.2015 - XII ZB 381/15

    Betreuungssache: Voraussetzungen für die Bestellung eines Kontrollbetreuers

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.10.2018 - 6 UF 112/18
    Denn das Familiengericht hat sich - was bei den gegebenen Einzelfallumständen als schwerwiegend verfahrensfehlerhaft anzusehen ist - dem knapp 19 Seiten umfassenden Gutachten der Sachverständigen H. und deren mündlichen Erläuterungen im Erörterungstermin vom 3. September 2018 - zudem ersichtlich vorbehaltlos - angeschlossen, ohne sich zu vergewissern und im angegriffen Beschluss überzeugend darzulegen (vgl. dazu BGH FamRZ 2017, 234; 2016, 456; 2013, 1800; 2012, 1207), dass die fachliche Qualifikation der Sachverständigen den Anforderungen entspricht, welche § 163 Abs. 1 S. 2 FamFG in seiner seit dem 15. Oktober 2016 maßgeblichen Fassung (SachvRuaÄndG vom 11. Oktober 2016, BGBl. I 2016, 2222) vorgibt.
  • BVerfG, 23.10.2006 - 2 BvR 1797/06

    Besuch in der Untersuchungshaft; Schutz der Familie (Persönliche Beziehungen zu

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.10.2018 - 6 UF 112/18
    Dass es Jugendhilfeangebote für eine gemeinsame Unterbringung auch relativ älterer Mütter mit ihrem Kind geben muss, verwundert nicht, kommt doch die Jugendhilfe hierdurch ihrer im Senatsbeschluss vom 1. Oktober 2018 näher beschriebenen, Art. 6 GG entspringenden - und in Ansehung der hier wegen Art. 6 Abs. 3 GG, § 1666a BGB gesteigerten Hilfeansprüche der Mutter nach §§ 27 ff. SGB VIII, die in diesen Fallkonstellationen nach Art und Umfang über das hinausgehen können, was der Staat üblicherweise zu leisten verpflichtet ist, nochmals verstärkten - Schutzpflicht nach, (auch) für solche Fallgestaltungen zur Abwendung einer Kindeswohlgefährdung geeignete Hilfen bereitzustellen (vgl. BVerfG FamRZ 2008, 246; 2006, 1822).
  • BGH, 23.11.2016 - XII ZB 385/16

    Betreuungssache: Qualifikation des mit der Erstellung eines Gutachtens

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.10.2018 - 6 UF 112/18
    Denn das Familiengericht hat sich - was bei den gegebenen Einzelfallumständen als schwerwiegend verfahrensfehlerhaft anzusehen ist - dem knapp 19 Seiten umfassenden Gutachten der Sachverständigen H. und deren mündlichen Erläuterungen im Erörterungstermin vom 3. September 2018 - zudem ersichtlich vorbehaltlos - angeschlossen, ohne sich zu vergewissern und im angegriffen Beschluss überzeugend darzulegen (vgl. dazu BGH FamRZ 2017, 234; 2016, 456; 2013, 1800; 2012, 1207), dass die fachliche Qualifikation der Sachverständigen den Anforderungen entspricht, welche § 163 Abs. 1 S. 2 FamFG in seiner seit dem 15. Oktober 2016 maßgeblichen Fassung (SachvRuaÄndG vom 11. Oktober 2016, BGBl. I 2016, 2222) vorgibt.
  • BVerfG, 27.04.2017 - 1 BvR 563/17

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen den Entzug der elterlichen Sorge

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.10.2018 - 6 UF 112/18
    Wie im genannten Senatsbeschluss vom 1. Oktober 2018 - ebenfalls bereits ins Einzelne gehend - dargestellt, wird eine - jedenfalls die Fortdauer der Fremdunterbringung des Kindes verfassungsrechtlich rechtfertigende - Kindeswohlgefährdung hier auch nicht indirekt durch die von der Sachverständigen erhobenen Anschlusstatsachen oder davon unabhängig mittels vom Familiengericht festgestellter Tatsachen belegt (vgl. zu diesem Aspekt BVerfG FamRZ 2017, 1055; 2015, 112).
  • OLG Saarbrücken, 14.10.2014 - 6 UF 110/14

    Umgangsrechtsregelungsverfahren: Voraussetzungen des begleiteten Umgangs;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.10.2018 - 6 UF 112/18
    Denn wenn, weil und solange diese Unterbringungsform zur Abwendung der Kindeswohlgefährdung - allein auf diese kommt es an - noch ausreichend geeignet ist, kann sie nicht zugunsten einer intensiver in das Elternrecht der Mutter eingreifenden Hilfeform eingestellt werden (vgl.dazu Senatsbeschluss vom 14. Oktober 2014 - 6 UF 110/14 -, FamRZ 2015, 344, m.w.N.), so wünschenswert - auch und gerade aus Sicht S.s - eine bestmögliche Mitarbeit der Mutter freilich ist.
  • BGH, 07.08.2013 - XII ZB 223/13

    Betreuungssache: Erforderlichkeit der Bestellung eines Verfahrenspflegers

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.10.2018 - 6 UF 112/18
    Dies alles zusammengenommen führt im vorliegenden Verfahren zur Schlussfolgerung, dass eine Begutachtung der Erziehungsfähigkeit der Mutter, um gerichtsverwertbar zu sein, jedenfalls durch einen erfahrenen Sachverständigen erfolgen muss, der Diplom-Psychologe oder Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie ist, sodass das Gutachten der Sachverständigen H. unverwertbar ist (vgl. dazu nur BGH FamRZ 2013, 1648; 2011, 637).
  • BVerfG, 22.05.2014 - 1 BvR 2882/13

    Verletzung des Elternrechts (Art 6 Abs 2 S 1 GG) durch teilweise Entziehung des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.10.2018 - 6 UF 112/18
    Der Senat begrüßt ausdrücklich, dass das Jugendamt aufgrund des darauf zielenden Appells im genannten Senatsbeschluss jene Verpflichtung nunmehr entsprechend effektuiert hat (vgl. zum Ganzen auch BVerfG FamRZ 2014, 1266; FF 2014, 295).
  • BVerfG, 19.11.2014 - 1 BvR 1178/14

    Sorgerechtsentziehung setzt eingehende Feststellungen zur Kindeswohlgefährdung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.10.2018 - 6 UF 112/18
    Wie im genannten Senatsbeschluss vom 1. Oktober 2018 - ebenfalls bereits ins Einzelne gehend - dargestellt, wird eine - jedenfalls die Fortdauer der Fremdunterbringung des Kindes verfassungsrechtlich rechtfertigende - Kindeswohlgefährdung hier auch nicht indirekt durch die von der Sachverständigen erhobenen Anschlusstatsachen oder davon unabhängig mittels vom Familiengericht festgestellter Tatsachen belegt (vgl. zu diesem Aspekt BVerfG FamRZ 2017, 1055; 2015, 112).
  • BGH, 07.08.2013 - XII ZB 188/13

    Betreuungsverfahren: Gerichtliche Überprüfungspflicht hinsichtlich der Sachkunde

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.10.2018 - 6 UF 112/18
    Denn das Familiengericht hat sich - was bei den gegebenen Einzelfallumständen als schwerwiegend verfahrensfehlerhaft anzusehen ist - dem knapp 19 Seiten umfassenden Gutachten der Sachverständigen H. und deren mündlichen Erläuterungen im Erörterungstermin vom 3. September 2018 - zudem ersichtlich vorbehaltlos - angeschlossen, ohne sich zu vergewissern und im angegriffen Beschluss überzeugend darzulegen (vgl. dazu BGH FamRZ 2017, 234; 2016, 456; 2013, 1800; 2012, 1207), dass die fachliche Qualifikation der Sachverständigen den Anforderungen entspricht, welche § 163 Abs. 1 S. 2 FamFG in seiner seit dem 15. Oktober 2016 maßgeblichen Fassung (SachvRuaÄndG vom 11. Oktober 2016, BGBl. I 2016, 2222) vorgibt.
  • BGH, 16.05.2012 - XII ZB 454/11

    Betreuungsverfahren: Begründungspflicht des Gerichts bei Beauftragung eines

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.10.2018 - 6 UF 112/18
    Denn das Familiengericht hat sich - was bei den gegebenen Einzelfallumständen als schwerwiegend verfahrensfehlerhaft anzusehen ist - dem knapp 19 Seiten umfassenden Gutachten der Sachverständigen H. und deren mündlichen Erläuterungen im Erörterungstermin vom 3. September 2018 - zudem ersichtlich vorbehaltlos - angeschlossen, ohne sich zu vergewissern und im angegriffen Beschluss überzeugend darzulegen (vgl. dazu BGH FamRZ 2017, 234; 2016, 456; 2013, 1800; 2012, 1207), dass die fachliche Qualifikation der Sachverständigen den Anforderungen entspricht, welche § 163 Abs. 1 S. 2 FamFG in seiner seit dem 15. Oktober 2016 maßgeblichen Fassung (SachvRuaÄndG vom 11. Oktober 2016, BGBl. I 2016, 2222) vorgibt.
  • BVerfG, 13.11.2007 - 1 BvR 1637/07

    Verfassungsmäßigkeit eines Umgangsausschlusses

  • BGH, 19.01.2011 - XII ZB 256/10

    Betreuungsverfahren: Anforderungen an den Inhalt eines Sachverständigengutachtens

  • BVerfG, 24.03.2014 - 1 BvR 160/14

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 6 Abs 2 S 1 GG durch einen auf

  • AG Bad Iburg, 18.07.2017 - 5 F 379/17
  • OLG Schleswig, 31.05.2019 - 13 UF 13/19

    Familiengerichtliches Verfahren bei Kindeswohlgefährdung: Anforderungen an die

    Das gilt in diesem Fall umso mehr, als es hier um die Frage einer Kindeswohlgefährdung in einem Verfahren nach § 1666 f BGB geht und sowohl bei der Kindesmutter als auch bei Ay nach dem Inhalt des ärztlichen Berichts der Kinderklinik P1 vom 21. Dezember 2017 (Bl. 222 f d.A.) eine psychische Erkrankung als durchaus naheliegend erscheint (vgl. hierzu allg.: OLG Saarbrücken NZFam 2018, 1102 mit Anmerkung Salzgeber).
  • OLG Zweibrücken, 23.04.2021 - 6 UF 35/21

    Beschwerde gegen die Sorgerechtsentscheidung: Zurückverweisung ohne Antrag eines

    So auch, wenn das Familiengericht unzutreffend im vereinfachtes schriftliches Verfahren nach § 155 a Abs. 3 FamFG, anstatt im Regelverfahren entschieden hat (vgl. Senat Beschl. v. 04.09.2018, 6 UF 112/18).
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