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   OLG Saarbrücken, 02.07.2015 - 4 U 89/14   

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https://dejure.org/2015,21718
OLG Saarbrücken, 02.07.2015 - 4 U 89/14 (https://dejure.org/2015,21718)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 02.07.2015 - 4 U 89/14 (https://dejure.org/2015,21718)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 02. Juli 2015 - 4 U 89/14 (https://dejure.org/2015,21718)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 253 Abs 2 BGB, § 839 Abs 1 BGB, Art 34 GG, § 20 SGB 5, § 27 SGB 5
    Amtshaftung einer Krankenkasse: Unvollständige Unterlagenüberlassung an den MDK im Rahmen eines Prüfauftrags für eine Mutter-Kind-Kur; sekundäre Darlegungslast der Krankenkasse und Beweislast der Versicherten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Amtshaftung einer Krankenkasse wegen verspäteter Bewilligung einer Mutter-Kind-Kur

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 839 Abs. 1; GG Art. 34; BGB § 253 Abs. 2
    Amtshaftung einer Krankenkasse wegen verspäteter Bewilligung einer Mutter-Kind-Kur

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Amtshaftung einer Krankenkasse bei erst auf Widerspruch erfolgter Bewilligung einer Mutter-Kind-Kur

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Amtshaftung einer Krankenkasse bei erst auf Widerspruch erfolgter Bewilligung einer Mutter-Kind-Kur

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 117 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Krankenkassen | Amtshaftung: Bearbeitung eines Antrags auf Bewilligung einer Mutter-Kind-Kur

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Nach erfolgtem Widerspruch genehmigte Mutter-Kind-Kur begründet kein Schmerzensgeldanspruch gegen gesetzliche Krankenkasse - Krankenkasse darf auf Ergebnis eines Gutachtens grundsätzlich vertrauen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2016, 271
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Ellwangen/Jagst, 13.02.2009 - 3 O 97/08

    Schmerzensgeldanspruch gegenüber der Krankenkasse wegen abgelehnter

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.07.2015 - 4 U 89/14
    Für Fehler des MDK ist die Krankenkasse in der Beurteilung der Erforderlichkeit nur dann verantwortlich, wenn das Gutachten Anhaltspunkte für offensichtliche Unrichtigkeiten, Lücken oder Missverständnisse des Gutachters liefert (LG Ellwangen, Urt. v. 13.2.2009 - 3 O 97/08, ZMGR 2009, 114, juris Rn. 28).

    Das Vorliegen solcher Umstände ist aus Sicht eines objektiven Dritten anstelle der Krankenkasse zu beurteilen (vgl. LG Ellwangen, Urt. v. 13.2.2009 - 3 O 97/08, ZMGR 2009, 114, juris Rn. 28).

  • OLG Saarbrücken, 27.11.2012 - 4 U 291/11

    Amtshaftung der gesetzlichen Krankenkasse bei Fehlern des Medizinischen Dienstes

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.07.2015 - 4 U 89/14
    Unterhalb dieser Schwelle findet eine Zurechnung einer vom MDK zu verantwortenden Fehlbegutachtung nicht statt, da der MDK weder als Organ noch als Vertreter oder Erfüllungsgehilfe der Krankenkassen auftritt, weshalb ein eventuelles Verschulden der Krankenkasse nicht zurechenbar ist (Senat, Urt. v. 27.11.2012 - 4 U 291/11 - 92, juris Rn. 30).
  • OLG Saarbrücken, 26.11.2015 - 4 U 64/14

    Amtshaftung: Umfang der Verkehrssicherungspflicht der öffentlichen Hand zur

    Die Darlegungs- und Beweislast für eine schadensursächliche Amtspflichtverletzung trägt der Kläger (vgl. Senat, Urteil vom 2.7.2015 - 4 U 89/14, bei Juris Rn. 30; BGH, Urteil vom 4.3.2004 - III ZR 225/03, bei Juris Rn. 8).
  • KG, 30.04.2019 - 9 W 99/18

    Amtshaftungsansprüche wegen Versagung einer Rente wegen Erwerbsminderung

    Allerdings muss sie offensichtlichen Unrichtigkeiten und Lücken des Gutachtens nachgehen (für Krankenversicherung: Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 02. Juli 2015 - 4 U 89/14 -, Rn. 33, juris).
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