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   OLG Saarbrücken, 03.11.2021 - 6 WF 146/21   

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https://dejure.org/2021,45453
OLG Saarbrücken, 03.11.2021 - 6 WF 146/21 (https://dejure.org/2021,45453)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 03.11.2021 - 6 WF 146/21 (https://dejure.org/2021,45453)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 03. November 2021 - 6 WF 146/21 (https://dejure.org/2021,45453)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 17a Abs 4 S 3 GVG
    Gegen einen in einer Familiensache der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf Grundlage von § 17 a Abs. 2 GVG erlassenen Verweisungsbeschluss ist die sofortige Beschwerde (und nicht die Beschwerde nach §§ 58 ff. FamFG) statthaft.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gegen einen in einer Familiensache der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf Grundlage von § 17a Abs. 2 GVG erlassenen Verweisungsbeschluss ist die sofortige Beschwerde (und nicht die Beschwerde nach §§ 58 ff. FamFG) statthaft.

  • rechtsportal.de

    Rechtsmittel gegen Verweisungsbeschlüsse in Familiensachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit; Greifbar planwidrige Regelungslücke

  • rechtsportal.de

    BGB § 1666
    Rechtsmittel gegen Verweisungsbeschlüsse in Familiensachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit; Greifbar planwidrige Regelungslücke; Keine Verweisung von von Amts wegen betriebener Verfahren ohne Charakter eines Parteienstreits

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2022, 504
  • FamRZ 2022, 201
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 21.06.2021 - 6 AV 4.21

    Bestimmung des zuständigen Gerichts bei einem rechtswegübergreifenden negativen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 03.11.2021 - 6 WF 146/21
    Denn zum einen ist die Vorschrift des § 17 a GVG allgemeiner Meinung zufolge, welche der Senat sich zu eigen macht, einschränkend dahingehend auszulegen, dass eine Verweisung von Amts wegen betriebener Verfahren ohne Charakter eines Parteienstreits mangels "Beschreitung eines Rechtswegs" durch einen Antragsteller oder Kläger nicht in Betracht kommt (siehe dazu nur BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2021 - XII ZR 35/21 -, juris; BVerwG NJW 2021, 2600, jeweils m.z.w.N.).
  • OLG Nürnberg, 26.04.2021 - 9 WF 342/21

    Unzuständigkeit des Familiengerichts für die Überprüfung coronabedingter

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 03.11.2021 - 6 WF 146/21
    Die ganz herrschende, insbesondere - soweit dem Senat ersichtlich - in der Rechtsprechung durchgehend vertretene Gegenmeinung hält die sofortige Beschwerde in analoger Anwendung der §§ 567 ff. ZPO für statthaft (OLG Nürnberg FamRZ 2021, 935; OLG Frankfurt RPfleger 2016, 348; OLG München FamRZ 2011, 1406; Kissel/Mayer, GVG, 10. Aufl., § 17, Rz. 29; Zöller/Lückemann, ZPO, 33. Aufl., § 17 a GVG, Rz. 15; Fritzsche NJW 2015, 586, 587; wohl auch OLG Karlsruhe FamRZ 2014, 958 [obiter]; Musielak/Voit/Wittschier, ZPO, 17. Aufl., § 17 a GVG, Rz. 15; unklar demgegenüber OLG Jena FamRZ 2021, 1043: "sofortige Beschwerde gemäß § 17 a Abs. 4 S. 3 GVG i.V.m. § 58 FamFG [...] eröffnet"; nicht eindeutig auch Baumbach/Lauterbach/Hartmann/Anders/Gehle/Vogt-Beheim: "sofortige Beschwerde [...] in einer FamFG-Sache nach § 59 FamFG"); diese Anschauung geht im Kern vom Vorliegen einer planwidrigen Regelungslücke des Gesetzgebers aus.
  • BGH, 21.10.2020 - XII ZB 276/20

    Verweisung des Prozesskostenhilfeverfahrens an das Gericht des anderen Rechtswegs

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 03.11.2021 - 6 WF 146/21
    Hinzu kommt schließlich, dass der Gesetzgeber bei Einführung der neuen Regeln zur Rechtswegverweisung in § 17 a GVG im Jahre 1990 die Absicht hatte, die Klärung der Rechtswegzuständigkeit zu beschleunigen: Die zuvor bestehende Möglichkeit des Klägers, die Rechtswegfrage in Form eines Urteils mit den entsprechenden Anfechtungsmöglichkeiten klären zu lassen, sollte im Interesse der Beschleunigung und Vereinfachung des Verfahrens (vgl. dazu auch BGH FamRZ 2021, 113, juris Rz. 20 m.w.N.) sowie zur Kostenersparnis entfallen.
  • OLG Oldenburg, 07.04.2011 - 13 UF 42/11

    Bei der Frage eines Ausschlusses wegen Geringwertigkeit sind Ost- und

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 03.11.2021 - 6 WF 146/21
    Die ganz herrschende, insbesondere - soweit dem Senat ersichtlich - in der Rechtsprechung durchgehend vertretene Gegenmeinung hält die sofortige Beschwerde in analoger Anwendung der §§ 567 ff. ZPO für statthaft (OLG Nürnberg FamRZ 2021, 935; OLG Frankfurt RPfleger 2016, 348; OLG München FamRZ 2011, 1406; Kissel/Mayer, GVG, 10. Aufl., § 17, Rz. 29; Zöller/Lückemann, ZPO, 33. Aufl., § 17 a GVG, Rz. 15; Fritzsche NJW 2015, 586, 587; wohl auch OLG Karlsruhe FamRZ 2014, 958 [obiter]; Musielak/Voit/Wittschier, ZPO, 17. Aufl., § 17 a GVG, Rz. 15; unklar demgegenüber OLG Jena FamRZ 2021, 1043: "sofortige Beschwerde gemäß § 17 a Abs. 4 S. 3 GVG i.V.m. § 58 FamFG [...] eröffnet"; nicht eindeutig auch Baumbach/Lauterbach/Hartmann/Anders/Gehle/Vogt-Beheim: "sofortige Beschwerde [...] in einer FamFG-Sache nach § 59 FamFG"); diese Anschauung geht im Kern vom Vorliegen einer planwidrigen Regelungslücke des Gesetzgebers aus.
  • OLG Koblenz, 27.12.2013 - 5 W 704/13

    Voraussetzungen der Festsetzung eines Ordnungsgeldes gegen den Sachverständigen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 03.11.2021 - 6 WF 146/21
    Die ganz herrschende, insbesondere - soweit dem Senat ersichtlich - in der Rechtsprechung durchgehend vertretene Gegenmeinung hält die sofortige Beschwerde in analoger Anwendung der §§ 567 ff. ZPO für statthaft (OLG Nürnberg FamRZ 2021, 935; OLG Frankfurt RPfleger 2016, 348; OLG München FamRZ 2011, 1406; Kissel/Mayer, GVG, 10. Aufl., § 17, Rz. 29; Zöller/Lückemann, ZPO, 33. Aufl., § 17 a GVG, Rz. 15; Fritzsche NJW 2015, 586, 587; wohl auch OLG Karlsruhe FamRZ 2014, 958 [obiter]; Musielak/Voit/Wittschier, ZPO, 17. Aufl., § 17 a GVG, Rz. 15; unklar demgegenüber OLG Jena FamRZ 2021, 1043: "sofortige Beschwerde gemäß § 17 a Abs. 4 S. 3 GVG i.V.m. § 58 FamFG [...] eröffnet"; nicht eindeutig auch Baumbach/Lauterbach/Hartmann/Anders/Gehle/Vogt-Beheim: "sofortige Beschwerde [...] in einer FamFG-Sache nach § 59 FamFG"); diese Anschauung geht im Kern vom Vorliegen einer planwidrigen Regelungslücke des Gesetzgebers aus.
  • OLG Jena, 14.05.2021 - 1 UF 136/21

    Keine Zuständigkeit der Familiengerichte zur Überprüfung von

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 03.11.2021 - 6 WF 146/21
    Die ganz herrschende, insbesondere - soweit dem Senat ersichtlich - in der Rechtsprechung durchgehend vertretene Gegenmeinung hält die sofortige Beschwerde in analoger Anwendung der §§ 567 ff. ZPO für statthaft (OLG Nürnberg FamRZ 2021, 935; OLG Frankfurt RPfleger 2016, 348; OLG München FamRZ 2011, 1406; Kissel/Mayer, GVG, 10. Aufl., § 17, Rz. 29; Zöller/Lückemann, ZPO, 33. Aufl., § 17 a GVG, Rz. 15; Fritzsche NJW 2015, 586, 587; wohl auch OLG Karlsruhe FamRZ 2014, 958 [obiter]; Musielak/Voit/Wittschier, ZPO, 17. Aufl., § 17 a GVG, Rz. 15; unklar demgegenüber OLG Jena FamRZ 2021, 1043: "sofortige Beschwerde gemäß § 17 a Abs. 4 S. 3 GVG i.V.m. § 58 FamFG [...] eröffnet"; nicht eindeutig auch Baumbach/Lauterbach/Hartmann/Anders/Gehle/Vogt-Beheim: "sofortige Beschwerde [...] in einer FamFG-Sache nach § 59 FamFG"); diese Anschauung geht im Kern vom Vorliegen einer planwidrigen Regelungslücke des Gesetzgebers aus.
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