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   OLG Saarbrücken, 03.09.2018 - 1 Ws 164/18   

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OLG Saarbrücken, 03.09.2018 - 1 Ws 164/18 (https://dejure.org/2018,39367)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 03.09.2018 - 1 Ws 164/18 (https://dejure.org/2018,39367)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 03. September 2018 - 1 Ws 164/18 (https://dejure.org/2018,39367)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Fortsetzung des Maßregelvollzugs zur Vollstreckung des Rests einer verfahrensfremden Freiheitsstrafe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen der Fortsetzung des Maßregelvollzugs zur Vollstreckung des Rests einer verfahrensfremden Freiheitsstrafe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Fortsetzung des Maßregelvollzugs

  • Jurion (Kurzinformation)

    Fortsetzung des Maßregelvollzugs

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Celle, 10.05.2017 - 3 Ws 240/17

    Anordnung der Vollstreckung der nach Anrechnung des Maßregelvollzugs

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 03.09.2018 - 1 Ws 164/18
    Für eine solche Anordnung fehlt es an einer gesetzlichen Grundlage, so dass die restliche Freiheitsstrafe, ohne dass dies einer gesonderten Anordnung bedarf, im Strafvollzug zu vollstrecken ist (vgl. OLG Celle, Beschl. v. 10.05.2017 - 3 Ws 240-242/17, juris Rn. 7).

    Soweit nach der in der obergerichtlichen Rechtsprechung wohl überwiegend vertretenen Auffassung, der sich die Strafvollstreckungskammer angeschlossen hat, § 67 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 1 StGB auch in denjenigen Fällen für anwendbar erachtet wird, in denen die Unterbringung nach § 63 StGB oder § 64 StGB für erledigt erklärt wird, die Vollstreckung des Rests einer Freiheitsstrafe aber nicht zur Bewährung ausgesetzt wird (vgl. OLG Koblenz NStZ-RR 2011, 387; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 12.12.2013 - III-2 Ws 576-577/13, juris Rn. 26 ff.; OLG Hamm NtZ-RR 2017, 157; StraFo 2018, 217 ff., juris Rn. 55 ff.; OLG Braunschweig, Beschl. v. 31.07.2017 - 1 Ws 166/17, juris Rn. 26 ff.; a. A.: KG, Beschl. v. 18.03.2014 - 2 Ws 77/14, juris Rn. 7 ff.; OLG Koblenz, Beschl. v. 09.03.2015 - 1 Ws 91/15, juris Rn. 4 ff.; OLG Frankfurt NStZ-RR 2017, 258, 260; OLG Celle, Beschl. v. 10.05.2017 - 3 Ws 240-242/17, juris Rn. 3 ff.), betrifft dies ausschließlich Fälle, in denen die Unterbringung im selben Erkenntnis, in dem auch die Freiheitsstrafe verhängt wurde, angeordnet wurde, so dass es einer Entscheidung des diesbezüglichen Meinungsstreits im vorliegenden Verfahren nicht bedarf.

  • OLG Düsseldorf, 12.12.2013 - 2 Ws 576/13

    Verhältnismäßigkeit langandauernder Unterbringung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 03.09.2018 - 1 Ws 164/18
    Soweit nach der in der obergerichtlichen Rechtsprechung wohl überwiegend vertretenen Auffassung, der sich die Strafvollstreckungskammer angeschlossen hat, § 67 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 1 StGB auch in denjenigen Fällen für anwendbar erachtet wird, in denen die Unterbringung nach § 63 StGB oder § 64 StGB für erledigt erklärt wird, die Vollstreckung des Rests einer Freiheitsstrafe aber nicht zur Bewährung ausgesetzt wird (vgl. OLG Koblenz NStZ-RR 2011, 387; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 12.12.2013 - III-2 Ws 576-577/13, juris Rn. 26 ff.; OLG Hamm NtZ-RR 2017, 157; StraFo 2018, 217 ff., juris Rn. 55 ff.; OLG Braunschweig, Beschl. v. 31.07.2017 - 1 Ws 166/17, juris Rn. 26 ff.; a. A.: KG, Beschl. v. 18.03.2014 - 2 Ws 77/14, juris Rn. 7 ff.; OLG Koblenz, Beschl. v. 09.03.2015 - 1 Ws 91/15, juris Rn. 4 ff.; OLG Frankfurt NStZ-RR 2017, 258, 260; OLG Celle, Beschl. v. 10.05.2017 - 3 Ws 240-242/17, juris Rn. 3 ff.), betrifft dies ausschließlich Fälle, in denen die Unterbringung im selben Erkenntnis, in dem auch die Freiheitsstrafe verhängt wurde, angeordnet wurde, so dass es einer Entscheidung des diesbezüglichen Meinungsstreits im vorliegenden Verfahren nicht bedarf.
  • KG, 18.03.2014 - 2 Ws 77/14

    Vollstreckung einer Freiheitsstrafe nach Erledigung der Unterbringung in einem

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 03.09.2018 - 1 Ws 164/18
    Soweit nach der in der obergerichtlichen Rechtsprechung wohl überwiegend vertretenen Auffassung, der sich die Strafvollstreckungskammer angeschlossen hat, § 67 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 1 StGB auch in denjenigen Fällen für anwendbar erachtet wird, in denen die Unterbringung nach § 63 StGB oder § 64 StGB für erledigt erklärt wird, die Vollstreckung des Rests einer Freiheitsstrafe aber nicht zur Bewährung ausgesetzt wird (vgl. OLG Koblenz NStZ-RR 2011, 387; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 12.12.2013 - III-2 Ws 576-577/13, juris Rn. 26 ff.; OLG Hamm NtZ-RR 2017, 157; StraFo 2018, 217 ff., juris Rn. 55 ff.; OLG Braunschweig, Beschl. v. 31.07.2017 - 1 Ws 166/17, juris Rn. 26 ff.; a. A.: KG, Beschl. v. 18.03.2014 - 2 Ws 77/14, juris Rn. 7 ff.; OLG Koblenz, Beschl. v. 09.03.2015 - 1 Ws 91/15, juris Rn. 4 ff.; OLG Frankfurt NStZ-RR 2017, 258, 260; OLG Celle, Beschl. v. 10.05.2017 - 3 Ws 240-242/17, juris Rn. 3 ff.), betrifft dies ausschließlich Fälle, in denen die Unterbringung im selben Erkenntnis, in dem auch die Freiheitsstrafe verhängt wurde, angeordnet wurde, so dass es einer Entscheidung des diesbezüglichen Meinungsstreits im vorliegenden Verfahren nicht bedarf.
  • OLG Koblenz, 09.03.2015 - 1 Ws 91/15
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 03.09.2018 - 1 Ws 164/18
    Soweit nach der in der obergerichtlichen Rechtsprechung wohl überwiegend vertretenen Auffassung, der sich die Strafvollstreckungskammer angeschlossen hat, § 67 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 1 StGB auch in denjenigen Fällen für anwendbar erachtet wird, in denen die Unterbringung nach § 63 StGB oder § 64 StGB für erledigt erklärt wird, die Vollstreckung des Rests einer Freiheitsstrafe aber nicht zur Bewährung ausgesetzt wird (vgl. OLG Koblenz NStZ-RR 2011, 387; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 12.12.2013 - III-2 Ws 576-577/13, juris Rn. 26 ff.; OLG Hamm NtZ-RR 2017, 157; StraFo 2018, 217 ff., juris Rn. 55 ff.; OLG Braunschweig, Beschl. v. 31.07.2017 - 1 Ws 166/17, juris Rn. 26 ff.; a. A.: KG, Beschl. v. 18.03.2014 - 2 Ws 77/14, juris Rn. 7 ff.; OLG Koblenz, Beschl. v. 09.03.2015 - 1 Ws 91/15, juris Rn. 4 ff.; OLG Frankfurt NStZ-RR 2017, 258, 260; OLG Celle, Beschl. v. 10.05.2017 - 3 Ws 240-242/17, juris Rn. 3 ff.), betrifft dies ausschließlich Fälle, in denen die Unterbringung im selben Erkenntnis, in dem auch die Freiheitsstrafe verhängt wurde, angeordnet wurde, so dass es einer Entscheidung des diesbezüglichen Meinungsstreits im vorliegenden Verfahren nicht bedarf.
  • OLG Frankfurt, 13.04.2017 - 3 Ws 66/17

    Erledigung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 03.09.2018 - 1 Ws 164/18
    Soweit nach der in der obergerichtlichen Rechtsprechung wohl überwiegend vertretenen Auffassung, der sich die Strafvollstreckungskammer angeschlossen hat, § 67 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 1 StGB auch in denjenigen Fällen für anwendbar erachtet wird, in denen die Unterbringung nach § 63 StGB oder § 64 StGB für erledigt erklärt wird, die Vollstreckung des Rests einer Freiheitsstrafe aber nicht zur Bewährung ausgesetzt wird (vgl. OLG Koblenz NStZ-RR 2011, 387; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 12.12.2013 - III-2 Ws 576-577/13, juris Rn. 26 ff.; OLG Hamm NtZ-RR 2017, 157; StraFo 2018, 217 ff., juris Rn. 55 ff.; OLG Braunschweig, Beschl. v. 31.07.2017 - 1 Ws 166/17, juris Rn. 26 ff.; a. A.: KG, Beschl. v. 18.03.2014 - 2 Ws 77/14, juris Rn. 7 ff.; OLG Koblenz, Beschl. v. 09.03.2015 - 1 Ws 91/15, juris Rn. 4 ff.; OLG Frankfurt NStZ-RR 2017, 258, 260; OLG Celle, Beschl. v. 10.05.2017 - 3 Ws 240-242/17, juris Rn. 3 ff.), betrifft dies ausschließlich Fälle, in denen die Unterbringung im selben Erkenntnis, in dem auch die Freiheitsstrafe verhängt wurde, angeordnet wurde, so dass es einer Entscheidung des diesbezüglichen Meinungsstreits im vorliegenden Verfahren nicht bedarf.
  • OLG Braunschweig, 31.07.2017 - 1 Ws 166/17

    Vollstreckung eines nach Erledigung der Maßregel verbleibenden Strafrestes

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 03.09.2018 - 1 Ws 164/18
    Soweit nach der in der obergerichtlichen Rechtsprechung wohl überwiegend vertretenen Auffassung, der sich die Strafvollstreckungskammer angeschlossen hat, § 67 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 1 StGB auch in denjenigen Fällen für anwendbar erachtet wird, in denen die Unterbringung nach § 63 StGB oder § 64 StGB für erledigt erklärt wird, die Vollstreckung des Rests einer Freiheitsstrafe aber nicht zur Bewährung ausgesetzt wird (vgl. OLG Koblenz NStZ-RR 2011, 387; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 12.12.2013 - III-2 Ws 576-577/13, juris Rn. 26 ff.; OLG Hamm NtZ-RR 2017, 157; StraFo 2018, 217 ff., juris Rn. 55 ff.; OLG Braunschweig, Beschl. v. 31.07.2017 - 1 Ws 166/17, juris Rn. 26 ff.; a. A.: KG, Beschl. v. 18.03.2014 - 2 Ws 77/14, juris Rn. 7 ff.; OLG Koblenz, Beschl. v. 09.03.2015 - 1 Ws 91/15, juris Rn. 4 ff.; OLG Frankfurt NStZ-RR 2017, 258, 260; OLG Celle, Beschl. v. 10.05.2017 - 3 Ws 240-242/17, juris Rn. 3 ff.), betrifft dies ausschließlich Fälle, in denen die Unterbringung im selben Erkenntnis, in dem auch die Freiheitsstrafe verhängt wurde, angeordnet wurde, so dass es einer Entscheidung des diesbezüglichen Meinungsstreits im vorliegenden Verfahren nicht bedarf.
  • OLG Braunschweig, 03.06.2019 - 1 Ws 39/19

    Vollstreckung von Strafen im Maßregelvollzug

    Eine Anrechnungsentscheidung gemäß § 67 Abs. 6 S. 1 StGB, die Voraussetzung für die Anwendung von § 67 Abs. 5 StGB ist (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 03.09.2018, 1 Ws 164/18, juris, Rn. 6 unter Hinweis auf BT-Drucks. 18/7244, S. 29), könnte darüber hinaus bei den von der Staatsanwaltschaft Kassel zu vollstreckenden Strafen nicht getroffen werden, weil sie gemäß § 67 Abs. 4 StGB nur erfolgt, bis zwei Drittel der Strafe erledigt ist (vgl. dazu auch BT-Drucks. 18/7244, S. 27).
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