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   OLG Saarbrücken, 02.12.2020 - 9 W 18/20   

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https://dejure.org/2020,41709
OLG Saarbrücken, 02.12.2020 - 9 W 18/20 (https://dejure.org/2020,41709)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 02.12.2020 - 9 W 18/20 (https://dejure.org/2020,41709)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 02. Dezember 2020 - 9 W 18/20 (https://dejure.org/2020,41709)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostenfestsetzung gegen Beklagten mit Prozesskostenhilfebewilligung nach Vergleichsabschluss und Kostenaufhebungsvereinbarung

  • rechtsportal.de

    Sofortige Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss; Festsetzung von Gerichtskosten gegen eine prozesskostenhilfeberechtigte Partei

  • rechtsportal.de

    GKG § 31 Abs. 3 S. 1
    Sofortige Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss; Festsetzung von Gerichtskosten gegen eine prozesskostenhilfeberechtigte Partei; Prozessuale Kostenerstattungspflicht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ohne Zutun des Gerichts kann kein gerichtlicher Vergleich vorliegen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 23.10.2003 - III ZB 11/03

    Festsetzung von Gerichtskosten aufgrund eines Vergleichs bei Bewilligung von PKH

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.12.2020 - 9 W 18/20
    Diese Kosten können somit gegen die Prozesskostenhilfepartei festgesetzt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2003 - III ZB 11/03, NJW 2004, 366; NK-GK/Volpert, 2. Aufl., § 31 GKG Rn. 81 f.).

    Auf den Übernahmeschuldner ist § 31 Abs. 3 Satz 1 GKG nicht, auch nicht analog anwendbar (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2003, aaO; OLG Naumburg, NJW-RR 2014, 189, 190; Hartmann/Toussaint, Kostengesetze, 50. Aufl., § 31 GKG Rn. 32 jew. mwN).

  • OLG Bamberg, 19.08.2014 - 2 UF 77/14

    Zur Kostenhaftung mehrerer Kostenschuldner bei einem Vergleich nach Bewilligung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.12.2020 - 9 W 18/20
    Nach dem Gesetzeswortlaut muss die Feststellung zu der zu erwartenden Kostenentscheidung in dem gerichtlichen Vergleichsvorschlag selbst enthalten sein (vgl. OLG Jena, JurBüro 2018, 150, 151; OLG Bamberg, NJW-RR 2015, 127 Rn. 14; OLG Hamm, Beschluss vom 25. September 2020 - 25 W 155/20, BeckRS 2020, 29417 Rn. 18 mzwN).
  • OLG Naumburg, 27.06.2013 - 10 W 25/13

    Kostenausgleichung: Kostenregress nach Vergleich mit vereinbarter Kostenaufhebung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.12.2020 - 9 W 18/20
    Auf den Übernahmeschuldner ist § 31 Abs. 3 Satz 1 GKG nicht, auch nicht analog anwendbar (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2003, aaO; OLG Naumburg, NJW-RR 2014, 189, 190; Hartmann/Toussaint, Kostengesetze, 50. Aufl., § 31 GKG Rn. 32 jew. mwN).
  • OLG Hamm, 25.09.2020 - 25 W 155/20

    Notwendigkeit der ausdrücklichen Feststellung des Gerichts vor Abschluss des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.12.2020 - 9 W 18/20
    Nach dem Gesetzeswortlaut muss die Feststellung zu der zu erwartenden Kostenentscheidung in dem gerichtlichen Vergleichsvorschlag selbst enthalten sein (vgl. OLG Jena, JurBüro 2018, 150, 151; OLG Bamberg, NJW-RR 2015, 127 Rn. 14; OLG Hamm, Beschluss vom 25. September 2020 - 25 W 155/20, BeckRS 2020, 29417 Rn. 18 mzwN).
  • OLG Zweibrücken, 01.03.2010 - 5 UF 147/08

    Zweitschuldnerhaftung für die Gerichtskosten bei Abschluss eines Vergleichs

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.12.2020 - 9 W 18/20
    Die Gesetzesbegründung greift insoweit eine in der Rechtsprechung (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 1. März 2010 - 5 UF 147/08, juris) vertretene Auffassung auf, wonach die Anwendung des § 31 Abs. 3 GKG auf den Übernahmeschuldner bei einem durch das Gericht unter Hinweis darauf, dass das Ergebnis der abzuschließenden Regelung der Sach- und Rechtslage entspreche, vorgeschlagenen Vergleich ausnahmsweise nicht gerechtfertigt sei, weil dann nicht die Gefahr bestehe, die Parteien könnten in missbräuchlicher Weise eine Kostenregelung zu Lasten der Staatskasse vereinbaren.
  • OLG Jena, 11.10.2017 - 1 UF 42/15

    Gerichtskosten in Familiensachen: Inanspruchnahme des anderen Kostenschuldners

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.12.2020 - 9 W 18/20
    Nach dem Gesetzeswortlaut muss die Feststellung zu der zu erwartenden Kostenentscheidung in dem gerichtlichen Vergleichsvorschlag selbst enthalten sein (vgl. OLG Jena, JurBüro 2018, 150, 151; OLG Bamberg, NJW-RR 2015, 127 Rn. 14; OLG Hamm, Beschluss vom 25. September 2020 - 25 W 155/20, BeckRS 2020, 29417 Rn. 18 mzwN).
  • OLG Naumburg, 16.02.2015 - 2 W 25/14

    Wirkung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe: Inanspruchnahme der armen Partei

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.12.2020 - 9 W 18/20
    Zwar wird vertreten, dass es für die Anwendung von § 31 Abs. 4 GKG ausreichend sei, wenn das Gericht einen von den Parteien unterbreiteten Vergleichsvorschlag einschließlich der Kostenregelung billige und ausdrücklich als eigenen übernehme (OLG Naumburg, NJW-RR 2015, 1210, 1212; Dölling, MDR 2013, 1009, 1010).
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