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   OLG Saarbrücken, 05.06.2018 - 6 WF 73/18   

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https://dejure.org/2018,65220
OLG Saarbrücken, 05.06.2018 - 6 WF 73/18 (https://dejure.org/2018,65220)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 05.06.2018 - 6 WF 73/18 (https://dejure.org/2018,65220)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 05. Juni 2018 - 6 WF 73/18 (https://dejure.org/2018,65220)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2018, 1593
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 14.05.2013 - 4 WF 74/13

    Kosten für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung werden vom Grundfreibetrag

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.06.2018 - 6 WF 73/18
    Mit Ausnahme der Kosten für die Haushaltsenergie in Form von Strom sind diese Nebenkosten nämlich nach der - der wesentlichen Änderung der Rechtslage im maßgeblichen System der Sozialhilfe angepassten - ständigen Rechtsprechung beider Familiensenate des Saarländischen Oberlandesgerichts (vgl. hierzu etwa: Senatsbeschluss vom 26. Januar 2015 - 6 WF 9/15), die mit der herrschenden Meinung in Einklang steht (vgl. Zöller/ Geimer, a.a.O., RZ. 34 mit zahlreichen weiteren Nachweisen) als Kosten der Unterkunft ebenfalls zu berücksichtigen, wobei dies insbesondere auch für die Kosten der Wasserversorgung- und der Abwasserbeseitigung gilt (vgl. für viele: OLG Frankfurt, FamRZ 2014, 410; OLG Celle, FamRZ 2015, 350; OLG Brandenburg, FamRZ 2015, 1314, jeweils m.w.N.).
  • OLG Celle, 05.09.2014 - 10 WF 272/14

    Ermittlung des einzusetzenden Einkommens im Rahmen der PKH/VKH

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.06.2018 - 6 WF 73/18
    Mit Ausnahme der Kosten für die Haushaltsenergie in Form von Strom sind diese Nebenkosten nämlich nach der - der wesentlichen Änderung der Rechtslage im maßgeblichen System der Sozialhilfe angepassten - ständigen Rechtsprechung beider Familiensenate des Saarländischen Oberlandesgerichts (vgl. hierzu etwa: Senatsbeschluss vom 26. Januar 2015 - 6 WF 9/15), die mit der herrschenden Meinung in Einklang steht (vgl. Zöller/ Geimer, a.a.O., RZ. 34 mit zahlreichen weiteren Nachweisen) als Kosten der Unterkunft ebenfalls zu berücksichtigen, wobei dies insbesondere auch für die Kosten der Wasserversorgung- und der Abwasserbeseitigung gilt (vgl. für viele: OLG Frankfurt, FamRZ 2014, 410; OLG Celle, FamRZ 2015, 350; OLG Brandenburg, FamRZ 2015, 1314, jeweils m.w.N.).
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