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   OLG Saarbrücken, 01.10.2003 - 5 U 134/03 - 14   

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https://dejure.org/2003,11366
OLG Saarbrücken, 01.10.2003 - 5 U 134/03 - 14 (https://dejure.org/2003,11366)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 01.10.2003 - 5 U 134/03 - 14 (https://dejure.org/2003,11366)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 01. Oktober 2003 - 5 U 134/03 - 14 (https://dejure.org/2003,11366)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zustandekommen eines Versicherungsvertrags durch übereinstimmende Willenserklärungen der beteiligten Parteien; Formelle Beweiskraft einer Privaturkunde gemäß § 416 Zivilprozessordnung (ZPO); Voraussetzungen für das Vorliegen einer einheitlichen Urkunde; Vermutung der ...

  • Judicialis

    VVG § 5; ; VVG §§ ... 16 ff; ; VVG § 16 Abs. 3; ; VVG § 20 Abs. 1; ; VVG § 22; ; VVG § 34 a; ; VVG § 34 a Satz 1; ; VVG § 43 Nr. 1; ; BGB § 120; ; BGB § 124; ; BGB §§ 126 ff.; ; BGB §§ 145 ff.; ; BGB § 150 Abs. 2; ; BGB §§ 154 ff.; ; BGB § 164 Abs. 1; ; BGB § 166 Abs. 1; ; BGB § 307 Abs. 2 Nr. 2; ; AGBG § 9 Abs. 2 Nr. 1; ; ZPO § 138; ; ZPO § 416; ; ZPO § 520 Abs. 3 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Zur Frage der Wirksamkeit von Auschlussklauseln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 11.05.1989 - III ZR 2/88

    Voraussetzungen für das Zustandekommens eines Darlehensvertrages - Vermutung der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.10.2003 - 5 U 134/03
    Ob ein in der Urkunde niedergelegtes Rechtsgeschäft zustande gekommen ist und welchen Inhalt es hat, unterliegt der freien richterlichen Beweiswürdigung (BGH, NJW-RR 1993, 1379, 1380; NJW-RR 1989, 1323, 1324).

    Dafür ist die Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit der Urkunde ohne Belang (vgl. BGH, NJW-RR 1989, 1323, 1324 unter 4 b).

  • BGH, 02.03.1994 - IV ZR 109/93

    Wirksamkeit eines formularmäßigen Leistungsausschlusses in der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.10.2003 - 5 U 134/03
    Der Bundesgerichtshof hat bei der Reisekrankenversicherung einen Ausschluss der Leistungspflicht für "Krankheiten oder Unfallfolgen, die bereits vor Beginn des Versicherungsschutzes akut behandlungsbedürftig waren", (auch) wegen Verstoßes gegen § 9 Abs. 2 Nr. 1 AGBG i. V. m. §§ 6, 16, 17, und 34 a VVG für unwirksam erklärt, weil sich der Versicherer damit entgegen dem Regelungsmodell der §§ 16 ff VVG Leistungsfreiheit auch bei der Realisierung von dem Versicherungsnehmer unbekannten Gefahrumständen ausbedungen habe (Urteil vom 2.3.1994 - IV ZR 109/93, VersR 1994, 549, 551).

    Die Risikoprüfung, zu der die §§ 16 ff. VVG den Versicherer, der eine Fehleinschätzung vermeiden wolle, nötigten, liege allein im Interesse des Versicherers und dieses Interesses sei gekennzeichnet durch den Umfang des Risikos, zu dessen Übernahme der Versicherer bereit sei (Prölss, VersR 1994, 1216, 1217; ders.: Prölss/Martin, VVG 26. Aufl., §§ 16, 17 Rn. 45).

  • BGH, 24.09.1997 - XII ZR 234/95

    Nach § 566 BGB erforderliche Schriftform auch ohne körperlich feste Verbindung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.10.2003 - 5 U 134/03
    Für das Vorliegen einer einheitlichen Urkunde im Sinne von § 416 ZPO und §§ 126 f. BGB ist zwar nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 136, 357, 361 ff.) nicht erforderlich, dass alle zu der Urkunde gehörenden Blätter körperlich zusammen geheftet sind.

    Bei einem aus mehreren Blättern bestehenden Vertrag, der keine Bezugnahme auf andere Schriftstücke enthält, genügt es, dass sich die Einheit der Urkunde aus Merkmalen wie einer fortlaufenden Paginierung, fortlaufender Nummerierung der einzelnen Textabschnitte sowie über das jeweilige Seitenende fortlaufendem Text ergibt (BGHZ 136, 357, 364 ff.).

  • BGH, 09.11.1983 - VIII ZR 349/82

    Hinweispflicht des Gerichts auf unsubstantiiertes und unschlüssiges Vorbringen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.10.2003 - 5 U 134/03
    Bereits darauf hätte die anwaltlich vertretene Beklagte reagieren können und müssen, ohne dass es eines gerichtlichen Hinweises bedurfte (vgl. BGH, NJW 1984, 310, 311).
  • BGH, 21.01.1999 - VII ZR 93/97

    Wahrung der Schriftform bei einer Mehrzahl von Urkunden

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.10.2003 - 5 U 134/03
    Erforderlich ist vielmehr darüber hinaus, dass die in Bezug genommenen Unterlagen gesondert unterschrieben (BGH, U. v. 21.1.1999 - VII ZR 93/97, NJW 1999, 1104) oder zumindest paraphiert sind (BGH, U. v. 29.9.1999 - XII ZR 313/98, NJW 2000, 354) oder durch andere Umstände zweifelsfrei als die in Bezug genommenen Schriftstücke identifiziert und damit der Haupturkunde zugerechnet werden können.
  • BGH, 19.05.1993 - IV ZR 80/92

    Gewährung von Rentenzahlungen und Freistellung von der Prämienzahlungspflicht

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.10.2003 - 5 U 134/03
    Denn geeignet sind die Verweisungsberufe nur dann, wenn sie den Einsatz von Kenntnissen, Fähigkeiten und Geschicklichkeiten erfordern, über die der Kläger trotz seiner körperlichen Einschränkungen verfügt, und auf der Einkommensseite eine Gleichwertigkeit mit dem zuvor ausgeübten Beruf gewährleisten (BGH, U. v. 19.5.1993 - IV ZR 80/92, VersR 1993, 953, 954).
  • BGH, 30.06.1999 - XII ZR 55/97

    Anforderungen der Schriftform des § 566 BGB an die Urkundeneinheit zwischen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.10.2003 - 5 U 134/03
    Bei einer Bezugnahme auf andere Schriftstücke werden diese dagegen - jedenfalls soweit sie wie hier nicht lediglich ergänzenden oder erläuternden Charakter ohne eigenen Regelungsgehalt haben (vgl. BGH, U. v. 30.6.1999 - XII ZR 55/97, NJW 1999, 2591) - nicht schon allein durch die Bezugnahme Bestandteil der verweisenden Urkunde.
  • BGH, 29.06.1994 - IV ZR 129/93

    Voraussetzungen von Ansprüchen des Versicherungsnehmers in der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.10.2003 - 5 U 134/03
    Damit der Versicherungsnehmer den ihm obliegenden Negativbeweis, dass er den Verweisungsberuf nicht ausüben kann oder dieser seinem bisher ausgeübten Beruf nicht vergleichbar ist, führen kann, muss der Versicherer den von ihm beanspruchten Verweisungsberuf bezüglich der ihn jeweils prägenden Merkmale (insbesondere erforderliche Vorbildung, übliche Arbeitsbedingungen, z. B. Arbeitsplatzverhältnisse, Arbeitszeiten, ferner übliche Entlohnung, etwa erforderliche Fähigkeiten oder körperliche Kräfte, Einsatz technischer Hilfsmittel) näher konkretisieren (BGH, U. v. 29.6.1994 - IV ZR 129/93, VersR 1994, 1095).
  • BGH, 07.02.1996 - IV ZR 155/95

    Auslegung und Wirksamkeitsprüfung von Allgemeinen Versicherungsbedingungen;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.10.2003 - 5 U 134/03
    In einer weiteren Entscheidung zur Restschuldversicherung (Urteil vom 7.2.1996 - IV ZR 155/95, VersR 1996, 486, 487 f.), bei der der Versicherungsschutz ausgeschlossen sein sollte für binnen 24 Monaten nach Vertragsschluss eintretende Folgen von "Gesundheitsstörungen, die die versicherte Person in den letzten 12 Monaten vor Beginn des Versicherungsschutzes hatte", hat er einen Verstoß gegen das Verbot des § 34 a VVG wie in dem zuerst genannten Urteil, zusätzlich aber auch damit begründet, dass § 34 a VVG es dem Versicherer verwehre, das ihm angetragene Risiko zunächst unbesehen zu übernehmen und erst nach Eintritt eines Versicherungsfalls zu untersuchen, um dann zu entscheiden, ob er zurücktrete und sich auf Leistungsfreiheit berufe.
  • BGH, 29.09.1999 - XII ZR 313/98

    Wahrung der Schriftform eines langfristigen Grundstückspachtvertrages

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.10.2003 - 5 U 134/03
    Erforderlich ist vielmehr darüber hinaus, dass die in Bezug genommenen Unterlagen gesondert unterschrieben (BGH, U. v. 21.1.1999 - VII ZR 93/97, NJW 1999, 1104) oder zumindest paraphiert sind (BGH, U. v. 29.9.1999 - XII ZR 313/98, NJW 2000, 354) oder durch andere Umstände zweifelsfrei als die in Bezug genommenen Schriftstücke identifiziert und damit der Haupturkunde zugerechnet werden können.
  • BGH, 24.06.1993 - IX ZR 96/92

    Beweiskraft öffentlicher und privater Urkunden - Anfechtbarkeit unentgeltlicher

  • OLG Köln, 09.02.1990 - 6 U 239/89
  • OLG Hamm, 16.10.1998 - 20 U 33/98

    Wirksamkeit einer Ausschlussklausel bei Restschuldversicherung

  • OLG Köln, 04.10.1990 - 5 U 21/90

    Ausschluß für vorvertragliche Gesundheitsstörungen L

  • OLG Saarbrücken, 13.11.2013 - 5 U 359/12

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Anforderungen an einen leidensbedingten

    Damit sie sachgerecht vortragen kann, muss der Versicherer die prägenden Merkmale des Verweisungsberufs konkret benennen, vor allem die dessen Anforderungen entsprechende Vorbildung, erforderliche Fähigkeiten oder körperliche Kräfte, die Möglichkeiten des Einsatzes technischer Hilfsmittel, die üblichen Arbeitsbedingungen, Arbeitsplatzverhältnisse, Arbeitszeiten und die übliche Entlohnung (vgl. BGH, Urt. v. 29.6.1994 - IV ZR 129/93 - VersR 1994, 1095; Senat, Urt. v. 1.10.2003 - 5 U 134/03 - OLGR 2004, 183).
  • OLG Saarbrücken, 29.10.2008 - 5 U 124/07

    Anspruch auf Zahlung aus einer Lebensversicherung mit

    Denn geeignet ist ein Verweisungsberuf nur dann, wenn er den Einsatz von Kenntnissen, Fähigkeiten und Geschicklichkeiten erfordert, über die die Klägerin trotz ihrer körperlichen Einschränkungen verfügt, und auf der Einkommensseite eine Gleichwertigkeit mit dem zuvor ausgeübten Beruf gewährleistet (vgl. BGH, Urt. v. 19.05.1993 - IV ZR 80/92 , VersR 1993, 953 (954); Senat, Urt. v. 01.10.2003 - 5 U 134/03 -14 -, OLGR Saarbrücken 2004, 183-188, [...] Rdnr. 55).

    Damit der Versicherungsnehmer den ihm obliegenden Negativbeweis, dass er den Verweisungsberuf nicht ausüben kann oder dieser seinem bisher ausgeübten Beruf nicht vergleichbar ist, führen kann, muss der Versicherer den von ihm beanspruchten Verweisungsberuf bezüglich der ihn jeweils prägenden Merkmale (insbesondere erforderliche Vorbildung, übliche Arbeitsbedingungen, z.B. Arbeitsplatzverhältnisse, Arbeitszeiten, ferner übliche Entlohnung, etwa erforderliche Fähigkeiten oder körperliche Kräfte, Einsatz technischer Hilfsmittel) näher konkretisieren (vgl. BGH, Urt. v. 29.06.1994 - IV ZR 129/93 , VersR 1994, 1095; Senat, Urt. v. 01.10.2003 - 5 U 134/03 -14 -, OLGR Saarbrücken 2004, 183-188, [...] Rdnr. 55).

  • OLG Saarbrücken, 19.12.2014 - 5 U 40/13

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Berufsunfähigkeit eines selbstständigen

    Denn geeignet ist ein Verweisungsberuf nur dann, wenn er den Einsatz von Kenntnissen, Fähigkeiten und Geschicklichkeiten erfordert, über die der Versicherungsnehmer trotz seiner körperlichen Einschränkungen verfügt, und auf der Einkommensseite eine Gleichwertigkeit mit dem zuvor ausgeübten Beruf gewährleistet ist (BGH, Urt. v. 19.05.1993 - IV ZR 80/92 - VersR 1993, 953; BGH, Urt. v. 21.04.2010 - IV ZR 8/08 - VersR 2010, 1023; Senat, Urt. v. 01.10.2003 - 5 U 134/03-14 - OLGR Saarbrücken 2004, 183).
  • OLG Saarbrücken, 11.07.2007 - 5 U 643/06

    Risikolebensversicherung: Wirksamkeit einer AVB-Ausschlussklausel für bereits

    Der Senat hat mit Urteil vom 01.10.2003 (5 U 134/03 - OLGR Saarbrücken 2004, 183) für den Fall eines individualvertraglich vereinbarten Risikoausschlusses - jedenfalls im Hinblick auf dem Antragsteller bekannte Gefahrumstände - die Rechtsauffassung verworfen, nach welcher Ausschlussklauseln für "alte Leiden" gar nicht vom Regelungsgehalt der §§ 34a, 16 ff. VVG erfasst würden, und sich der von Voit (in: BK zum VVG, § 16 Rn. 114 ff.) und dem OLG Hamm (r+s 1999, 294) vertretenen Auffassung angeschlossen, wonach in Fällen der vorliegenden Art der Weg zu einer Vergleichsbetrachtung gemäß §§ 34a, 16 ff. VVG eröffnet ist.
  • OLG Saarbrücken, 30.11.2011 - 5 U 123/09

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Beweislastumkehr und Anerkenntnis bei

    Damit der Versicherungsnehmer den ihm obliegenden Negativbeweis, dass er den Verweisungsberuf nicht ausüben kann oder dieser seinem bisher ausgeübten Beruf nicht vergleichbar ist, führen kann, muss der Versicherer den von ihm beanspruchten Verweisungsberuf bezüglich der ihn jeweils prägenden Merkmale (insbesondere erforderliche Vorbildung, übliche Arbeitsbedingungen, z. B. Arbeitsplatzverhältnisse, Arbeitszeiten, ferner übliche Entlohnung, etwa erforderliche Fähigkeiten oder körperliche Kräfte, Einsatz technischer Hilfsmittel) hinreichend konkretisieren (vgl. BGH, Urt. v. 29. Juni 1994 - IV ZR 129/93 - VersR 1994, 1095; Senat, Urt. v. 1. Oktober 2003 - 5 U 134/03-14 - OLGR 2004, 183).
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