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   OLG Saarbrücken, 02.02.2021 - 5 W 55/20   

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https://dejure.org/2021,6959
OLG Saarbrücken, 02.02.2021 - 5 W 55/20 (https://dejure.org/2021,6959)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 02.02.2021 - 5 W 55/20 (https://dejure.org/2021,6959)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 02. Februar 2021 - 5 W 55/20 (https://dejure.org/2021,6959)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 91a Abs 1 S 1 ZPO, § 93 ZPO
    Kostenentscheidung nach schneller Vollstreckungsabwehrklage

  • IWW

    § 91a, § 93 ZPO
    Vollstreckungsrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91a; ZPO § 93
    Bei der Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung kann der Gedanke, wonach ein Gläubiger sich durch sein sofortiges Anerkenntnis mit der Kostenfolge des § 93 ZPO vor einer überflüssigen Vollstreckungsabwehrklage schützen kann, im Rahmen des billigen ...

  • rechtsportal.de

    ZPO § 91a; ZPO § 93
    Vollstreckungsabwehrklage gegen die Zwangsvollstreckung aus einem Kostenfestsetzungsbeschluss Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung Sofortiges Anerkenntnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2021, 646
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (15)

  • OLG Nürnberg, 19.01.2016 - 2 W 8/16
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.02.2021 - 5 W 55/20
    Dass dies voraussichtlich ausreichend gewesen wäre, der Vollstreckung Einhalt zu gebieten, liegt schon nach der Lebenserfahrung nahe und zeigt sich nicht zuletzt darin, dass die Beklagte nach Zustellung der Aufrechnungserklärung umgehend davon Abstand genommen hat; dieses prozessuale Verhalten, das dem Anliegen des Klägers vollumfänglich Rechnung trug, ist bei der Beurteilung der Frage der Klageveranlassung ebenfalls indiziell zu berücksichtigen (vgl. OLG Nürnberg, WM 2016, 1396).

    Vielmehr musste der Kläger, weil er in dieser Situation auf einem Vollstreckungsabwehrtitel bestand, damit rechnen, diesen im Falle des § 93 ZPO nur auf seine Kosten zu erhalten (vgl. OLG Nürnberg, WM 2016, 1396).

  • BGH, 21.10.2016 - V ZR 230/15

    Rechtsschutzbedürfnis des Schuldners bei einer Vollstreckungsabwehrklage während

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.02.2021 - 5 W 55/20
    Der Senat teilt die - tragende - Erwägung des Erstrichters, wonach der Kläger unbeschadet der Frage, welche Partei in der Hauptsache voraussichtlich unterlegen wäre, insbesondere, ob der - erkennbar verfrühten - Vollstreckungsabwehrklage vorliegend nicht ausnahmsweise schon das Rechtsschutzbedürfnis abzusprechen gewesen wäre (vgl. BGH, Urteil vom 21. Oktober 2016 - V ZR 230/15, NJW 2017, 674; Herget, in: Zöller, a.a.O., § 93 Rn. 6.56), die Kosten dieses Rechtsstreits jedenfalls nach dem Rechtsgedanken des § 93 ZPO zu tragen hat.

    Durch ein "sofortiges Anerkenntnis" mit der Kostenfolge des § 93 ZPO kann sich ein Gläubiger - wie hier die Beklagte - auch vor einer überflüssigen Vollstreckungsabwehrklage schützen (vgl. BGH, Urteil vom 8. Februar 1984 - IVb ZR 52/82, NJW 1984, 2826; Urteil vom 21. Oktober 2016 - V ZR 230/15, NJW 2017, 674).

  • OLG Saarbrücken, 05.12.2016 - 4 W 19/16

    Kostenentscheidung im Verkehrsunfallprozess: Zeitpunkt der "Veranlassung zur

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.02.2021 - 5 W 55/20
    Diese gesetzliche Bestimmung regelt die Kostentragung beim "sofortigen Anerkenntnis" zu Lasten des Klägers und ist als allgemeiner Grundsatz des Kostenrechts anerkanntermaßen auch im Rahmen der Billigkeitsentscheidung nach § 91a ZPO zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Februar 2006 - IX ZB 160/04, NJW-RR 2006, 773; SaarlOLG, Beschluss vom 5. Dezember 2016 - 4 W 19/16, NJW-RR 2017, 697; Althammer, in: Zöller, a.a.O., § 91a Rn. 24).

    Veranlassung zur Klageerhebung gibt eine Partei, wenn ihr Verhalten vor dem Prozess aus der Sicht des Klägers bei vernünftiger Betrachtung hinreichenden Anlass für die Annahme bietet, er werde ohne Inanspruchnahme der Gerichte nicht zu seinem Recht kommen (BGH, Beschluss vom 30. Mai 2006 - VI ZB 64/05, BGHZ 168, 57; SaarlOLG, Beschluss vom 5. Dezember 2016 - 4 W 19/16, NJW-RR 2017, 697).

  • BGH, 30.05.2006 - VI ZB 64/05

    Voraussetzungen des sofortigen Anerkenntnisses im schriftlichen Vorverfahren

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.02.2021 - 5 W 55/20
    Veranlassung zur Klageerhebung gibt eine Partei, wenn ihr Verhalten vor dem Prozess aus der Sicht des Klägers bei vernünftiger Betrachtung hinreichenden Anlass für die Annahme bietet, er werde ohne Inanspruchnahme der Gerichte nicht zu seinem Recht kommen (BGH, Beschluss vom 30. Mai 2006 - VI ZB 64/05, BGHZ 168, 57; SaarlOLG, Beschluss vom 5. Dezember 2016 - 4 W 19/16, NJW-RR 2017, 697).
  • BGH, 19.03.2009 - V ZR 142/08

    Erfordernis einer eigenständigen Auseinandersetzung mit der angegriffenen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.02.2021 - 5 W 55/20
    Das genügte; denn das Grundrecht des Artikels 103 Abs. 1 des Grundgesetzes verpflichtet die Gerichte jedoch weder dazu, der von einer Partei vertretenen Rechtsansicht zu folgen (vgl. BGH, Beschluss vom 19. März 2009 - V ZR 142/08, NJW 2009, 1609), noch, alle Einzelpunkte des Parteivortrags in den Gründen der Entscheidung ausdrücklich zu bescheiden (vgl. BVerfG, Urteil vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1621/94, BVerfGE 96, 205; BGH, Beschluss vom 7. Juli 2011 - I ZB 68/10, GRUR 2012, 314; Senat, Beschluss vom 3. April 2018 - 5 W 8/18).
  • BGH, 27.06.1979 - VIII ZR 233/78

    Abschluss eines Bürgschaftsvertrages - Nichthaftung als Bürge wegen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.02.2021 - 5 W 55/20
    Dagegen kann allein durch ein prozessuales Gebaren des Beklagten ein Klageanlass nicht "nachwachsen"; ihm kann lediglich indizielle Bedeutung zukommen, um Zweifelsfragen bzgl. einer vorprozessual angelegten Klageveranlassung zu klären (BGH, Urteil vom 27. Juni 1979 - VIII ZR 233/78, NJW 1979, 2040; Senat, Beschluss vom 9. Dezember 2020 - 5 W 47/20; Herget, in: Zöller, a.a.O., § 93 Rn. 3).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.02.2021 - 5 W 55/20
    Das genügte; denn das Grundrecht des Artikels 103 Abs. 1 des Grundgesetzes verpflichtet die Gerichte jedoch weder dazu, der von einer Partei vertretenen Rechtsansicht zu folgen (vgl. BGH, Beschluss vom 19. März 2009 - V ZR 142/08, NJW 2009, 1609), noch, alle Einzelpunkte des Parteivortrags in den Gründen der Entscheidung ausdrücklich zu bescheiden (vgl. BVerfG, Urteil vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1621/94, BVerfGE 96, 205; BGH, Beschluss vom 7. Juli 2011 - I ZB 68/10, GRUR 2012, 314; Senat, Beschluss vom 3. April 2018 - 5 W 8/18).
  • BGH, 21.12.2006 - IX ZB 81/06

    Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts bei unzulässiger sofortiger Beschwerde;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.02.2021 - 5 W 55/20
    Als vollwertige zweite Tatsacheninstanz ist das Beschwerdegericht befugt, auch ohne vorgeschaltetes Abhilfeverfahren über die sofortige Beschwerde zu entscheiden (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2006 - IX ZB 81/06, ZIP 2007, 188; Senat, Beschluss vom 5. März 2018 - 5 W 97/17; Heßler, in: Zöller, ZPO 33. Aufl., § 572 Rn. 4).
  • OLG Düsseldorf, 18.12.2013 - 5 W 74/13
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.02.2021 - 5 W 55/20
    Entscheidender Zeitpunkt für diese Beurteilung ist derjenige des Eingangs der Klage, weil dadurch die Kosten des Rechtsstreits anfallen (Senat, Beschluss vom 13. August 2013 - 5 W 74/13; vom 9. Dezember 2020 - 5 W 47/20; SaarlOLG, Beschluss vom 25. September 2017 - 4 W 18/17, VersR 2018, 696; Herget, in: Zöller, a.a.O., § 93 Rn. 3).
  • OLG Dresden, 10.09.2020 - 4 W 578/20
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.02.2021 - 5 W 55/20
    Ohnehin wird der mit dem Abhilfeverfahren intendierte Zweck, eine Selbstkontrolle durch das Ausgangsgericht zu ermöglichen (Heßler, in: Zöller, a.a.O., § 572 Rn. 1), jedenfalls dann nicht tangiert, wenn das Rechtsmittel - wie hier aus den nachfolgenden Gründen - keinen Erfolg haben kann (Senat, Beschluss vom 5. März 2018 - 5 W 97/17; zuletzt etwa auch OLG Dresden, NJW-RR 2021, 59, 60).
  • BGH, 08.02.1984 - IVb ZR 52/82

    Vollstreckungsgegenklage gegen Titel auf wiederkehrende Leistungen; Kürzung des

  • BGH, 14.07.2008 - II ZR 132/07

    Zulässigkeit und Erledigung einer Klage auf Herausgabe der vollstreckbaren

  • OLG Saarbrücken, 25.09.2017 - 4 W 18/17

    Kostenentscheidung nach Teilrücknahme einer Verkehrsunfallklage: Vorzeitige

  • BGH, 09.02.2006 - IX ZB 160/04

    Rechtsfolgen der Feststellung einer vorläufig bestrittenen, rechtshängigen

  • BGH, 07.07.2011 - I ZB 68/10

    Medicus. log

  • OLG Düsseldorf, 07.12.2022 - 24 W 39/22

    Ein (gewerblicher) Mieter gibt seinem Vermieter noch keine Klageveranlassung iSv

    Einem späteren prozessualen Gebaren des Beklagten kann lediglich indizielle Bedeutung zukommen, um Zweifelsfragen bezüglich einer vorprozessual bereits angelegten Klageveranlassung zu klären (BGH NJW 1979, 2040; OLG Düsseldorf NJW-RR 2020, 252; OLG Saarbrücken NJW-RR 2021, 646 Rn 9).
  • OLG Saarbrücken, 03.11.2022 - 5 W 79/22

    Kostenentscheidung in einem übereinstimmend für erledigt erklärten Verfahren

    Übersehen hat es jedoch, dass darüber hinaus auch die Grundsätze der allgemeinen kostenrechtlichen Bestimmungen (§§ 91 ff. ZPO) ergänzend zu berücksichtigen sind, soweit dafür Anlass besteht; dabei ist insbesondere der Rechtsgedanke des § 93 ZPO heranzuziehen und zu prüfen, ob die beklagte Partei der klagenden Partei Veranlassung zur Klage gegeben oder ob der Kläger mutwillig Klage erhoben hat (BGH, Beschluss vom 9. Februar 2006 - IX ZB 160/04, NJW-RR 2006, 773; Senat, Beschluss vom 2. Februar 2021 - 5 W 55/20, NJW-RR 2021, 646; Vollkommer, in: Zöller, ZPO 34. Aufl., § 91a Rn. 25).

    Entscheidender Zeitpunkt für diese Beurteilung ist derjenige des Eingangs der Klage bzw. - hier - der Einreichung des Antrages auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, weil dadurch die Kosten des Rechtsstreits anfallen (Senat, Beschluss vom 2. Februar 2021 - 5 W 55/20, NJW-RR 2021, 646; SaarlOLG, Beschluss vom 25. September 2017 - 4 W 18/17, VersR 2018, 696; Herget, in: Zöller, a.a.O., § 93 Rn. 3).

    Dagegen kann allein durch ein prozessuales Gebaren des Beklagten ein Klageanlass nicht "nachwachsen"; ihm kann lediglich indizielle Bedeutung zukommen, um Zweifelsfragen bzgl. einer vorprozessual angelegten Klageveranlassung zu klären (BGH, Urteil vom 27. Juni 1979 - VIII ZR 233/78, NJW 1979, 2040; Senat, Beschluss vom 2. Februar 2021 - 5 W 55/20, NJW-RR 2021, 646; Herget, in: Zöller, a.a.O., § 93 Rn. 3).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.08.2022 - 8 Ta 105/22

    Kostentragung bei Anerkenntnis der beklagten Partei; Veranlassung zur

    Für die Frage, ob die Beklagte Anlass zur Klage gegeben hat, kommt es auf ihr Verhalten vor dem Prozess an, zu dessen Beurteilung allerdings auch das Verhalten der Beklagten nach Klageerhebung herangezogen werden kann (vgl. dazu grundlegend BGH 27. Juni 1979 - VIII ZR 233/78 -, Rn. 21-22 mwN; LAG Köln 24. August 2010 - 11 Ta 32/10 - Rn. 10; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken 2. Februar 2021 - 5 W 55/20 - Rn. 9; Herget in: Zöller ZPO § 93 Rn. 3; MüKoZPO/Schulz 6. Aufl. § 93 Rn. 7).
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